Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 157 Abs 1 SGB 7, § 157 Abs 2 SGB 7, § 167 Abs 1 SGB 7, Art 3 Abs 1 GG
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der Gefahrtarifstelle - Selbstverwaltungsrecht - Gewerbezweigtarif - Tätigkeitstarif - gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifs sowie darauf gründende Veranlagungsbescheide und Beitragsbescheide; Gewerbezweigtypische Gefahrenklassifizierung ; Individuelle Beitragsgerechtigkeit; Autonomes Satzungsrecht als Verstoß gegen Vorbehalt des Gesetzes
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zur Veranlagung von Unternehmen (Arbeitnehmerüberlassung) zum Gefahrtarif
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 02.07.1998 - S 2 U 42/96
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98
- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99
Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes
Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20.9.2002, Az. L 3 U 213/98, festgestellt hat, führen Ermittlungen nach längerem Zeitablauf nicht zu besser verwertbaren Erkenntnissen, was sich aus den Erfahrungen der Beklagten bei früheren Erhebungen ergibt.Die Klägerin im Rechtsstreit L 3 U 213/98 gab selbst an, dass sie nicht sämtliche Uberlassungender letzten 5-Jahre aufführen könne.
Im Schreiben der Klägerin in dem Verfahren L 3 U 213/98 vom 16.6.1997 heißt es schließlich wörtlich: "Die jetzt vorgenommene Umfrage-Aktion wird Ihnen letztlich bei der Berechnung des neuen Gefahrtarifs nicht viel helfen, da Sie keine vollständige Beantwortung der Fragebögenerreichen werden".
- LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs …
Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht. - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2010 - L 3 U 113/07 In der Folgezeit gestellte Verschlimmerungsanträge des Klägers vom Juni 1989 bzw vom Juli 1994 blieben erfolglos (rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts (SG) Oldenburg vom 28. Januar 1993 - S 7 U 70219/91; rechtskräftiger Beschluss des erkennenden Senats vom 26. August 1999 - L 3 U 213/98).
Erstmals der im Berufungsverfahren L 3 U 213/98 gehörte Sachverständige Dr. N. hatte von einer leichten Varusfehlposition des rechten Schenkelhalses gesprochen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - L 2 ER 59/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsnachforderung - Aufhebung eines …
Dies hat das LSG Rheinland-Pfalz für den Gefahrtarif 1998 entschieden (Urt v 20.9.2002, Az L 3 U 213/98). - LSG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - L 2 ER-U 46/02
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Sie hat vorgetragen: Im Hinblick darauf, dass mehrere Gerichtsentscheidungen den Zeitarbeitsfirmen Recht gegeben hätten, bestehe begründeter Anlass zur Sorge, dass auch der neue Gefahrtarif der Beschwerdegegnerin rechtswidrig sei, zumal diese einer Aufforderung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz im Verfahren L 3 U 213/98, für die Jahre 1984 bis 1998 das jährliche Beitragsaufkommen und die Entschädigungsleistungen der Zeitarbeitsbranche offen zu legen und etwaige Differenzen ausführlich zu begründen, nur sehr unzulänglich nachgekommen sei und keine nachvollziehbaren Erklärungen für erhebliche Differenzen zwischen dem Beitragsaufkommen und den geleisteten Unfallentschädigungen geliefert habe.