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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07 AS ER, L 28 B 759/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,21784
LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07 AS ER, L 28 B 759/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,21784)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2007 - L 28 B 753/07 AS ER, L 28 B 759/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,21784)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - L 28 B 753/07 AS ER, L 28 B 759/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,21784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Zeitpunkts des Vorliegen eines Anordnungsgrundes einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des streitigen Bescheides als Voraussetzung für das Treffen einer für den Antragsteller positiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - L 10 B 191/06

    Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07
    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (Beschlüsse des Senats vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER -,vom 2. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER - und vom 6. Juni 2007 - L 28 B 731/07 AS ER - sowie bereits Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER -, abrufbar unter: www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - L 28 B 731/07

    Anforderungen an den Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07
    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (Beschlüsse des Senats vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER -,vom 2. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER - und vom 6. Juni 2007 - L 28 B 731/07 AS ER - sowie bereits Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER -, abrufbar unter: www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07

    Sanktionsbescheid - sofortige Vollziehbarkeit - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2007 - L 28 B 753/07
    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (Beschlüsse des Senats vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER -,vom 2. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER - und vom 6. Juni 2007 - L 28 B 731/07 AS ER - sowie bereits Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER -, abrufbar unter: www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Osnabrück, 27.01.2020 - S 44 AY 76/19

    Leistungskürzung; Leistungskürzung nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz;

    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007, L 28 B 753/07 AS ER).
  • SG Osnabrück, 25.09.2017 - S 44 AY 13/17

    Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007, L 28 B 753/07 AS ER).
  • SG Osnabrück, 16.09.2008 - S 16 AS 512/08
    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007, Az.: L 28 B 753/07 AS ER; Beschluss vom 06.03.2007, Az.: L 28 B 290/07 AS ER und Beschluss vom 12.05.2006, Az.: L 10 B 191/06 AS ER).

    Für die Zeit vor der Antragstellung fehlt auch im Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG die Eilbedürftigkeit, soweit die Entscheidung dann lediglich zu einer Auszahlung für zurück-liegende Zeiten führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007, Az.: L 28 B 753/07 AS ER; Beschluss vom 06.03.2007, Az.: L 28 B 290/07 AS ER und Beschluss vom 12.05.2006, Az.: L 10 B 191/06 AS ER).

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