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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4530
LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08 (https://dejure.org/2009,4530)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2009 - L 2 U 25/08 (https://dejure.org/2009,4530)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - L 2 U 25/08 (https://dejure.org/2009,4530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfallversicherungsschutz eines an einem Zeltlager teilnehmenden Mitglieds des DLRG; Notwendigkeit des Vorliegens einer versicherungsrechtlich hinreichenden Sachnähe einer Ausbildungsveranstaltung zum Zweck des Unternehmens für das Vorliegen des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Teilnahme eines Mitglieds der DLRG an einem Zeltlager - reine Freizeitveranstaltung - kein Unfallversicherungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Teilnahme eines Mitgliedes eines Hilfeunternehmens an einem Jugendzeltlager der DLRG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine gesetzliche Unfallversicherung bei der DLRG-Jugendfreizeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Arbeitsunfall auf DLRG-Zeltlager

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilnahme an einer Jugendfreizeit

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der DLRG

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der DLRG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft - Jugendfreizeit ist eine reine Freizeitveranstaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08
    In seiner Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 (SozR 3 - 2200 § 539 RVO Nr. 5) hat das BSG ausnahmsweise auch bei einer bloßen Teilnahme eines Feuerwehrmannes an einem Feuerwehrball den notwendigen inneren Zusammenhang bejaht.
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 27/90

    Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Mitglied; Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08
    So hat das BSG am 29.11.1990 - 2 RU 27/90 (in juris veröffentlicht) entschieden, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr neben dem eigentlichen Feuerwehrdienst nicht nur bei Übungen oder sonstigen Vorführungen zur Selbstdarstellung versichert sind, sondern auch bei solchen Veranstaltungen, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen.
  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 27.2.1985 -2 RU 10/84 (in Juris veröffentlicht) klargestellt, dass Unfallversicherungsschutz eines Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr nach § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO bei der (reinen) Teilnahme an einem Jubiläumsfest einer befreundeten Feuerwehr nicht bestand, weil sein Aufenthalt anlässlich des Jubiläumsfestes den Zwecken der Feuerwehr nicht wesentlich dient und nicht in Ausübung seines Feuerwehrdienstes erfolgte.
  • BSG, 18.12.1980 - 8a RU 92/79

    Anfängerschwimmkurs - Ausbildungsveranstaltung - Hilfe bei Unglücksfällen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits zur Vorgängervorschrift (§ 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO) ausgeführt hat (BSG, Urteil vom 18.12.1980 - 8a RU 92/79 in SozR 2200 § 539 Nr. 75), ist maßgebend für das Versichertsein eines Teilnehmers an einem Ausbildungslehrgang der DLRG, ob der jeweilige Lehrgang eine hinreichend unmittelbare Sachnähe zur Hilfe bei Unglücksfällen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.1988 - L 2 U 1678/87

    Kein UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO bei der Teilnahme an

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08
    Auch das LSG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 27.7.1988 L 2 U 1678/87 (veröffentlicht in BAGUV, RdSchr 12/90 und in HV-Info 1990, 368-371) ausgeführt, dass bei der Ausbildung für das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Gold kein Versicherungsschutz bestehe, da in erster Linie Fertigkeiten vermittelt und geprüft würden, die mit Fremdrettung nichts zu tun hätten.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 1199/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - betriebliche Gemeinschaftsfeier -

    Zwar ist der Kläger Mitglied des DRK F. und gehört das DRK zu den von § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII erfassten Hilfeleistungsunternehmen (BSG, Urteil vom 15.06.1983 - 9b/8 RU 36/81 - juris Rz. 9; BSG, Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 35/78 - juris Rz. 19; BSG, Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 67/77 - juris Rz. 22; BSG, Urteil vom 31.01.1969 - 2 RU 13/65 - juris Rz. 20; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2009 - L 2 U 25/08 - juris Rz. 25; Bieresborn in jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 174; Kruschinsky in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 2 Rz. 600, 605b und 607; Riebel in Hauck, SGB VII, § 2 Rz. 162).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 9 U 4750/12

    Verletzung bei Bergrettung - Unfallkasse muss zahlen

    Die Bergwacht gehört ebenso wie das Deutsche Rote Kreuz, die DLRG und die Freiwillige Feuerwehr zu den von der Vorschrift erfassten Hilfeleistungsunternehmen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.05.2009, L 2 U 25/08, in Juris).
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