Rechtsprechung
LSG Bayern, 04.10.2001 - L 3 U 189/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Arbeitsunfall - Verletztenrente - MdE-Bemessung - Unfallfolge: Gesundheitsstörungen am rechten Knie - mittelbare Unfallfolgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Grades einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Richterliche Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit; Giving-way-Phänomen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur MdE-Bemessung einer Knieverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86
Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …
Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2001 - L 3 U 189/95
Die Entscheidung der Frage, in welchem Grade die Erwerbsfähigkeit eines Unfallopfers gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die der Senat im Rahmen des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis der Ermittlungen gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149 = Breithaupt 1957, 611; 6, 267, 268; BSG Urteil vom 23.04.1987, 2 RU 42/86).Doch führen auch diese Angaben bei genauer Betrachtung nicht zu einer höheren MdE als um 20 v.H. Denn wie dargelegt richtet sich die Bemessung des Grades einer unfallbedingten MdE nach dem Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens des Verletzten durch die Unfallfolgen und nach dem Umfang der dem Unfallopfer dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. BSGE 4, 147, 149 = Breithaupt 1957, 611; 6, 267, 268; BSG Urteil vom 23.04.1987, 2 RU 42/86).
- BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2001 - L 3 U 189/95
Die Entscheidung der Frage, in welchem Grade die Erwerbsfähigkeit eines Unfallopfers gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die der Senat im Rahmen des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis der Ermittlungen gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149 = Breithaupt 1957, 611; 6, 267, 268; BSG Urteil vom 23.04.1987, 2 RU 42/86).Doch führen auch diese Angaben bei genauer Betrachtung nicht zu einer höheren MdE als um 20 v.H. Denn wie dargelegt richtet sich die Bemessung des Grades einer unfallbedingten MdE nach dem Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens des Verletzten durch die Unfallfolgen und nach dem Umfang der dem Unfallopfer dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. BSGE 4, 147, 149 = Breithaupt 1957, 611; 6, 267, 268; BSG Urteil vom 23.04.1987, 2 RU 42/86).
- BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56
Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen …
Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2001 - L 3 U 189/95
Die Entscheidung der Frage, in welchem Grade die Erwerbsfähigkeit eines Unfallopfers gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die der Senat im Rahmen des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis der Ermittlungen gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149 = Breithaupt 1957, 611; 6, 267, 268; BSG Urteil vom 23.04.1987, 2 RU 42/86).Doch führen auch diese Angaben bei genauer Betrachtung nicht zu einer höheren MdE als um 20 v.H. Denn wie dargelegt richtet sich die Bemessung des Grades einer unfallbedingten MdE nach dem Umfang der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens des Verletzten durch die Unfallfolgen und nach dem Umfang der dem Unfallopfer dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. BSGE 4, 147, 149 = Breithaupt 1957, 611; 6, 267, 268; BSG Urteil vom 23.04.1987, 2 RU 42/86).
- BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84
Klärungsfähigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2001 - L 3 U 189/95
Dies wäre vielmehr nur dann der Fall, wenn die zugrunde liegende Rechtsfrage klärungsbedürftig wäre (zB BSG in SozR 1500 § 160 Nr. 53).
- BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel - …
das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 04.10.2001 (Az. L 3 U 189/95) und das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.04.1995 (Az. S 24 U 653/90) sowie den Bescheid der Beklagten vom 27.06.1990 (Az. 8-10-V 042 780 B) in der Fassung des Folgebescheides vom 01.08.1991 aufzuheben und die Beklagte dazu zu verurteilen, neben den schon in den genannten Bescheiden bindend anerkannten unfallbedingten gesundheitlichen Funktionsstörungen (beruhend auf dem Krankheitsbild einer "Chondropathia patellae" am rechten Knie), Muskelminderung am rechten Bein, Bewegungseinschränkung des rechten Kniegelenks, röntgenologisch sichtbare Aufbrauch- und Verschleißerkrankung im Sinne einer Knorpelerweichung und - rückbildung im Bereich der rechten Kniescheibenrückseite (Chondropathia patellae), Kniegelenksinstabilität rechts nach schwerer Zerrung des rechten Kniegelenks mit Knorpelverletzung" noch zusätzlich folgende objektiv festgestellte Funktionsstörungen am rechten Knie "durch Magnetresonanztomografie gesicherte Minderung des Muskelquerschnitts insbesondere der Streckmuskulatur des rechten Oberschenkels um insgesamt fast 1/4, durch isokinetische Muskelfunktionstests gemäß Leistungsbeschreibung zu isokinetischen Test- und Trainingssystemen laut Anforderungen der Unfallversicherungsträger ("BG-Norm") ermittelte Minderung des Streckdrehmoments um rund 2/3 und Minderung des spezifischen Muskelarbeitsvermögens um rund 4/5 (jeweils im Vergleich verletzte rechte Seite gegen unverletzte linke), durch apparative Ganganalyse bestätigte Gangunsicherheit sowie Giving-Way-Phänomen rechts" als Unfallfolge anzuerkennen und die gesamten unfallbedingten Gesundheitsstörungen des rechten Kniegelenks ab dem 01.01.1978 mit einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 vH zu bemessen sowie die Beklagte außerdem dazu zu verurteilen, dem Kläger die Kosten aller Rechtszüge zu erstatten,. - LSG Bayern, 29.04.2009 - L 2 U 123/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - Feststellung …
Im anschließenden Berufungsverfahren vor dem BayLSG (L 3 U 189/95) mit dem Antrag, ihm ab 01.01.1978 Rente nach einer MdE um 30 v.H. zu gewähren, legte der Kläger ein Gutachten des Dr. J. vom 02.09.1996 sowie dessen ergänzende Stellungnahmen vom 30.09.1998 und 12.12.2000 vor.