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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 27 R 802/15   

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https://dejure.org/2016,12030
LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 27 R 802/15 (https://dejure.org/2016,12030)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2016 - L 27 R 802/15 (https://dejure.org/2016,12030)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2016 - L 27 R 802/15 (https://dejure.org/2016,12030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 ZRBG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormerkung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein zehnjähriges Kind bei Aufenthalt in einem Ghetto-Waisenheim; Keine Anwendung einer Lebensalters-Untergrenze

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigung eines zehnjährigen Kindes im Ghetto, Ghetto-Waisenheim, Hilfe bei der Beschäftigung der Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZRBG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    BEG; EVZStiftG; ZRBG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Vormerkung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für ein zehnjähriges Kind bei Aufenthalt in einem Ghetto-Waisenheim

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 139/08 R

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 27 R 802/15
    Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass jegliche Beschäftigung innerhalb und außerhalb des räumlichen Bereichs eines Ghettos darunter fällt, die von Verfolgten ausgeübt wurde, während sie sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juni 2009, B 13 R 139/08 R, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ausführlich Urteil vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R) ist die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommene Beschäftigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. A ZRBG von einer Zwangsarbeit im Sinne des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000 abzugrenzen (BSG, Urteil vom 2. Juni 2009, B 13 R 139/08 R, juris, Rn. 19).

    Eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung liegt hingegen vor, wenn der Ghetto-Bewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis, zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr von Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte (BSG, Urteil vom 2. Juni 2009, B 13 R 139/08 R m.w.N., juris, Rn. 21).

    Auch die Annahme einer vom Judenrat angebotenen Arbeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal der "aus eigenem Willensentschluss" zustande gekommenen Beschäftigung (BSG, Urteile vom 2. Juni 2009, B 13 R 81/08 R und B 13 R 139/08 R m.w.N.).

    Ein Mindestalter war überdies seit dem Gesetz über Änderung des Versicherungsgesetzes für Angestellte und der Reichsversicherungsordnung vom 10. November 1922 (Reichsgesetzblatt I, S. 849) auch nicht mehr in § 1226 Reichsversicherungsordnung alter Fassung geregelt, weil wegen des Schutzcharakters der Rentenversicherungspflicht auch eine verbotswidrige Kinderarbeit zur Versicherungspflicht führen sollte (BSG, Urteil vom 2. Juni 2009, B 13 R 139/08 R, juris, Rn. 24).

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 27 R 802/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ausführlich Urteil vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R) ist die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommene Beschäftigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. A ZRBG von einer Zwangsarbeit im Sinne des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000 abzugrenzen (BSG, Urteil vom 2. Juni 2009, B 13 R 139/08 R, juris, Rn. 19).

    Auch die Annahme einer vom Judenrat angebotenen Arbeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal der "aus eigenem Willensentschluss" zustande gekommenen Beschäftigung (BSG, Urteile vom 2. Juni 2009, B 13 R 81/08 R und B 13 R 139/08 R m.w.N.).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 27 R 802/15
    Erforderlich ist lediglich ein Austauschverhältnis zwischen Arbeit und Entgelt, wie es der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht (BSG, Urteil vom 2. Juni 2009, B 13 R 129/08 R, juris, Rn. 27, 28).
  • SG Berlin, 14.09.2016 - S 30 R 5253/14

    Opfer der NS-Verfolgung klagen - Auch 71 Jahre nach Ende der NS-Diktatur immer

    Damit hat das Bundessozialgericht in erster Linie aber nur deutlich gemacht, dass keine Lebensalter-Untergrenze von 14 Jahren besteht (vgl LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - L 27 R 802/15 - juris Rn 50).
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