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   LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15   

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https://dejure.org/2016,50700
LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15 (https://dejure.org/2016,50700)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15 (https://dejure.org/2016,50700)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - L 2 SO 3968/15 (https://dejure.org/2016,50700)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung - Unentbehrlichkeit zum Erreichen der Eingliederungsziele - zumutbare Alternativen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung - Unentbehrlichkeit zum Erreichen der Eingliederungsziele - zumutbare Alternativen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15
    Prüfungsmaßstab ist mithin die konkrete individuelle Lebenssituation des behinderten Menschen, wobei in die Gesamtwürdigung seine Bedürfnisse und Wünsche, aber auch Art und Ausmaß der Behinderung einzubeziehen sind (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R -, juris Rn. 18).

    Eine ständige oder jedenfalls fast tägliche Benutzung des KFZ ist nicht zu fordern, ausreichend ist vielmehr, dass die Notwendigkeit zur Nutzung nach dem gebotenen individualisierenden Prüfungsmaßstab regelmäßig, d.h. nicht nur vereinzelt oder gelegentlich besteht (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15
    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R -, Rn. 15, juris m.w.Nw.).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15
    Einem Kostenerstattungsanspruch steht nicht entgegen, dass die Mutter des Klägers die angefallenen Kosten vorfinanziert hat (BSG, Urteil vom 2.2.2012 - B 8 SO 9/10 R - juris Rn. 12).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15
    Dies ist nur zu bejahen, wenn das Kfz als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (BSGE 112, 67 ff RdNr 14 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1), die darin liegen (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
  • SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14

    Voraussetzungen der Versorgung eines Gehbehinderten mit einem Therapie-Dreirad

    Dies ist nur zu bejahen, wenn das Therapiedreirad als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R, BSGE 112, 67 ff.), die darin liegen (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15).

    Dieser individuelle und personenzentrierte Maßstab steht regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 3968/15).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 2287/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Der Kläger hier wohnt anders als in zwei früheren vom Senat am 19. Oktober 2016 entschiedenen Fällen (L 2 SO 4204/15 bzw. L 2 SO 3968/15), in denen die Kläger, die beide auch selbstständiger waren als der Kläger hier, in einem Fall unmittelbar angrenzend an das Stadtgebiet von S. und im anderen Fall im Ortszentrum von R. wohnten, in einer kleinen Gemeinde mit 2.100 Einwohnern auf der S. A.
  • SG Dessau-Roßlau, 12.12.2018 - S 10 SO 60/15
    Dies ist nur zu bejahen, wenn das Therapiedreirad als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (Bundessozialgericht vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - BSGE 112, 67 ff.), die darin liegen (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2016 - L 2 SO 3968/15).

    Dieser individuelle und personenzentrierte Maßstab steht regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegen (vgl. Bundessozialgericht vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2016 - L 2 SO 3968/15 - jeweils zitiert nach juris).

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