Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - L 20 SO 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Kosten für eine private Krankenzusatzversicherung im Rahmen der Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung bei Angemessenheit; Kostenübernahme bei vergleichbarem Schutz der freiwilligen Krankenversicherung mit dem der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 14.10.2005 - S 23 SO 179/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - L 20 SO 11/05
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 7 SO 1475/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Sozialhilfe - Grundsicherung …
Eine private Zusatzkrankenversicherung - neben einer gesetzlichen Krankenversicherung - ist nicht angemessen (vgl. BSG…, Urteil vom 16. Oktober 2012 - B 14 AS 11/12 R - juris Rdnr. 47;… Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 89/11 R - juris Rdnr. 29 f.;… Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R - juris Rdnr. 20;… Senatsurteil vom 23. April 2015, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 20. November 2009 - L 1 SO 36/07 - juris Rdnr. 39; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2006 - L 20 SO 11/05 - juris Rdnr. 35;… Schmidt, a.a.O. Rdnr. 80), weil die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für rund 90 v.H. der Bevölkerung nach der Rechtslage im SGB V als ausreichend angesehen werden und dementsprechend höhere Leistungen für die Empfänger von existenzsichernden Leistungen nach den SGB II und SGB XII weder dem Grund noch der Höhe nach als angemessen anzusehen sind. - LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 1027/14
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der …
Der Kläger habe keinen Anspruch auf individuelle Besserstellung gegenüber dem gesetzlichen Leistungsrahmen der Sozialhilfe (Hinweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 2006 - L 20 SO 11/05 -). - SG Osnabrück, 15.05.2007 - S 22 AS 84/05 Dies aber ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der für den Großteil der Bevölkerung die alleinige Versicherungsleistung im Krankheitsfalle bietet (vgl. hierzu ausführlich: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2006 - L 20 SO 11/05 -, Juris Rn. 35).
Weder hat der Kläger eine entsprechende grundgesetzliche Anspruchsgrundlage benannt, noch ist eine solche ersichtlich (vgl. hierzu ausführlich: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2006 - L 20 SO 11/05 -, Juris Rn. 35, 36).
- SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 736/13
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme von …
Der Kläger habe keinen Anspruch auf individuelle Besserstellung gegenüber dem gesetzlichen Leistungsrahmen der Sozialhilfe (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.05.2006 - L 20 SO 11/05 -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 395/10 Dabei berücksichtige die Schiedsstelle unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des SG Braunschweig vom 13. November 2008 - S 20 SO 11/05 -, dass der Beklagte sein Begehren mit gesunkenen Kreditkosten auch unter Berücksichtigung der geplanten Neuinvestitionen begründet habe, so dass (noch) bestehende tatsächliche Verpflichtungen der Einrichtungsträgerin im Rahmen der langfristigen Pachtverträge nicht gänzlich ausgeschlossen seien.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - L 19 B 11/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Hierzu zählen die Unfall-, Familien-/Haushalts- und Haftpflichtversicherungen (…vgl. Brühl in LPK - SGB II Rdnr. 29/30 zu § 11;… Hengelhaupt in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Rdnr. 146 zu § 11), nicht aber die Rechtsschutzversicherung (…vgl. Brühl in LPK - BSHG § 76 Rdnr. 69; VG Arnsberg, ZfF 1989, 9 im Hinblick auf die Möglichkeiten des Erhalts von Prozesskostenhilfe) sowie die Krankenhausversicherungen (vgl. dazu LSG NRW Urt. vom 22.05.2006 - L 20 SO 11/05 - im Hinblick auf die grundsätzliche Unangemessenheit von Versicherungsleistungen über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2011 - L 8 SO 312/10 Dies rechtfertigt es jedoch nicht, eine Versicherungs- und damit Vermögensposition des Antragstellers zu Lasten der Allgemeinheit zu verfestigen, die jedem anderen Hilfeempfänger (auch dem vergleichbar schwer erkrankten) ebenfalls zu versagen wäre (so in einem vergleichbaren Fall auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2006 L 20 SO 11/05 , Juris, Rdnr 37).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 8 SO 270/10 Dies rechtfertigt es jedoch nicht, eine Versicherungs- und damit Vermögensposition des Antragstellers zu Lasten der Allgemeinheit zu verfestigen, die jedem anderen Hilfeempfänger (auch dem vergleichbar schwer erkrankten) ebenfalls zu versagen wäre (so in einem vergleichbaren Fall auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Mai 2006 L 20 SO 11/05 , Juris, Rdnr 37).