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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 20 SO 540/11 B |
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Verfahrensgang
- SG Aachen, 19.09.2011 - S 20 SO 93/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 20 SO 540/11 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 20 SO 540/11
Bereits am 30.03.2011 beantragte die Klägerin bei der Beklagten unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R die Überprüfung der ihr seit dem 01.01.2006 bewilligten Grundsicherungsleistungen.Sie habe das Überprüfungsbegehren nicht mit einem aus der Vergangenheit resultierenden Bedarf, sondern - auf einem von dritter Seite offenbar vorformulierten Vordruck - mit der Entscheidung des BSG vom 23.03.2010 (B 8 SO 17/09 R) begründet.
Die in dem Urteil vom 23.03.2010 (a.a.O.) geäußerte Rechtsauffassung habe das BSG zuletzt nochmals in dem Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R bestätigt.
Das BSG hat in den beiden Entscheidungen vom 23.03.2010 und 09.06.2011 (B 8 SO 17/09 R Rn. 19 ff. bzw. B 8 SO 11/10 R Rn. 18 ff.) nicht auf den Willen des Gesetzgebers abgestellt, sondern für die Auslegung von § 3 Abs. 2 RSV im Wesentlichen den zum 01.01.2005 eingetretenen Systemwechsel und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für maßgebend gehalten.
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 20 SO 540/11
Im Hinblick auf eine weitere Entscheidung des BSG - betreffend die Verpflichtung von Behörden zur nachträglichen Erbringung von Sozialhilfeleistungen (Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R) - hat die Klägerin ergänzend ausgeführt, das BSG habe dort verschiedene Konstellationen geprüft und im Einzelnen dargelegt, in welchen Fällen eine nachträgliche Bewilligung in Betracht komme, und in welchen nicht.Jedoch müssten Sozialleistungen für einen abgeschlossenen zurückliegenden Zeitraum nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch bestehe (BSG, Urteil vom 29.09.2009, a.a.O.).
Die Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss über das Fortbestehen der Bedürftigkeit bzw. die Anforderungen an dessen Nachweis entsprechen nicht der Rechtsprechung des BSG in dem Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R.
- BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 20 SO 540/11
Die in dem Urteil vom 23.03.2010 (…a.a.O.) geäußerte Rechtsauffassung habe das BSG zuletzt nochmals in dem Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R bestätigt.Das BSG hat in den beiden Entscheidungen vom 23.03.2010 und 09.06.2011 (B 8 SO 17/09 R Rn. 19 ff. bzw. B 8 SO 11/10 R Rn. 18 ff.) nicht auf den Willen des Gesetzgebers abgestellt, sondern für die Auslegung von § 3 Abs. 2 RSV im Wesentlichen den zum 01.01.2005 eingetretenen Systemwechsel und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für maßgebend gehalten.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 20 AY 114/10
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 20 SO 540/11
Sofern es wie hier um den Regelbedarf geht - also um Bedarfe, die auch tatsächlich angefallen sind, ist nach den Ausführungen des BSG (…a.a.O. Rn. 18/19) jedoch insoweit allein maßgebend, ob im Anschluss an den Nachgewährungszeitraum Bedürftigkeit nach einem Grundsicherungssystem (SGB II oder SGB XII) ununterbrochen weiter bestanden hat oder nicht (so auch Urteil des Senats vom 24.10.2011 - L 20 AY 114/10).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13 Nach dieser Rechtsprechung scheidet eine rückwirkende Gewährung von (höherer) Sozialhilfe und damit auch eine Rücknahme bestandskräftiger Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide gemäß § 44 Abs. 1 SGB X dann aus, wenn die Bedürftigkeit im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren temporär oder auf Dauer entfallen ist (…vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 20 - Rn. 21 f.; vgl. auch LSG NRW, Beschl. v. 05.12.2011 - L 20 SO 540/11 B -, juris Rn. 17).