Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24722
LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03 (https://dejure.org/2005,24722)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2005 - L 3 RA 36/03 (https://dejure.org/2005,24722)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - L 3 RA 36/03 (https://dejure.org/2005,24722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von überzahlten Rentenleistungen; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei fehlender Aussicht auf Erfolg bei Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegen das Geldinstitut

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03
    Folglich besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf der Grundlage des § 118 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB VI a.F. nur und erst dann, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann (BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 13 RJ 2/04 R; BSG, Urteil vom 8.6.2004, B 4 RA 42/03 R, Grundeigentum 2004 S. 1239; BSG, Urteil vom 9.4.2002, B 4 RA 64/01 R, Breithaupt 2002 S. 723; BSG, Urteil vom 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R, Breithaupt 2002 S.713).

    Er setzt damit die im Ergebnis erfolglose Geltendmachung des gegen dieses gerichteten Erstattungsanspruches als rechtlich und zeitlich vorrangig notwendig voraus (BSG, Urteil vom 20.12.2001, a.a.O.).

    Gleiches gilt für die Frage des Verhältnisses der Vorschriften zueinander nach materiellem Recht (BSG, Urteil vom 20.12.2001, a.a.O.).

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 2/04 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03
    Folglich besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf der Grundlage des § 118 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB VI a.F. nur und erst dann, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann (BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 13 RJ 2/04 R; BSG, Urteil vom 8.6.2004, B 4 RA 42/03 R, Grundeigentum 2004 S. 1239; BSG, Urteil vom 9.4.2002, B 4 RA 64/01 R, Breithaupt 2002 S. 723; BSG, Urteil vom 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R, Breithaupt 2002 S.713).

    Ob sich an dieser Rechtslage durch die Neufassung des § 118 Abs. 4 SGB VI durch Art. 8 Nr. 6 des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl.I S.2167) etwas ändert, kann dahinstehen, denn im vorliegenden Fall, in welchem die Klägerin ihr Erstattungsbegehren bereits im Jahr 2000 geltend gemacht hat, ist die bis zum 28. Juni 2002 geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 7.10.2004, a.a.O.).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03
    Folglich besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf der Grundlage des § 118 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB VI a.F. nur und erst dann, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann (BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 13 RJ 2/04 R; BSG, Urteil vom 8.6.2004, B 4 RA 42/03 R, Grundeigentum 2004 S. 1239; BSG, Urteil vom 9.4.2002, B 4 RA 64/01 R, Breithaupt 2002 S. 723; BSG, Urteil vom 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R, Breithaupt 2002 S.713).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R

    Erstattung überzahler Geldleistung durch Dritten nach Tod des Berechtigten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03
    Folglich besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf der Grundlage des § 118 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative SGB VI a.F. nur und erst dann, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann (BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 13 RJ 2/04 R; BSG, Urteil vom 8.6.2004, B 4 RA 42/03 R, Grundeigentum 2004 S. 1239; BSG, Urteil vom 9.4.2002, B 4 RA 64/01 R, Breithaupt 2002 S. 723; BSG, Urteil vom 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R, Breithaupt 2002 S.713).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.02.2005 - L 3 RA 36/03
    Abweichend davon bestimmt aber Abs. 2 Satz 1, dass die alten Rechtsvorschriften noch weiterhin auf einen Anspruch anzuwenden sind, der bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts bestanden hat und bis zum Ablauf von drei Monaten nach Aufhebung des alten Rechts geltend gemacht wird (dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2003, L 8 RJ 15/03).
  • LSG Hamburg, 03.05.2005 - L 3 RA 48/04

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei

    Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es nicht deswegen, weil die Klägerin zur Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs sich einen Zahlungstitel in Form eines Verwaltungsaktes hätte verschaffen dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 15.02.2005, L 3 RA 36/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht