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   LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH   

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https://dejure.org/2009,12919
LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH (https://dejure.org/2009,12919)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH (https://dejure.org/2009,12919)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH (https://dejure.org/2009,12919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Erwerbstätigkeit i.R.d. Antrags auf Prozesskostenhilfe eines 1-Euro-Job Beschäftigten; Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 15,00 EUR; Einsatz aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert i.R.e. Antrags auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Bedürftigkeitsprüfung; Begriff der Erwerbstätigkeit bei Mehraufwandsentschädigung aus einem sogenannten 1-Euro-Job

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 32.91

    Sozialhilfe - Umschüler

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07
    Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb sie als Tätigkeit, "die zu Erträgen zur Bestreitung des Lebensunterhalts führt" (so zu § 88 Abs. 2 Nr. 4 BSHG: BVerwG, Urteil vom 19. November 1992 - BVerwG 5 C 15.84 - BVerwGE 91, 173 [175]; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994 - 5 C 32/91 - BVerwGE 96, 246 [248]).

    Unter einem Erwerbstätigen verstand es demzufolge "jemanden, der - sei es als Selbständiger, sei es als unselbständig Beschäftigter - eine wirtschaftlich verwertbare Leistung gegen Entgelt erbringt, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen" (BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994 - 5 C 32/91, a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07

    Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach §

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07
    Mit der Regelung in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO über den Erwerbstätigkeitsbonus wird der Zweck verfolgt, das für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Grunde zu legende Einkommen der Partei um diese anfallenden "Unkosten" der Berufstätigkeit zu vermindern (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 19).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 15.89

    Sozialhilfe - Erwerbstätigkeit - Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07
    Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb sie als Tätigkeit, "die zu Erträgen zur Bestreitung des Lebensunterhalts führt" (so zu § 88 Abs. 2 Nr. 4 BSHG: BVerwG, Urteil vom 19. November 1992 - BVerwG 5 C 15.84 - BVerwGE 91, 173 [175]; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994 - 5 C 32/91 - BVerwGE 96, 246 [248]).
  • LAG Köln, 29.11.2011 - 1 Ta 289/11

    Erwerbstätigkeit einer Auszubildenden bei der Prozesskostenhilfe

    Der Begriff der "Erwerbstätigkeit" ist in diesem Zusammenhang - ebenso wie im Bereich des Sozialhilferechts (vgl. Sächsisches LSG v. 23.02.2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH - juris - m.w.N. ) - in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst auch die Tätigkeit von Auszubildenden (Thüringer LAG v. 20.01.2010 - 8 Ta 199/09; Sächsisches LSG v. 23.02.2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH - juris - ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 260; im Ergebnis ebenso OLG Nürnberg v. 25.09.2002 - 10 WF 2899/02 - FamRZ 2003, 774; Musielak/Fischer, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 115 Rn. 17 für Umschüler).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

    Eine analoge Anwendung der Regelung über den Erwerbstätigenfreibetrag auf Ein-Euro-Job-Fälle würde daher zu einer doppelten Begünstigung führen, weil für dieselben Aufwendungen nicht nur finanzielle Leistungen in Form der Mehraufwandsentschädigung erbracht würden, sondern die Aufwendungen auch nochmals vom Einkommen abgesetzt werden könnten (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2009, L 3 B 138/07 AS-PKH, Rn. 14, Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2011 - 18 Ta 8/10

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer Abfindungszahlung und des

    Treten jedoch neben die (reinen) Arbeitslosengeld-II-Leistungen weitere Leistungen, so sind die Arbeitslosengeld-II-Leistungen neben diesen weiteren Leistungen ebenso zu berücksichtigen und als Einkommen einzustellen (BGH 8. Januar 2008 aaO; Sächsisches LSG 23. Februar 2009 - L 3 B 138/07 AS - PKH - juris; LAG Baden-Württemberg 24. November 2010 - 18 Ta 7/10 - nv.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 2 AS 803/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Einkommen -

    Daneben ist auch die Mehraufwandsentschädigung zu berücksichtigen, die dem Kläger für die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gewährt wird (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH - juris Rn. 4; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2011 - L 5 AS 364/10 B ER -, juris Rn. 36 (jeweils zu § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F.)).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 158-IV-11
    Insbesondere hat sie nicht dargelegt, auf welche Erwägungen sich das Amtsgericht bzw. das Sächsische Landessozialgericht in dem auf Seite 3 der Entscheidung zitierten Beschluss vom 23. Februar 2009 - L 3 B 138/07 - gestützt hatte und welche Bedeutung das Amtsgericht den tatsächlichen Mehraufwendungen, die der Beschwerdeführerin durch den 1-Euro-Job ggf. entstanden waren, bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens gemäß § 115 Abs. 1 ZPO zugemessen hatte.
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