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LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 317/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
UV-Beitragsnachlass - Gefahrtarif - Vergleichsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der …
Darüber hinaus rechtfertigte auch die Ungewissheit über die Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs zum Abschluss von Vergleichsverträgen (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.6.2001 - L 2 U 317/00 -), wie sie auch zwischen den Beteiligten in der Vergangenheit zustande kamen. - LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes
Darüber hinaus rechtfertigte auch die Ungewissheit über die Rechtmäßigkeitdes Gefahrtarifs zum Abschluss von Vergleichsverträgen (vgl. auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz v. 25.6.2001, L 2 U 317/00), wie sie auch zwischen den Beteiligten in der Vergangenheit zustande kamen. - LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 262/00
Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers; Festsetzung eines Gefahrtarifs als …
Hierbei würde es für die Annahme der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten nicht ausreichen, dass nach §§ 53 und 54 SGB X die Beklagte unter bestimmten Vorausetzungen einen Vergleich in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages schließen kann (so aber LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2001 Az.: L 2 U 317/00).
- LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 247/00
Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers; Festsetzung eines Gefahrtarifs als …
Hierbei würde es für die Annahme der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beklagten nicht ausreichen, dass nach §§ 53 und 54 SGB X die Beklagte unter bestimmten Vorausetzungen einen Vergleich in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages schließen kann (so aber LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2001 Az.: L 2 U 317/00). - LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Der 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz hat in seinen Urteilen vom 20.9.2002 (…aaO) im Anschluss an das Urteil des erkennenden Senats vom 25.6.2001 (Az L 2 U 317/00) zutreffend ausgeführt, dass die Rechtswidrigkeit des Gefahrtarifs der Beschwerdegegnerin nicht damit begründet werden kann, es sei nicht sachgerecht gewesen, den mit dem Deutschen Fußballbund geschlossenen Vergleichsvertrag über die Beitragsschulden der Fußballvereine abzuschließen. - LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 246/00 Verwaltungshandelns der Beklagten nicht ausreichen, dass nach §§ 53 und 54 SGB X die Beklagte unter bestimmten Vorausetzungen einen Vergleich in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages schließen kann (so aber LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.06.2001 Az.: L 2 U 317/00).