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   LSG Sachsen, 07.04.2005 - L 3 B 188/02 AL   

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https://dejure.org/2005,28192
LSG Sachsen, 07.04.2005 - L 3 B 188/02 AL (https://dejure.org/2005,28192)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2005 - L 3 B 188/02 AL (https://dejure.org/2005,28192)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2005 - L 3 B 188/02 AL (https://dejure.org/2005,28192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Pflicht zur Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Kosten; Beendigung des Verfahrens bei Erledigungserklärung durch den Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Bremen, 17.10.1995 - 2 A 95/94
    Auszug aus LSG Sachsen, 07.04.2005 - L 3 B 188/02
    Ohne eine solchen Absendevermerk, der den Aussteller erkennen lassen muss, kann nicht festgestellt werden, ob und insbesondere wann ein Verwaltungsakt auch tatsächlich zur Post aufgegeben wurde (vgl. hierzu Urteil des VG Bremen vom 17.10.1995, Az. 2 A 95/94, JURIS, S. 3).
  • LSG Sachsen, 16.12.2008 - L 7 B 613/08 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen Meldeversäumnis; Nachweis der

    Ferner ist nicht erkennbar, wann die damalige Meldeaufforderung zur Post gegeben und somit versandt worden ist (vgl. auch SächsLSG, Beschluss vom 07.04.2005, - L 3 B 188/02 AL - BSG, Urteil vom 11.12.2007 B 8/9b SO 12/06 R -, RdNr. 12 und Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R -, RdNr. 18; alle Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - L 1 AS 3112/18
    Es existiert kein allgemeiner Grundsatz, dass ein Verwaltungsakt am Tag seiner Erstellung auch die Behörde verlässt (vgl. BFH, Urteil vom 03.05.2001 - III R 56/98 -, juris, Rn. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 07.04.2005 - L 3 B 188/02 AL -, juris, Rn. 26; Waschull, a.a.O.; Rn. 11; Littmann, a.a.O, Rn. 29).
  • SG Würzburg, 03.05.2011 - S 6 KR 92/10
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Fiktion vorliegend überhaupt eingreifen könnte, weil in den Akten ein Absendevermerk nicht enthalten ist und damit überhaupt nicht festgestellt werden kann, ob und insbesondere wann der Widerspruchsbescheid auch tatsächlich zur Post aufgegeben wurde (vgl. LSG Sachsen vom 07.04.2005 - L 3 B 188/02 AL - zitiert nach juris, m.w.N.; vgl. auch § 4 Abs. 2 Satz 3 VwZG).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2009 - L 8 AL 1222/08
    Ob ein solcher Vermerk ausreicht, die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X auszulösen, oder ob ein Absendevermerk zudem den Aussteller erkennen lassen muss (so LSG Sachsen, Beschluss vom 07.04.2005 - L 3 B 188/02 AL -, juris), was vorliegend nicht erkennbar ist, kann offen bleiben.
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