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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO   

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https://dejure.org/2009,12856
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO (https://dejure.org/2009,12856)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO (https://dejure.org/2009,12856)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2009 - L 20 B 36/09 SO (https://dejure.org/2009,12856)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09
    Die vom Durchschnitt abweichenden Kriterien "Bedeutung der Angelegenheit" sowie "Einkommens- und Vermögensverhältnisse" kompensieren sich (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R

    Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09
    "Mitwirkung" meint dabei mehr als die bloße Einschaltung oder Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes; sie erfordert vielmehr ein auf die Erledigung der Rechtssache gerichtetes Tätigwerden, das über die reine Verfahrenseinleitung, Klagebegründung und Terminswahrnehmung hinausgeht (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 20 B 59/08

    Erstattung notwendiger außergerichtlicher Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührenbestände die Verfahrensgebühr abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO und vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - L 20 B 27/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 20 B 36/09
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührenbestände die Verfahrensgebühr abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO und vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS).
  • LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 9; Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage 2010, VV 1002 Rn. 38, VV 1005-1007 Rn. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2009, L 20 B 36/09 SO; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.05.2010, 1 O 27/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14

    Streit über die Höhe der im Rahmen von Prozesskostenhilfe aus der Landeskasse zu

    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührentatbestände abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO, vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS sowie vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO).
  • SG Stuttgart, 08.04.2011 - S 24 SF 574/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    nur BSG, Urt. v. 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R, JurBüro 2009, 481; Urt. v. 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R, SozR 4-1300 § 63 Nr. 8, st. Rspr.; LSG NRW, Beschl. v. 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO, juris.
  • SG Marburg, 05.08.2011 - S 12 SF 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Dabei reichen für das Entstehen der Erledigungsgebühr nicht schon Tätigkeiten aus, die durch andere Gebühren wie etwa die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr honoriert werden (so LSG Bayern, Beschl. v. 26.01.2011 - L 15 SF 169/10 B E - Breith 2011, 588, juris Rdnr. 14 m.w.N.; s. a. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO - juris Rdnr. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2015 - L 12 SF 4963/14 E-B
    Werden diese Tätigkeiten bereits durch sonstige Gebührentatbestände abgegolten, ist für eine Mitwirkung bei der Erledigung ein qualifiziertes Tätigwerden notwendig, welches gerade darauf abzielt, die bereits eingeleitete Streitsache aufgrund der besonderen Mitwirkung ohne gerichtliche Entscheidung zu erledigen (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 13.11.2008 - L 20 B 59/08 SO, vom 15.07.2009 - L 20 B 27/09 AS, vom 30.11.2009 - L 20 B 36/09 SO vom 18. Juli 2014 - L 20 SO 173/14 B).
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