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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08 AS ER, L 26 B 115/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2008,22360
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08 AS ER, L 26 B 115/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,22360)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2008 - L 26 B 107/08 AS ER, L 26 B 115/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,22360)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - L 26 B 107/08 AS ER, L 26 B 115/08 AS PKH (https://dejure.org/2008,22360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung eines Einstiegsgeldes nach § 29 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Erforderlichkeit des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung; Voraussetzungen für die Gewährung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Anordnungsvoraussetzungen sind mithin sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08
    Anordnungsvoraussetzungen sind mithin sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2007 - L 9 AS 26/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08
    Es kann dahin stehen, ob - wie bei den beitragsfinanzierten Förderleistungen des SGB III - vor der erstmaligen Bewilligung die Einholung eines Fachgutachtens geboten ist, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer geplanten Existenzgründung einzuschätzen (vgl. Spellbrink, NZS 2005, 236; Birk in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 29 RdNr. 4; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 8. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 -, juris RdNr. 16), und ob es sich bei den vorliegenden "fachlichen Feststellungen" vom 17. Januar 2007 zum Erstantrag um eine in diesem Sinne ausreichende Entscheidungsgrundlage gehandelt hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2007 - L 26 B 188/07

    Folgenabwägung bei Leistungen nach dem SGB 2 durch einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08
    Die Eilbedürftigkeit der erstrebten Regelung ist im Übrigen regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für in diesem Zeitpunkt bereits abgelaufene Zeiträume begehrt werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2007 - L 26 B 107/07 AS ER und vom 16. Februar 2007 - L 26 B 188/07 AS ER).
  • SG Detmold, 20.07.2010 - S 8 AS 148/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie verweist diesbezüglich auf § 1 SGB II sowie eine Entscheidung des LSG BRB vom 15.02.2008, Az.: L 26 B 107/08 AS ER.

    Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die angestrebte Tätigkeit keinerlei berechtigte Chance und Hoffnung zulässt, dass sie auf Dauer dazu führen wird, dass der Hilfebedürftige unabhängig von Leistungen nach dem SGB II leben kann (LSG BRB, Beschluss vom 15.02.2008, Az.: L 26 B 107/08 AS ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 25 AS 538/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstiegsgeld; selbständige Tätigkeit;

    Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. wird Einstiegsgeld zur "Überwindung von Hilfebedürftigkeit" gewährt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 26 B 107/08 AS ER, L 26 B 115/08 AS PKH - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10

    Einstiegsgeld kann den bei der Aufnahme einer Tätigkeit arbeitslosen

    Hieraus folgt, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn die Tätigkeit keinerlei berechtigte Chance und Hoffnung zuließ, dass sie auf Dauer dazu führen würde, dass der Hilfebedürftige und gegebenenfalls die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unabhängig von Leistungen nach dem SGB II würden leben können; vielmehr musste erkennbar sein, dass sich aus der Tätigkeit in absehbarer Zukunft Einkommen - in ausreichender Höhe - erzielen ließen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2010 - L 19 AS 60/09 - juris Rn. 18; Marschner, a. a. O., § 16 b Rn. 22; Hengelhaupt, a. a. O., § 16 b Rn. 101 f.; Spellbrink, a. a. O., § 29 Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 26 B 107/08 AS ER - juris Rn. 4; ferner Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 13 AS 30/11 B).
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