Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2006

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   LSG Sachsen, 26.07.2005 - L 3 B 50/05 AL-PKH   

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https://dejure.org/2005,26027
LSG Sachsen, 26.07.2005 - L 3 B 50/05 AL-PKH (https://dejure.org/2005,26027)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2005 - L 3 B 50/05 AL-PKH (https://dejure.org/2005,26027)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - L 3 B 50/05 AL-PKH (https://dejure.org/2005,26027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei Nichtentstehung von Kosten; Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgaussichten des Verfahrens im Rahmen der Gewährung von PKH; Wegfall der Erfolgsaussichten durch Erledigung des Hauptverfahrens; Zeitpunkt des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2005 - L 3 B 50/05
    Zwar sind Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gemäß § 183 SGG grundsätzlich kostenfrei; dies dürfte auch für Verfahren gelten, in denen Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit um Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer streiten (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22.09.2004, Az.: B 11 AL 33/03 R, zu finden in JURIS).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2005 - L 3 B 50/05
    Aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten sind insbesondere bei von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00, abgedruckt in NJW 2000, Seiten 1936ff.).
  • LSG Sachsen, 27.06.2011 - L 3 AS 521/11

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Voraussetzung ist, dass vor dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens ein formell ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag gestellt worden ist und entscheidungsreif war (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - L 3 B 50/05 AL-PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 17; Leitherer, a. a. O., § 73a Rdnr. 11a, m. w. N.; Knittel, a. a. O., § 73a Rdnr. 53, m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe [5. Aufl., 2010], Rdnr. 508, m. w. N.; Schoreit/Groß, Beratunsghilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe [10. Aufl., 2010], II § 119 Rdnr. 24, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 22.06.2011 - L 3 AS 290/10
    Denn über den Prozesskostenhilfeantrag kann ausnahmsweise auch noch nach Erledigung des Hauptsacheverfahrens entschieden werden, wenn der Antragsteller alles Erforderliche getan hat, um vor Wegfall der Rechtshängigkeit des Verfahrens eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu erwirken (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - L 3 B 50/05 AL-PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 17; Leitherer, a. a. O., § 73a Rdnr. 11a, m. w. N.; Knittel, a. a. O., § 73a Rdnr. 53, m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe [5. Aufl., 2010], Rdnr. 508, m. w. N.; Schoreit/Groß, Beratunsghilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe [10. Aufl., 2010], II § 119 Rdnr. 24, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2006 - L 3 B 50/05 KA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,104720
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2006 - L 3 B 50/05 KA (https://dejure.org/2006,104720)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.02.2006 - L 3 B 50/05 KA (https://dejure.org/2006,104720)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - L 3 B 50/05 KA (https://dejure.org/2006,104720)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2004 - L 3 B 79/03

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen eine erstinstanzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2006 - L 3 B 50/05
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 6. Oktober 2004 - L 3 B 79/03 KA - (Breithaupt 2005, 446-448) entschieden, dass § 158 Abs. 2 VwGO auch in sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist mit der Folge, dass sozialgerichtliche Kostengrundentscheidungen bei unstreitiger Verfahrenserledigung nicht beschwerdefähig sind.
  • LSG Berlin, 28.04.2004 - L 6 B 44/03

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses im Wege des einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2006 - L 3 B 50/05
    Soweit eine andere Auffassung vertreten wird (LSG Nordrhein-Westfalen vom 25. August 2003 - L 5 B 25/02 KR - und LSG Berlin vom 28. April 2004 - L 6 B 44/03 AL ER ), wird verkannt, dass weder den Gesetzesmaterialien zu § 197a SGG noch dem im Gesetzeswortlaut dieser Vorschrift objektivierbaren Willen des Gesetzgebers irgendein Anhaltspunkt zu entnehmen ist, dass die Bezugnahme auf die §§ 154ff VwGO nur die Kostengrundentscheidung selbst, nicht aber auch das Verfahren betreffen würde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2003 - L 5 B 25/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2006 - L 3 B 50/05
    Soweit eine andere Auffassung vertreten wird (LSG Nordrhein-Westfalen vom 25. August 2003 - L 5 B 25/02 KR - und LSG Berlin vom 28. April 2004 - L 6 B 44/03 AL ER ), wird verkannt, dass weder den Gesetzesmaterialien zu § 197a SGG noch dem im Gesetzeswortlaut dieser Vorschrift objektivierbaren Willen des Gesetzgebers irgendein Anhaltspunkt zu entnehmen ist, dass die Bezugnahme auf die §§ 154ff VwGO nur die Kostengrundentscheidung selbst, nicht aber auch das Verfahren betreffen würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2006 - L 3 B 62/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 6. Oktober 2004 - L 3 B 79/03 KA - Breithaupt 2005, 446-448; zuletzt Beschluss vom 16. Februar 2006 - L 3 B 50/05 KA) ist § 158 Abs. 2 VwGO auch in sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden mit der Folge, dass sozialgerichtliche Kostengrundentscheidungen bei unstreitiger Verfahrenserledigung nicht beschwerdefähig sind.
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