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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 25 B 411/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2008,18641
LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 25 B 411/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,18641)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2008 - L 25 B 411/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,18641)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2008 - L 25 B 411/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,18641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzliches Verfahren; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Bescheiden über die Aufhebungen und Rückforderungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Prüfung der Erfolgsaussicht

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 25 B 411/08
    Die Behörde dürfte bei einer derart pauschalen Regelung übersehen, dass der Aufhebungs- beziehungsweise Rückforderungsbescheid aus einer Vielzahl von Einzelfallregelungen bestehen muss, nämlich nicht nur aus der jeweiligen Neuregelung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den einzelnen Monat, sondern auch im Hinblick auf jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das allein Anspruchinhaber sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, rech. bei juris, Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 25 B 411/08
    Deshalb dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können ( BVerfG a.a.O. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 25 B 411/08
    Dementsprechend darf die Prüfung der Erfolgsaussichten jedenfalls nicht dazu führen, über die Vorverlagerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ins Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe eben dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1BvR 70/07, 1 BvR 71/07 -, rech. bei juris Rn. 8 ff.).
  • VG Berlin, 03.04.1990 - 8 A 231.88
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - L 25 B 411/08
    Die Angabe der Gesamtsumme hat vor diesem Hintergrund keinen eigenen Regelungsgehalt, sie erleichtert lediglich die Abwicklung (vgl. etwa Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 3. April 1990 - 8 A 231.88 -, recherchiert bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - L 9 AL 94/18

    Geltendmachung eines Gründungszuschusses

    Das ist wiederum der Fall, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung ausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16 - juris Rn. 14 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2008 - L 25 B 411/08 AS PKH - juris Rn. 5).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.07.2012 - L 2 AS 23/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rechtsschutzbedürfnis bei einem Eilverfahren

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers - hier des Antragstellers - auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht gegebenenfalls von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (LSG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2008, Az.: L 25 B 411/08 AS PKH - zitiert nach juris).
  • SG Hannover, 20.11.2018 - S 43 AS 2962/17

    § 42a Abs. 6 SGB II stellt keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2008, Az. L 25 B 411/08 AS PKH; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a, Rdnr. 7a).
  • SG Hannover, 12.11.2018 - S 43 AS 2962/17

    Aufrechnung i.R. des Bezugs von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind gegeben, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2008, Az. L 25 B 411/08 AS PKH; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a, Rdnr. 7a).
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