Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 28 AS 1198/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59033
LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 28 AS 1198/09 (https://dejure.org/2011,59033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 28 AS 1198/09 (https://dejure.org/2011,59033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 28 AS 1198/09 (https://dejure.org/2011,59033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,59033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 28 AS 1198/09
    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seiner maßgeblichen Entscheidung vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R, zitiert nach juris, Rn. 27; vgl. auch BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R - zitiert nach juris, Rn. 13 ff.) ausgeführt, dass immer nur dann, wenn technische Vorrichtungen - wie getrennte Zähler - vorhanden sind, die es ermöglichen, die Kosten für die Warmwasseraufbereitung konkret zu erfassen, diese konkreten Kosten maßgeblich sind.

    Nicht hingegen könne der Umfang der auf die Warmwasseraufbereitung entfallenden Kosten in Anlehnung an die Bestimmung des § 9 der Heizkostenverordnung bestimmt werden (BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R - zitiert nach juris, Rn. 23).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 28 AS 1198/09
    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seiner maßgeblichen Entscheidung vom 27. Februar 2008 (B 14/11b AS 15/07 R, zitiert nach juris, Rn. 27; vgl. auch BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R - zitiert nach juris, Rn. 13 ff.) ausgeführt, dass immer nur dann, wenn technische Vorrichtungen - wie getrennte Zähler - vorhanden sind, die es ermöglichen, die Kosten für die Warmwasseraufbereitung konkret zu erfassen, diese konkreten Kosten maßgeblich sind.
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage -

    Im Übrigen konnte die Kammer ebenso offen lassen, ob das Betriebs- und Heizkostenguthaben mit dem Wortlaut der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs. 3 SGB II n.F. vollständig (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010, L 3 AS 3759/09, Rn. 36; SG Dresden, Urteile vom 16. Januar 2012, S 36 AS 7571/10, Rn. 27; vom 29. Juni 2010, S 40 AS 391/09, Rn. 68 ff. und S 40 AS 390/09, Rn. 24, zitiert nach juris) oder - wie es der Beklagte vorgehabt hatte - nur teilweise die Kosten für Unterkunft und Heizung mindert, soweit sie auf Vorauszahlungen beruhen, die von dem Leistungsträger - wie hier anteilig - nicht berücksichtigt worden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011, L 28 AS 1198/09, Rn. 27; zitiert nach juris; SG Kiel, Beschluss vom 2. Dezember 2010, S 38 AS 588/10 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - L 5 AS 1546/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rückzahlung aus Heiz- und

    Wenn nicht mit der gebotenen Sicherheit festzustellen ist, in welchem Umfang die tatsächlich entstandenen Kosten der Wärmeversorgung einerseits auf die Heizung, andererseits auf die Warmwasseraufbereitung entfallen sind, ist ein Guthaben im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. nicht um etwaige für die Warmwasserbereitung geleistete Beträge zu bereinigen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011, L 28 AS 1198/09).
  • SG Berlin, 24.07.2012 - S 96 AS 37112/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Bestimmung der Kläger -

    Fehlt es an einer konkreten Erfassung der für die Erzeugung von Warmwasser aufgewendeten Kosten, erfolgt eine Reduzierung eines anzurechnenden Betriebs- und Heizkostenguthabens nach § 22 Abs. 1 S 4 Halbs 2 SGB 2 aF nicht (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 -B 4 AS 139/11 R- und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2009 - Az: L 28 AS 1198/09-.

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2009 zum Aktenzeichen L 28 AS 1198/09 in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt:.

  • SG Potsdam, 31.05.2012 - S 40 AS 3480/09

    Berücksichtigung des Zuflusses eines Betriebskostenguthabens gemäß § 48 Abs. 1 S.

    Auf die Frage, ob und - wenn ja - inwieweit ein Anteil der von den Heizkosten für die Warmwasserbereitung bereits durch den Beklagten abgezogenen bzw. von den Klägern gezahlten Beträgen von dem Guthaben abzuziehen wäre, kommt es hier nach Allem nicht an (vgl. hierzu: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011 - L 28 AS 1198/09 - und Urteil des BSG vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, zitiert nach juris.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht