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   LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 66/00   

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https://dejure.org/2002,18243
LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 66/00 (https://dejure.org/2002,18243)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.05.2002 - L 2 U 66/00 (https://dejure.org/2002,18243)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - L 2 U 66/00 (https://dejure.org/2002,18243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztengeld und Verletztenrente nach Arbeitsunfall; Zulässigkeit der Ausweitung des Hauptsacheantrags; Eintritt einer Atlas-Translation an der Halswirbelsäule; Erfordernis des vollen Beweises der einem Sachverständigengutachten zu Grunde liegenden ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 66/00
    Der Senat geht in Anlehnung an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 23.10.1989 -GrS 2/87 (NVwZ 1990, 598) davon aus, dass eine am Ergebnis der Beweisaufnahme orientierte Ausweitung des Hauptsacheantrages dann noch zulässig ist, wenn dem vorher begrenzten Antrag nicht eindeutig zu entnehmen ist, es werde von einem weitergehenden Begehren abgesehen (Urteil vom 23.08.1995 Az.: L 2 U 122/92).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.05.2002 - L 2 U 66/00
    Alle für die Annahme eines Arbeitsunfalles und der dadurch verursachten Gesundheitsstörungen rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises dergestalt, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285).
  • SG Hamburg, 18.09.2002 - S 36 U 257/02

    Rechtmäßige UV-Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 2001 -

    Insoweit weist sie darauf hin, dass das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 07.03.2001, Az.: L 2 U 151/99, das Saarländische Landessozialgericht mit Urteil vom 31.10.2001, Az.: L 2 U 117/00, das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.02.2002, Az.: L 8 U 50/01, das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 03.04.2002, Az.: L 3 U 10/01 und L 3 U 13/01, sowie das Landessozialgericht Berlin mit Urteil vom 16.04.2002, Az.: L 2 U 66/00, die Gefahrtarife 1995 bzw. 1998 bezüglich der Zeitarbeitsunternehmen für rechtmäßig gehalten haben.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Im Übrigen haben auch alle anderen LSG´e, welche bisher über den Gefahrtarif der Beschwerdegegnerin entschieden haben, die gleiche Rechtsauffassung vertreten vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 7.3.2001, Az.: L 2 U 151/99; LSG für das Saarland, Urteil vom 31.10.2001, Az.: L 2 U 117/00; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6.2.2002, Az.: L 8 U 50/01; LSG Hamburg, Urteil vom 3.4.2002, Az.: L 3 U 10/01; LSG Berlin, Urteil vom 16.4.2002, Az.: L 2 U 66/00.
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