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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05 (https://dejure.org/2006,17808)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.08.2006 - L 20 SO 21/05 (https://dejure.org/2006,17808)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. August 2006 - L 20 SO 21/05 (https://dejure.org/2006,17808)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05
    Die Frage, ob die Merkmale des § 96 SGG erfüllt sind, ist auch in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2005, 11 AL 57/04 R, SozR 4-1500 § 96 Nr. 4).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05
    Bei Streitigkeiten über Sozialhilfeleistungen nach dem BSHG war es einem Kläger nur möglich, im Laufe des meist länger andauernden gerichtlichen Verfahrens weitere (verfahrensbegleitende) Verwaltungsentscheidungen zu beantragen und nach Abwicklung des Vorverfahrens anhängige Gerichtsverfahren einzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.01.1983,5 C 114/81, BVerwGE 66, 342, 344 f.).
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05
    Nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der Vorgängervorschrift des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII, war anerkannt, dass die Beiträge einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Sozialhilferecht einkommensmindernd nur zu berücksichtigen sind, wenn das Kraftfahrzeug, für das sie entrichtet werden, zu einem sozialhilferechtlich anerkannten Zweck gehalten wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 04.06.1981, 5 C 12/80, BVerwGE 62, 261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 207/99

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung der Kosten für die Benutzung eines eigenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05
    Das OVG NRW (Urteil vom 20.06.2000, 22 A 207/99, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 52, 167) und ihm folgend OVG Brandenburg (Urteil vom 27.11.2003, 4 A 220/03), schließt eine Einkommensminderung bei einer Kraftfahrzeugversicherung bereits mit dem Hinweis aus, dass bei einem Kraftfahrzeug, das sowohl für private als auch für berufliche Zwecke verwendet wird, die Kraftfahrzeugversicherungsbeiträge und die Kraftfahrzeugsteuer nicht zusätzlich vom Einkommen abzusetzen seien, weil diese Kosten bereits durch § 3 Abs. 6 der Durchführungsverordnung zu § 76 BSHG abgegolten seien.
  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 4 A 220/03

    ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, gesonderte Absetzbarkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05
    Das OVG NRW (Urteil vom 20.06.2000, 22 A 207/99, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 52, 167) und ihm folgend OVG Brandenburg (Urteil vom 27.11.2003, 4 A 220/03), schließt eine Einkommensminderung bei einer Kraftfahrzeugversicherung bereits mit dem Hinweis aus, dass bei einem Kraftfahrzeug, das sowohl für private als auch für berufliche Zwecke verwendet wird, die Kraftfahrzeugversicherungsbeiträge und die Kraftfahrzeugsteuer nicht zusätzlich vom Einkommen abzusetzen seien, weil diese Kosten bereits durch § 3 Abs. 6 der Durchführungsverordnung zu § 76 BSHG abgegolten seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2004 - L 12 AL 216/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05
    Hierzu legte die Klägerin ein von ihrem Ehemann erstrittenes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 04.02.2004 (Az.: L 12 AL 216/03) vor.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 9 SO 12/06

    Hilfe zum Lebensunterhalt, Absetzbarkeit der Kosten für

    Etwas anderes gälte nur dann, wenn ein für die Zeit nach August 2005 erlassener Bescheid ergangen wäre, der sich unmittelbar an den vom ursprünglichen Bescheid - Bescheid vom 22.07.2005 - erfassten Zeitraum anschlösse und im Kern dieselbe Rechtsfrage regelte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.2006, Az.: L 20 SO 21/05, Rn. 22).
  • SG Bremen, 11.03.2009 - S 26 AS 227/09
    Insbesondere verbietet es sich aber auch deswegen, die Kosten der Kraftfahrzeughaftpflicht für das Auto des Antragstellers von dem Einkommen der Partnerin abzuziehen, weil die Pflichtversicherung sich nur gegen den Halter eines Kraftfahrzeugs richtet (vgl. § 1 PflVG , vgl. dazu speziell auch BSG, Urt.v. 18.03.2008, B 8/9b SO 11/06 R, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urt.v. 14.08.2006, L 20 SO 21/05 ).
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