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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07   

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LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07 (https://dejure.org/2008,8642)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07 (https://dejure.org/2008,8642)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 (https://dejure.org/2008,8642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Aufteilung von Aufwendungen für eine Wohnung im Falle einer Haushaltsgemeinschaft zwischen Familienmitgliedern; Zuordnung einer von mehreren nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen genutzen Unterkunft; Änderung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen erwachsenen Familienmitgliedern

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07
    24 Wird eine Unterkunft von weiteren Personen genutzt, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, erfolgt die Zuordnung aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl. BVerwGE 79, 17 und im Anschluss BSG Urteil vom 23. November 2006, B 11b AS 1/06 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 RdNr. 28).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07
    Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, also insbesondere das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichteten Miete, klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH 19.10.1999 - IX R 39/99 - NJW 2000, 758 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07
    24 Wird eine Unterkunft von weiteren Personen genutzt, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, erfolgt die Zuordnung aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl. BVerwGE 79, 17 und im Anschluss BSG Urteil vom 23. November 2006, B 11b AS 1/06 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 RdNr. 28).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07
    Eine Beschränkung auf einen bestimmten rechtlichen Prüfmaßstab (hier: Berücksichtigung der gezahlten Untermiete als Einkommen) unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten (vgl. BSG vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R - und vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 29/06 R -); an die Einschätzung der Beteiligten, wonach bestimmte Prüfungspunkte als unstreitig angesehen worden sind, ist der Senat nicht gebunden.
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2008 - L 28 AS 1065/07
    Eine Beschränkung auf einen bestimmten rechtlichen Prüfmaßstab (hier: Berücksichtigung der gezahlten Untermiete als Einkommen) unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten (vgl. BSG vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R - und vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 29/06 R -); an die Einschätzung der Beteiligten, wonach bestimmte Prüfungspunkte als unstreitig angesehen worden sind, ist der Senat nicht gebunden.
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Dies folgt aus Gesetzeswortlaut, Begründung des Gesetzentwurfs, Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung (für eine Berücksichtigung iRd Unterkunftskosten vgl LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.2.2008 - L 28 AS 1065/07 - juris; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, § 22 SGB II RdNr 18, Stand IV/14; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 35 RdNr 51; Berlit in LPK-SGB II, 5. Aufl 2013, § 22 RdNr 24; ders in LPK-SGB XII, 9. Aufl 2014, § 35 RdNr 17; für eine Berücksichtigung als Einkommen vgl SG Potsdam Urteil vom 26.3.2014 - S 38 AS 1542/13 WA - juris; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 22 RdNr 50; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 54, Stand X/12; Nguyen in juris-PK SGB XII, 2. Aufl 2014, § 35 RdNr 100) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.06.2011 - L 9 SO 16/10

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten - keine

    Das kann aber letztlich dahinstehen, denn im Übrigen hat das Sozialgericht zutreffend entschieden, dass bei einer Unterkunft, die von mehreren Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, die Zuordnung aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach Kopfteilen erfolgt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 -, recherchiert bei juris, Rdn. 23 m. w. N.).
  • SG Stade, 23.06.2008 - S 28 AS 74/05
    Während bei Mietverträgen zwischen einem erwerbsfähigen Hilfebe-dürftigen und einem Dritten im Regelfall die Vorlage des gültigen Mietvertrags zum Nach-weis der tatsächlichen Unterkunftskosten ausreicht, solange keine Anhaltspunkte für ei-nen anderweitigen Sachverhalt bestehen, ist im Falle von Mietverträgen zwischen Famili-enmitgliedern, die in einer Wohnung bewohnen, eine andere Betrachtungsweise geboten (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 -).

    Allerdings ist in einem solchen Falle unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerrechtlichen Anerkennung von Untermietverträgen zwischen Angehörigen darauf abzustellen, ob das Mietverhältnis sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch hinsichtlich der Durchführung des Vereinbar-ten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (so genannter Fremdvergleich; vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 - mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 174 AS 18450/10

    Arbeitslosengeld II - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

    Insoweit dürfte es gerade als üblich anzusehen sein, dass zumindest volljährige Kinder mit eigenem Einkommen, einen finanziellen Beitrag zu den anfallenden Haushaltskosten leisten; insbesondere, wenn die finanzielle Situation der Eltern eine weitergehende Unterstützung nicht zu lässt [so bereits: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2008, L 28 AS 1065/07).
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 97/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung bzgl. gewährter Arbeitslosenhilfe und Beiträge

    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24. Mai 2006 - B 11 a AL 7/05 R - Urteile des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 und 14. März 2008 - L 8 AS 5912/06 und L 13 AL 2389/05 - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2008 - L 20 B 32/08 AS ER - Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 - Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Februar 1988 - III R 234/84 - Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 -).
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 169/07

    Voraussetzungen der Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe; Vorliegen einer

    Denn bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24. Mai 2006 - B 11 a AL 7/05 R - Urteile des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 und 14. März 2008 - L 8 AS 5912/06 und L 13 AL 2389/05 - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2008 - L 20 B 32/08 AS ER - Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 - Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Februar 1988 - III R 234/84 - Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 25. Juni 2002 - X B 30/01.
  • SG Berlin, 04.12.2012 - S 51 SO 2013/11

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Leistungen nach der

    Zutreffend ist auch die Berücksichtigung nur der Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung, da der Kläger die Wohnung gemeinsam mit seiner Mutter bewohnt, so dass ihm nur ein Anspruch auf Übernahme der seinem Kopfteil entsprechenden Kosten der Unterkunft und Heizung zustand (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom, 29. Juni 2011, Az: L 9 SO 16/10, juris, dort Rz 28; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2008, Az: L 28 AS 1065/07, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2011 - L 15 AS 262/11
    Hieraus folgt, dass sich Einnahmen aus der anteiligen Untervermietung der selbstbewohnten Unterkunft vorrangig als Verminderung der auf die gesamte Wohnung bezogenen Unterkunftskosten und erst dann als anrechenbares Einkommen auswirken, wenn sie diese übersteigen, also an der Untervermietung effektiv verdient wird (Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 22 Rdnr. 15 mit weiteren Nachweisen; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.02.08, Az. L 28 AS 1065/07).
  • SG Braunschweig, 16.05.2008 - S 25 AS 138/06

    Aufteilung der Aufwendungen für die Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites

    (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.02.2008, L 28 AS 1065/07 mit Verweis auf Bundesfinanzhof, Urt. v. 19.10.1999, IX R 39/99, zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2018 - L 11 AS 629/18
    Ob darüber hinaus noch eine sog. Instandhaltungspauschale von 10 % der Roheinnahmen in Abzug zu bringen ist (bejahend: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 - ablehnend: Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. April 2010 - L 10 AS 85/07 -), kann schon deswegen offenbleiben, weil es insoweit für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz am Anordnungsgrund hinsichtlich zunächst für den Lebensunterhalt einzusetzender Pauschalen fehlt.
  • VG Bremen, 15.04.2009 - S 8 K 2249/05
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