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   LSG Bayern, 11.11.2014 - L 2 U 398/13   

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https://dejure.org/2014,38437
LSG Bayern, 11.11.2014 - L 2 U 398/13 (https://dejure.org/2014,38437)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 (https://dejure.org/2014,38437)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. November 2014 - L 2 U 398/13 (https://dejure.org/2014,38437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung einer unfallbedingten somatoformen Schmerzstörung zu einer Persönlichkeitseingetümlichkeit, die sich durch eine erhebliche Aggravation äußert.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursachenzusammenhang zwischen Gesundheitsbeeinträchtigung und schädigender Einwirkung; Voraussetzungen für einen Stützrententatbestand; Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Abgrenzung einer unfallbedingten somatoformen Schmerzstörung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Abgrenzung einer unfallbedingten somatoformen Schmerzstörung von einer Persönlichkeitseigentümlichkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Abgrenzung einer unfallbedingten somatoformen Schmerzstörung von einer Persönlichkeitseigentümlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 2 U 398/13
    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 v.H. gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 S. 2 SGB VII. Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSGE 21, 63, 66; vom 26. November 1987, SozR 2200 § 581 Nr. 27; vom 30. Mai 1988, a.a.O., Nr. 28).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2014 - L 2 U 398/13
    Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 v.H. gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente, § 56 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, § 56 Abs. 2 S. 2 SGB VII. Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSGE 21, 63, 66; vom 26. November 1987, SozR 2200 § 581 Nr. 27; vom 30. Mai 1988, a.a.O., Nr. 28).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2017 - S 1 U 1112/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3580/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auch allein der zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht geeignet, den ursächlichen Zusammenhang wahrscheinlich werden zu lassen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20; ferner LSG Berlin von 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 29.06.2018 - S 1 U 4293/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Denn ein allenfalls rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen, der hier jedenfalls in Bezug auf das Ohrgeräusch rechts und die Schwindelerscheinungen ohnedies nicht gegeben ist, ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 2 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 3641/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Ein - angesichts der Vorbehandlungen bei Dr. W. ohnedies nicht gegebener - rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem versicherten Unfallereignis und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen reicht nämlich nicht aus, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs im Rechtssinn zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 und Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 ).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2017 - S 1 U 803/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 28.07.2017 - S 1 U 2602/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    e) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass ein rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem versicherten Unfallereignis und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen nicht ausreicht, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs im Rechtssinn zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 und Bayr. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 - ), und zwar selbst dann nicht, wenn sich eine andere - nicht versicherte - Ursache nicht feststellen lässt.
  • SG Karlsruhe, 26.02.2019 - S 1 U 2389/18

    Anerkennung eines Rotatorenmanschettenschadens der rechten Schulter als weitere

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53, ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 (jeweils juris)).
  • BSG, 27.01.2015 - B 2 U 288/14 B
    L 2 U 398/13 (Bayerisches LSG).
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