Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4717
LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07 AS ER (https://dejure.org/2007,4717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2007 - L 28 B 269/07 AS ER (https://dejure.org/2007,4717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2007 - L 28 B 269/07 AS ER (https://dejure.org/2007,4717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Mietverbindlichkeiten bei Leistungsgewährung für Unterkunft und Heizung; Grundsicherung von Arbeitsuchenden; Eingeschränkte Ermessensentscheidung bei drohender Wohnungslosigkeit; Sinn und Zweck von Hilfegewährung zur Sicherung der Unterkunft; Übernahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Übernahme von Mietschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
    Zwar beinhaltet § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II eine Zumutbarkeitsregelung, die es verhindern soll, dass Leistungsberechtigte ggf. sofort (bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit) gezwungen werden sollen, ihre bisherige Wohnung aufzugeben (BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; zitiert nach juris, dort RdNr. 24).

    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, zitiert nach juris RdNr. 19ff), von der abzuweichen der Senat nach erster Prüfung keinen Anlass sieht, vielmehr eine Einzelfallprüfung voraus.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
    Bei der Prüfung, ob Mietrückstände nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II zu übernehmen sind, ist auch bei neu in den Bezug tretenden Leistungsberechtigten nur die Übernahme von Mietschulden gerechtfertigt, die der Sicherung einer im Sinne des Abs. 1 kostenangemessenen Unterkunft dienen (entgegen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER).

    Der Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, wonach bei neu in den Bezug von SGB II Leistungen Kommenden zunächst die Unterkunftskosten in voller Höhe zu übernehmen sind, ist keine andere Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen (so aber Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER, zitiert nach juris, dort RdNr. 20).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
    Auch eine Folgenabwägung (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Seite 8 mwN = NVwZ 2005, 927 ff) führt aber nicht zum Erfolg der Antragstellerin.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06

    Sozialhilfe - Mietschulden - Schuldenübernahme nach § 34 SGB 12 - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
    12 Der Senat teilt insoweit den Ausgangspunkt des Antragsgegners und des SG, dass eine Leistung nach § 22 Abs. 5 SGB II zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (so auch Berlit aaO § 22 RdNr. 112 mit Hinweisen auf entsprechende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte; Mester aaO S. 100; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - L 19 B 751/06 AS ER, nicht veröffentlicht; ebenso zu § 34 SGB XII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 B-ER, zitiert nach juris, dort RdNr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 19 B 751/06

    Darlehensweise Übernahme von Mietkosten und Mietschulden nach dem SGB 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07
    12 Der Senat teilt insoweit den Ausgangspunkt des Antragsgegners und des SG, dass eine Leistung nach § 22 Abs. 5 SGB II zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (so auch Berlit aaO § 22 RdNr. 112 mit Hinweisen auf entsprechende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte; Mester aaO S. 100; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2006 - L 19 B 751/06 AS ER, nicht veröffentlicht; ebenso zu § 34 SGB XII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2006 - L 7 SO 2938/06 B-ER, zitiert nach juris, dort RdNr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten bei reinen

    Vorliegend kann offen bleiben, auf welchen der genannten Mittelwerte hinsichtlich der Netto-Kaltmiete letztlich abzustellen ist und ob - was der Senat bezweifelt - der genannte Wert für Betriebskosten die regelmäßig anfallenden Betriebskosten tatsächlich abdecken oder dieser Wert höher anzusetzen ist (vgl. dazu im Einzelnen etwa Beschlüsse des Senats vom 22. März 2007 - L 28 B 269/07 AS ER -, juris RdNr. 14 und zur Problematik unter Geltung des Mietspiegels 2007 vom 24. August 2007 - L 28 B 1389/07 AS ER -, juris RdNr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10

    Kosten der Unterkunft; selbst genutztes Eigenheim; Erhaltungsaufwand;

    Zumindest diese Voraussetzungen dürften nicht erfüllt sein, wenn sich die Mietschulden als Konsequenz aus einer Anwendung des § 22 Abs. 1 SGB II darstellen (vgl. in diesem Sinne LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2007, L 28 B 269/07 AS ER, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 26.05.2008 - S 159 AS 10603/08

    Arbeitslosengeld II; Kosten für Unterkunft und Heizung; Gewährung eines Darlehens

    2) Eine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt (u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2007 - L 28 B 269/07 AS ER -).

    Eine Mietschuldenübernahme zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt (u.a. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.03.07 Az. L 28 B 269/07 AS ER [juris]).

    Diesem Zweck widerspricht es aber nicht, wenn bei unangemessen teuren Wohnungen gleichwohl Mietschulden nicht übernommen werden ( LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.03.07 Az. L 28 B 269/07 AS ER [juris]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht