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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09   

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https://dejure.org/2011,16582
LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09 (https://dejure.org/2011,16582)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2011 - L 3 U 287/09 (https://dejure.org/2011,16582)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2011 - L 3 U 287/09 (https://dejure.org/2011,16582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, Anl 1 Nr 3101 Alt 4 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Hepatitis-B-Infektion - besonders erhöhte Infektionsgefahr - abstrakte und konkrete Gefahrenlage - Durchseuchung des beruflichen Umfeldes - haftungsbegründende Kausalität - Bedürfnisanstaltsreiniger - Reinigung von öffentlichen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 SGB 7
    BK 3101; Hepatitis-B-Infektion; Bedürfnisanstaltsreiniger bei den Städtischen Reinigungsbetrieben in Berlin (BSG); besonders erhöte Infektionsgefahr; abstrakte und konkrete Gefahrenlage bei der Reinigung von öffentlichen Bedürfnisanstalten in städtischen Bereichen, in ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung einer Reinigungskraft als Berufskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09
    Da sich bei dieser BK der Ansteckungsvorgang im Nachhinein häufig nicht mehr feststellen lässt, tritt an die Stelle der "Einwirkungen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII eine erhöhte Infektionsgefahr, die im Vollbeweis vorliegen muss (vgl. hierzu die Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 30 /07 -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 3101 Nr. 4 und - B 2 U 33/07 -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 3101 Nr. 5).

    Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. die Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R - und - B 2 U 33/07 R - a. a. O.).

    Die Durchseuchung des Arbeitsumfeldes auf der einen und die Übertragungsgefahr der versicherten Verrichtungen auf der anderen Seite - die beiden Elemente, die die "Einwirkung" in Form der "besonders erhöhten Infektionsgefahr" begründen - stehen wiederum in einer Wechselbeziehung zueinander (vgl. das Urteil des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 33/07 R -, a. a. O.).

    Zwingend ist dieser Schluss aber nicht (vgl. das Urteil des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 33/07 R -, a. a. O.).

    Gemäß den Darlegungen in dem Urteil des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 33/07 R - (a. a. O.), auf die auch das SG zu Recht hinweist, ist hierbei auf die Tätigkeit des Klägers als BA-Reiniger bei der BSR abzustellen und festzustellen, ob dem versicherten Tätigkeitsbereich eine abstrakte Gefährdung innewohnt und sich die generelle Gefahr auf Grund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann.

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09
    Da für die Anerkennung der BK 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. die Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R - und - B 2 U 33/07 R - a. a. O.).

    Es darf weder die Inkubationszeit gegen einen zeitlichen Zusammenhang der Krankheit mit der beruflichen Tätigkeit sprechen noch ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht haben (vgl. das BSG-Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R - a. a. O.).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. z. B. die Urteile des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .

    Als aktueller Erkenntnisstand sind solche durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse anzusehen, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die also, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - in SozR 4-2700 § 9 Nr. 20).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. z. B. die Urteile des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 3 U 287/09
    Dass die berufsbedingte Erkrankung ggf. den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität), ist keine Voraussetzung einer Listen-BK (vgl. das Urteil des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, in SozR 4-2700 § 9 Nr. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 U 4715/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    0,6% sind chronische Träger des HBs-Antigen-Träger (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 8.9.2011 - L 3 U 287/09 unter Hinweis auf das Epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts Nr. 29 vom 25.7.2001 "Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten in Deutschland: Virushepatitis B, C und D im Jahr 2010", S. 261 f.; siehe auch: Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010, Anm. 9.2.2.2, S. 716: Durchseuchungsgrad 7, 4%).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 U 3336/11
    Das LSG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 08.09.2011, L 3 U 287/09, Juris Rn. 30) hat zu einer Hepatitis-B-Infektion eines Bedürfnisanstaltsreinigers, der ebenfalls mit Fixerbestecken und anderen Drogenutensilien in Kontakt gekommen war, ausgeführt, das nasse und trockene Reinigen öffentlicher Bedürfnisanstalten sowie die damit verbundene Aufnahme und Entsorgung des Mülls einschließlich der darin befindlichen Spritzennadeln in normalen Müllbeuteln in Ortsbereichen, in denen Drogenabhängige sich gehäuft zum Drogenkonsum aufhielten und die von ihnen benutzten Spritzen entsorgten bzw. liegen ließen, gehe mit einer (abstrakten) Ansteckungsgefahr einher.
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