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   LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03   

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https://dejure.org/2007,29057
LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03 (https://dejure.org/2007,29057)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.02.2007 - L 3 AL 822/03 (https://dejure.org/2007,29057)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - L 3 AL 822/03 (https://dejure.org/2007,29057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Arbeitslosengeld für einen immatrikulierten Studenten; Ausübung versicherungsfreier Beschäftigungen durch Schüler oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03
    Die gesetzliche Vermutung ist in diesen Fällen, in denen für das vom Arbeitslosen gewählte Studium Anforderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen nicht vorgesehen sind oder solche Bestimmungen überhaupt nicht bestehen, bereits dadurch widerlegt (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; BSG vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R).

    Dahinstehen kann somit, ob die Vermutung der Nichtverfügbarkeit allein durch die Immatrikulation entsteht oder zusätzlich die tatsächliche Aufnahme der Ausbildung - nämlich des Studiums - erforderlich ist (vgl. einerseits BSG vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; andererseits Gagel/Steinmeyer, SGB III, Kommentar, § 120 Rn. 77f, Stand: Januar 2005).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03
    Die gesetzliche Vermutung ist in diesen Fällen, in denen für das vom Arbeitslosen gewählte Studium Anforderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen nicht vorgesehen sind oder solche Bestimmungen überhaupt nicht bestehen, bereits dadurch widerlegt (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; BSG vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R).

    Dahinstehen kann somit, ob die Vermutung der Nichtverfügbarkeit allein durch die Immatrikulation entsteht oder zusätzlich die tatsächliche Aufnahme der Ausbildung - nämlich des Studiums - erforderlich ist (vgl. einerseits BSG vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; andererseits Gagel/Steinmeyer, SGB III, Kommentar, § 120 Rn. 77f, Stand: Januar 2005).

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03
    Dies schließt eine analoge Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Aufhebungs- und Erstattungsbescheide ein (vgl. BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 19).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03
    Für die Gewährung von Arbeitslosengeld ist mithin allein entscheidend, ob der Student bei ordnungsgemäßer Erfüllung der für seinen Ausbildungsgang vorgeschriebenen Anforderungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, nicht aber, ob er sein Studium sinnvoll und effektiv gestaltet (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2).
  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13

    1. Durch die Immatrikulation entsteht zwischen dem Studenten und der Hochschule

    Sie stand in dem streitgegenständlichen Zeitraum dem Arbeitsmarkt objektiv und subjektiv zur Verfügung, so dass die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht vorliegen (ebenso in vergleichbaren Fallkonstellationen: Hess. LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - L 6 AL 187/10 NZB - Hess. LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 s. o., Hess. LSG, Urteil vom 21. September 2012 s. o. jeweils m. w. N. - die dagegen erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BSG mit Beschluss vom 8. April 2013 (B 11 AL 137/12 B) als unzulässig verworfen; Thüringer LSG, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 3 AL 822/03 -).
  • LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Zeitraum bis

    Die Klägerin hätte folglich eine Vollzeitbeschäftigung im streitgegenständlichen Zeitraum ausüben können (so wie hier in einem vergleichbaren Fall: Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2007, Az.: L 3 AL 822/03 - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 5356/13
    In diesem Zeitraum könne ein Studium dann auch die Zeit und Arbeitskraft eines Studenten nicht überwiegend in Anspruch nehmen; dementsprechend sei der Student dem Erscheinungsbild nach zwischen Immatrikulation und tatsächlichem Beginn des Vorlesungsbetriebs nicht versicherungsfreier Studierender (LSG Baden-Württemberg 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09 - juris RdNr. 20; Urteil LSG Thüringen 22.02.2007 - L 3 AL 822/03 - juris RdNr. 29).

    Lediglich im Hinblick auf das Berufungsvorbringen sei mit den Entscheidungen des 12. und 13. Senats des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09; Urteile vom 28.10.2014 - L 13 AL 5317/13 und L 13 AL 4752/13) und auch dem LSG Rheinland-Pfalz, des Hessischen LSG (26.06.2013 - L 6 AL 186/10 - juris RdNr. 31 ff) und des LSG Thüringen (22.02.2007 - L 3 AL 822/03 - juris RdNr. 26 ff) ergänzend auf folgendes hingewiesen:.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09
    Der Kläger verweist zur Begründung auf die Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts vom 22. Februar 2007 (L 3 AL 822/03), wonach die Vermutung einer versicherungsfreien Beschäftigung nach § 120 Abs. 2 Satz 1 SGB III bereits dadurch widerlegt sei, dass der Student zwischen der Immatrikulation und dem Beginn der Vorlesungszeit keinerlei studienbedingte Verpflichtungen habe.

    Mithin unterlag der Kläger, der erst am 01. Oktober 2008 sein Studium im ersten Semester tatsächlich aufgenommen hat, im September 2008 noch nicht den in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen und hatte keine studienbedingten Verpflichtungen zu erfüllen (so auch Thüringer LSG; Urteil vom 22. Februar 2007 - L 3 AL 822/03 - Söhngen in Eicher/Schlegel, SGB III. § 120 Rdnr. 50: Widerlegung der Vermutung wird bis zum tatsächlichen Ausbildungsbeginn unschwer gelingen; zum gleichen Ergebnis gelangen Brand in Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage 2010, § 120 Rdnr. 8 sowie Steinmeyer in Gagel, § 120 Rdnr. 83 ff., die bei der Anwendung der Vermutungsregelung des § 120 Abs. 2 S. 1 SGB III auf den tatsächlichen Beginn des Studiums abstellen).

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 186/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Beginn der

    Da mithin im Monat September 2009 keinerlei studienbedingte Verpflichtungen zu erfüllen waren, wäre jedenfalls für diese Zeit eine Beschäftigung nach den gesamten tatsächlichen Verhältnissen dem noch nicht tatsächlich aufgenommenen Studium derart untergeordnet gewesen, dass das Erscheinungsbild des Klägers nicht dem eines (versicherungsfreien) Studenten bzw. Werkstudenten entsprochen habe (Hinweis auf LSG Thüringen, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 3 AL 822/03, juris).
  • SG Nürnberg, 27.10.2020 - S 22 AL 229/20

    Arbeitslosengeld für Schüler nach letztem Prüfungstag

    Bei Studenten ist nach Auffassung mehrerer Landessozialgerichte für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen, also zu Beginn des Studiums, eine Widerlegung der Vermutung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III möglich, wenn das bevorstehende Studium noch keinerlei Zeit in Anspruch nimmt (LSG Hessen v. 27.02.2015 - L 9 AL 148/13; LSG Hessen v. 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; LSG Thüringen v. 22.02.2007 - L 3 AL 822/03).
  • SG Nürnberg, 27.10.2020 - 22 AL 229/20

    Arbeitslosengeld für einen Schüler bereits nach dem Ablegen der letzten Prüfung

    Bei Studenten ist nach Auffassung mehrerer Landessozialgerichte für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen, also zu Beginn des Studiums, eine Widerlegung der Vermutung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III möglich, wenn das bevorstehende Studium noch keinerlei Zeit in Anspruch nimmt (LSG Hessen v. 27.02.2015 - L 9 AL 148/13; LSG Hessen v. 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; LSG Thüringen v. 22.02.2007 - L 3 AL 822/03).
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