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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B   

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https://dejure.org/2014,24365
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B (https://dejure.org/2014,24365)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B (https://dejure.org/2014,24365)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 2014 - L 20 SO 317/13 B (https://dejure.org/2014,24365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren einer Prozessbevollmächtigten auf Festsetzung einer höheren Vergütung aus der Landeskasse nach dem RVG für ein Tätigwerden in einem von zwei parallel anhängig gewordenen und vor Beschlussfassung durch das SG verbundenen Eilverfahren (Leistungen für ambulante ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Wahlrecht bei der Geltendmachung in verbundenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Verminderte Verfahrensgebühr bei Vorbefassung

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Wahlrecht bei der Geltendmachung in verbundenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Verminderte Verfahrensgebühr bei Vorbefassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Kompensiert wird dieser Gesichtspunkt indes durch die ebenso eindeutig unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers (vgl. hierzu insb. BSG a.a.O. Rn. 39, sowie LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10 B Rn. 53).

    Zu weiteren Erwägungen, ob innerhalb des Gebührenrahmens der Nr. 3103 VV RVG eine Verfahrensgebühr sogar nur unterhalb des von der Urkundsbeamtin angesetzten Betrages als angemessen anzusehen wäre, sieht sich der Senat im Hinblick auf das im Rahmen von Kostenbeschwerden geltende Verbot der reformatio in peius (vgl. dazu ausführlich LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10 B Rn. 64 - juris) nicht veranlasst.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2007 - L 20 B 91/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Zu der im Einzelnen streitigen Abgrenzung der Nrn. 3102 und 3103 VV RVG im Hinblick auf die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der erkennende Senat bereits mehrfach geäußert (vgl. Beschlüsse vom 09.08.2007 - L 20 B 91/07 AS Rn. 15, vom 03.12.2007 - L 20 B 66/07 AY Rn. 12, vom 12.12.2008 - L 20 B 106/08 AS, vom 15.02.2012 - L 20 AY 43/10 B und vom 14.01.2013 - L 20 SO 64/12 B).

    Die Anwendung der Nr. 3103 VV RVG erfordert allenfalls die Einleitung, nicht aber den Abschluss des Vorverfahrens (vgl. dazu auch LSG NRW, Beschluss vom 13.12.2009 - L 12 B 159/08 AS Rn. 38 f. sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 09.08.2007 - L 20 B 91/07 AS).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2014 - L 20 SO 173/14

    Streit über die Höhe der im Rahmen von Prozesskostenhilfe aus der Landeskasse zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Zwar ist seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 RVG (i.d.F. vom 23.07.2013) zum 01.08.2013 grundsätzlich der Berichterstatter als Einzelrichter für die Entscheidung über Beschwerden in Erinnerungsverfahren zuständig, wenn den sich stellenden Rechtsfragen keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B).

    Eine Erledigungsgebühr entsteht in Verfahren nach § 183 SGG nur, wenn sich die Rechtssache ganz oder teilweise erledigt und hierfür ein zusätzliches, über die allgemeine Prozessführung hinausgehendes, auf die unstreitige Erledigung gerichtetes anwaltliches Handeln zumindest mitursächlich gewesen ist (vgl. dazu zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B, sowie LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B), wobei die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung allein nicht genügt (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2007 - L 20 B 66/07

    Gebührenfestsetzung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem Eilverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Zu der im Einzelnen streitigen Abgrenzung der Nrn. 3102 und 3103 VV RVG im Hinblick auf die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der erkennende Senat bereits mehrfach geäußert (vgl. Beschlüsse vom 09.08.2007 - L 20 B 91/07 AS Rn. 15, vom 03.12.2007 - L 20 B 66/07 AY Rn. 12, vom 12.12.2008 - L 20 B 106/08 AS, vom 15.02.2012 - L 20 AY 43/10 B und vom 14.01.2013 - L 20 SO 64/12 B).
  • LSG Thüringen, 10.04.2014 - L 6 SF 193/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung - Auswirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Denn Bevollmächtigte können bei der Abrechnung formal (hier nach § 113 SGG) verbundener Verfahren wählen, ob sie ihre Vergütung (insgesamt) für das verbundene Verfahren oder für die vor der Verbindung noch selbständigen Verfahren und die dort bereits verwirklichten Gebührentatbestände geltend machen wollen (LSG Thüringen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 6 SF 193/14 B Rn. 27 m.w.N.; LSG Bayern, Beschluss vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E Rn. 27; BGH, Beschluss vom 10.05.2010 - II ZB 14/09 Rn. 14 ff. m.w.N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2013, VV 3100 Rn. 41 m.w.N.; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Auflage 2.13, § 15 Rn. 18; Straßfeld in Jansen, Sozialgerichtsgesetz, 4. Auflage 2012, § 197 Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 250/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Dabei hat er sich (zum Teil mit ausführlicher Begründung unter Auswertung anderslautender Entscheidungen) der Auffassung angeschlossen, dass in Fällen der "Vorbefassung" des Bevollmächtigten mit der Sache in einem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren bereits vor Einleitung des Eilverfahrens - sei es nach § 86b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 S. 2 SGG - nicht Nr. 3102 VV RVG, sondern Nr. 3103 VV RVG zur Anwendung gelangt (a.A. zuletzt z.B. noch LSG NRW, Beschluss vom 16.05.2012 - L 19 AS 250/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - L 19 AS 766/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Eine Erledigungsgebühr entsteht in Verfahren nach § 183 SGG nur, wenn sich die Rechtssache ganz oder teilweise erledigt und hierfür ein zusätzliches, über die allgemeine Prozessführung hinausgehendes, auf die unstreitige Erledigung gerichtetes anwaltliches Handeln zumindest mitursächlich gewesen ist (vgl. dazu zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B, sowie LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B), wobei die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung allein nicht genügt (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Eine Erledigungsgebühr entsteht in Verfahren nach § 183 SGG nur, wenn sich die Rechtssache ganz oder teilweise erledigt und hierfür ein zusätzliches, über die allgemeine Prozessführung hinausgehendes, auf die unstreitige Erledigung gerichtetes anwaltliches Handeln zumindest mitursächlich gewesen ist (vgl. dazu zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 18.07.2014 - L 20 SO 173/14 B m.w.N. und vom 23.07.2014 - L 20 SO 444/12 B, sowie LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B), wobei die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung allein nicht genügt (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R und vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R).
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Denn Bevollmächtigte können bei der Abrechnung formal (hier nach § 113 SGG) verbundener Verfahren wählen, ob sie ihre Vergütung (insgesamt) für das verbundene Verfahren oder für die vor der Verbindung noch selbständigen Verfahren und die dort bereits verwirklichten Gebührentatbestände geltend machen wollen (LSG Thüringen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 6 SF 193/14 B Rn. 27 m.w.N.; LSG Bayern, Beschluss vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E Rn. 27; BGH, Beschluss vom 10.05.2010 - II ZB 14/09 Rn. 14 ff. m.w.N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2013, VV 3100 Rn. 41 m.w.N.; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Auflage 2.13, § 15 Rn. 18; Straßfeld in Jansen, Sozialgerichtsgesetz, 4. Auflage 2012, § 197 Rn. 19 m.w.N.).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13
    Unbilligkeit ist (erst) anzunehmen, wenn bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungskriterien eine Toleranzgrenze von 20 % überschritten wird (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R Rn. 19).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11

    Sozialhilfe

  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - L 12 B 159/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - L 19 AS 726/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 20 SO 424/11

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 20 SO 466/14

    Festsetzung der Vergütung nach dem RVG für das Tätigwerden in zwei parallel

    Der Urkundsbeamte hätte über beide Kostennoten auch getrennt entscheiden können (wie es im vorangegangenen, ähnlich gelagerten Verfahren gleichen Rubrums LSG NRW - L 20 SO 317/13 B der Fall war).

    Eine solche getrennte Geltendmachung bei zwei miteinander verbundenen Verfahren ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren möglich; dem Rechtsanwalt steht insoweit ein Wahlrecht zu, ob die Gebühren getrennt oder in einer Kostennote zusammengefasst geltend gemacht werden sollen (ausführlich dazu Beschluss des Senats vom 09.02.2014 im Verfahren gleichen Rubrums L 20 SO 317/13 B Rn. 32 ff. m.w.N.).

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 02.09.2014 im Verfahren gleichen Rubrums L 20 SO 317/13 B (Rn. 37 bis 39); das jetzige Verfahren weist insoweit keine Abweichungen auf.

    Hinsichtlich der Bedeutung der Angelegenheit ging es zwar um die Deckung existenzieller Bedarfe des Antragstellers (Hilfe zur Pflege); sind insofern jedoch - gleichsam kompensierend - ebenso dessen unterdurchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen, ergibt sich insgesamt allenfalls eine durchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit (vgl. hierzu insb. BSG a.a.O. Rn. 39; LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10 B Rn. 53; Beschluss des erkennenden Senats vom 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B Rn. 47).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16

    PKH-Verfahren; Wahlmöglichkeit bei Abrechnung verbundener Verfahren

    Bevollmächtigte können bei der Abrechnung formal nach § 113 SGG verbundener Verfahren wählen, ob sie ihre Vergütung (insgesamt) für das verbundene Verfahren oder für die vor der Verbindung noch selbständigen Verfahren und die dort bereits verwirklichten Gebührentatbestände geltend machen wollen (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.05.2015 - L 20 SO 466/14 B m.w.N. und vom 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B - m.w.N.).
  • LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15

    Rechtsanwaltsvergütung

    Nachdem der Gesetzgeber sich zudem bei der Verabschiedung des 2. KostRMoG einer - jedenfalls für das Sozialrecht - weit verbreiteten Meinung gegenübersah, die eine Anwendung von VV RVG Nr. 3103 im Verhältnis von Vorverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes befürwortete (vgl. außer der Senatsrspr. z.B. LSG NRW, Beschl. v. 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B; Thür. LSG, Beschl. v. 6. Juni 2011 - L 6 SF 159/11 B; SG für das Saarland, Beschl. v. 24. Februar 2014 - S 26 SF 48/13 E; dagg. z.B. Sächs. LSG, Beschl. v. 22. April 2013 - L 8 AS 527/12 B KO), wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass er die Neuregelung, die sich für die Sozialgerichtsbarkeit aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ergibt, klarstellend so fasst, dass ein gebührenrechtlicher Einfluss im Verhältnis von Widerspruchs- und Eilverfahren (von nun an) ausgeschlossen sein soll - wenn er dies denn gewollt hätte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2021 - L 7 AS 19/20

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Verbindung

    (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B - juris RdNr. 32).

    Der Prozessbevollmächtigte kann wählen, ob er die Gebühren aus den getrennten oder aus dem verbundenen Verfahren verlangt (Bundesgerichtshof , Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09 - juris RdNr. 18; Thüringer LSG, Beschluss vom 10. April 2014 - L 6 SF 193/14 B - juris RdNr. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B - juris RdNr. 32; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, 3100 VV RdNr. 41).

    Denn nach der prozessualen Verbindung mehrerer Verfahren besteht nur noch eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne des § 15 Abs. 2 RVG (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2014 - L 20 SO 317/13 B - juris RdNr. 33), mit der Folge, dass ab diesem Zeitpunkt Gebühren nur noch im führenden Verfahren anfallen können (Thüringer LSG, Beschluss vom 10. April 2014 - L 6 SF 193/14 B - juris RdNr. 27).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, er habe in der mündlichen Verhandlung auf die Kläger eingewirkt, nach der Abgabe eines Teilanerkenntnisses des Beklagten aufgrund eines richterlichen Hinweises das Verfahren im Übrigen für erledigt zu erklären, genügt die schlichte Beratung eines Mandanten über die weiteren Erfolgsaussichten des Verfahrens nicht für den Anfall einer Erledigungsgebühr (LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.01.2015 - L 19 AS 1961/14 B -, 20.09.2014 - L 20 SO 317/13 B m.w.N. und vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B; Schleswig-Holstein Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2014 - OVG 3 K 33.14), vielmehr ist ein besonderes Einwirken auf den Auftraggeber erforderlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2024 - L 2 AS 257/22
    Denn die Verbindung bewirkt nicht, dass aus mehreren Rechtsstreitigkeiten eine einzige Streitigkeit wird (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.01.2010 - L 7 AS 73/09 B PKH , Rn. 31, juris; a.A. LSG NRW, Beschluss vom 11.10.2019 - L 7 AS 1478/19 B, Rn. 13, juris; LSG NRW, Beschluss vom 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B, Rn. 25, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2022 - L 4 AS 319/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Dies folgt aus § 15 Abs. 4 RVG, wonach der Anspruch auf die Abgeltung einer einmal entstandenen Gebühr nicht durch nachträglich hinzutretende Umstände wieder entfallen kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2014, L 20 SO 317/13 B, juris Rn. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2019 - L 7 AS 1478/19

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Soweit der Erinnerungsgegner die Gebührenfestsetzung mit der Begründung ablehnt, dass ein PKH-Beschluss in dem Verfahren S 7 AS 815/18 nicht ergangen und auch der PKH-Beschluss in dem Verfahren S 7 AS 814/18 erst lange nach dem Verfahrensende S 7 AS 815/18 ergangen sei, verkennt er, dass der bereits in dem Verfahren S 7 AS 815/18 gestellte PKH-Antrag als Verfahrensannex in dem führenden Verfahren S 7 AS 814/18 weiter geführt und dort gesondert zu prüfen war (vgl. LSG NRW Beschluss vom 02.09.2014 - L 20 SO 317/13 B; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., § 113 Rn 4 mwN; a.A. jedoch ohne nähere Begründung: SG Hannover Beschlüsse vom 12.01.2012 - S 34 SF 107/11 E und vom 29.08.2012 - S 34 SF 44/12 E).
  • SG Osnabrück, 15.02.2016 - S 40 SF 41/14
    Demgegenüber stützen allerdings der 12. und der 20. Senat das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 13.02.2009 - Az. L 12 B 159/08 AS - und vom 02.09.2014 - Az. L 20 SO 317/13 B, juris) ebenso wie die Rechtsprechung weiterer Landessozialgerichte weiterhin ebenso die hier vertretene Auffassung (vgl. hierzu Thüringer LSG, Beschluss vom 06.03.2008 - L 6 B 198/07 SF - Hessisches LSG, Beschluss vom 30.04.2012 - L 2 AS 404/11 B; differenziert: Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 08.04.2013 - L 15 SF 338/11 B - und vom 11.04.2013 - Az. L 15 SF 43/12 B, juris).
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