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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - L 20 B 141/07 SO ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.2008 - L 20 B 141/07 SO ER (https://dejure.org/2008,32544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 2008 - L 20 B 141/07 SO ER (https://dejure.org/2008,32544)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Leistungsempfängers auf darlehensweise Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Krankenversicherung; Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung zur Abwendung einer ...
Verfahrensgang
- SG Münster, 28.11.2007 - S 12 SO 107/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - L 20 B 141/07 SO ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - L 20 B 141/07
Stehen existenzsichernde Leistungen im Streit und kommt eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten wegen des grundsätzlich vorläufigen Charakters auch des sozialgerichtlichen Eilverfahrens nicht in Betracht, hat die Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung zu ergehen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 613/11 Daraufhin strengte der Kläger ein Eilverfahren an, in dem die Beklagte dazu verpflichtet wurde, ihm darlehensweise für die Zeit von November 2007 bis April 2008 Hilfe zum Lebensunterhalt i.H.v. 347, 00 EUR monatlich zu gewähren und - ebenfalls darlehensweise - die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung für die Zeit von August 2007 bis April 2008 zu übernehmen (Beschlüsse des Sozialgerichts (SG) Münster vom 28.11.2007 - S 12 SO 107/07 ER sowie des erkennenden Senats vom 18.04.2008 - L 20 B 141/07 SO ER).