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   LSG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - L 3 AS 4935/06   

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https://dejure.org/2008,80754
LSG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - L 3 AS 4935/06 (https://dejure.org/2008,80754)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2008 - L 3 AS 4935/06 (https://dejure.org/2008,80754)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - L 3 AS 4935/06 (https://dejure.org/2008,80754)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 26.09.2016 - L 8 SO 295/14

    Verwertbarkeit eines Wohnrechts im Rahmen der Grundsicherung

    Neben den Müllgebühren gehören hierzu die in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters aufgeführten Kosten für Gebäudebrandversicherung, Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung sowie die Wasserkosten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 2008 - L 3 AS 4935/06 -, juris).

    Neben den Müllgebühren gehören hierzu die Kosten für Gebäudebrandversicherung, Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung sowie die Wasserkosten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 2008 - L 3 AS 4935/06 -, juris, Rn. 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08

    Sozialhilfe - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für mittägliche

    Zur Höhe der Regelleistung und der Kosten der Unterkunft liegt für das Jahr 2005 ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vor (Urteil vom 22. Oktober 2008 - L 3 AS 4935/06 -).
  • BSG, 16.07.2009 - B 14 AS 121/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    L 3 AS 4935/06 (LSG Baden-Württemberg).
  • SG Köln, 25.11.2016 - S 25 BK 96/13

    Gewährung von Kinderzuschlag für die Tochter eines Regelaltersrentners wegen

    Die Kosten für den in der Mietbescheinigung vom 04.03.2013 gesondert ausgewiesenen Carport/Garage/Stellplatz i. H. v. 40,- Euro sind nicht als angemessen anzuerkennender Bedarf anzuerkennen, da vom Kläger weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, dass diese Kosten untrennbar mit der Anmietung der Wohnung verbunden sind (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2008, L 3 AS 4935/06).
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