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   LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93   

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LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93 (https://dejure.org/1996,6788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.11.1996 - L 3 U 40/93 (https://dejure.org/1996,6788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. November 1996 - L 3 U 40/93 (https://dejure.org/1996,6788)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Entschädigt werden sollen nur solche Erkrankungen, die nur deshalb nicht in die Liste der BK'en aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren, sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur BK-Reife verdichtet hatten, trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten oder dem Verordnungsgeber noch nicht bekannt waren (BSGE 59, 295; 72, 303, 305; Urteil vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93; Bundessozialgericht -BSG- in SozR 2200 Nr. 18 zu § 551 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S. 492 n ff; Bereiter-Hahn u.a., Gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 8 zu § 551 RVO), es sich somit um "neue Erkenntnisse" im Sinne der Bestimmung handelt.

    Die nach § 551 Abs. 2 RVO allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Lungenfibrose von Schweißern nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L-3/U-143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Leidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht erhoben worden sind.

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Entschädigt werden sollen nur solche Erkrankungen, die nur deshalb nicht in die Liste der BK'en aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren, sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur BK-Reife verdichtet hatten, trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten oder dem Verordnungsgeber noch nicht bekannt waren (BSGE 59, 295; 72, 303, 305; Urteil vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93; Bundessozialgericht -BSG- in SozR 2200 Nr. 18 zu § 551 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S. 492 n ff; Bereiter-Hahn u.a., Gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 8 zu § 551 RVO), es sich somit um "neue Erkenntnisse" im Sinne der Bestimmung handelt.

    Denn die einschlägigen Rechtsstreite waren sämtlich dadurch geprägt, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zur BK-Ziffer 4104 (Urteile vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93 sowie vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 14/94) bzw. zu den BK-Ziffern 2108 - 2109 (Urteile vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 13/94 sowie Az.: 2 RU 20/94) in der Anlage 1 zur BKVO erst nach Inkrafttreten der 1. Änderungsverordnung zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt oder verstorben und - soweit Wirbelsäulenerkrankungen im Streit waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren, so daß der Versicherungsfall bei Anwendung der vorgenannten Definition des Versicherungsfalles zu verneinen gewesen wäre.

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Dasselbe gilt für die früheren Urteile des BSG zur "Elektroschweißerlunge" als Quasi-BK vom 23. Juni 1977, Az.: 2 RU 53/76, sowie vom 31. Januar 1984, Az.: 2 RU 67/82, die den aktuellen Erkenntnisstand und die Fortentwicklung der Arbeitsmedizin nicht berücksichtigen konnten.
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Dasselbe gilt für die früheren Urteile des BSG zur "Elektroschweißerlunge" als Quasi-BK vom 23. Juni 1977, Az.: 2 RU 53/76, sowie vom 31. Januar 1984, Az.: 2 RU 67/82, die den aktuellen Erkenntnisstand und die Fortentwicklung der Arbeitsmedizin nicht berücksichtigen konnten.
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Das BSG beachtet nicht hinreichend, daß der Begriff des Versicherungsfalles kein allgemeingültiger Gesetzesbegriff mit festgelegtem Inhalt ist, sondern im Hinblick auf die jeweilige Rechtsvorschrift und das darin versicherte Risiko zu definieren ist (Urteil des BSG vom 27. Juli 1989, Az.: 2 RU 54/88).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 16/92

    Berufskrankheiten-Liste - Anspruch auf Entschädigung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Entschädigt werden sollen nur solche Erkrankungen, die nur deshalb nicht in die Liste der BK'en aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren, sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur BK-Reife verdichtet hatten, trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten oder dem Verordnungsgeber noch nicht bekannt waren (BSGE 59, 295; 72, 303, 305; Urteil vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93; Bundessozialgericht -BSG- in SozR 2200 Nr. 18 zu § 551 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S. 492 n ff; Bereiter-Hahn u.a., Gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 8 zu § 551 RVO), es sich somit um "neue Erkenntnisse" im Sinne der Bestimmung handelt.
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 14/94

    Berufsbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule oder Halswirbelsäule -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Denn die einschlägigen Rechtsstreite waren sämtlich dadurch geprägt, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zur BK-Ziffer 4104 (Urteile vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93 sowie vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 14/94) bzw. zu den BK-Ziffern 2108 - 2109 (Urteile vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 13/94 sowie Az.: 2 RU 20/94) in der Anlage 1 zur BKVO erst nach Inkrafttreten der 1. Änderungsverordnung zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt oder verstorben und - soweit Wirbelsäulenerkrankungen im Streit waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren, so daß der Versicherungsfall bei Anwendung der vorgenannten Definition des Versicherungsfalles zu verneinen gewesen wäre.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Werden neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, ist es im allgemeinen geboten und bei Vorteilhaftigkeit für die Betroffenen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zudem unbedenklich, auch zurückliegende Sachverhalte nach diesen mittlerweile vorliegenden Erkenntnissen zu bewerten (ebenso die Rechtsprechung des BSG zur Frage absoluter Fahruntüchtigkeit bei Alkoholgenuß und einer Blutalkoholkonzentration von jetzt 1, 1 %o gegenüber früher 1, 3 %o im Urteil vom 25. November 1992, Az.: 2 RU 40/91, der sich der Senat angeschlossen hat).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 13/94

    Lungenkrebs als Berufskrankheit - Lungenkrebs wegen Asbestfaserstaub-Belastung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Denn die einschlägigen Rechtsstreite waren sämtlich dadurch geprägt, daß die neuen medizinischen Erkenntnisse zur BK-Ziffer 4104 (Urteile vom 25. August 1994, Az.: 2 RU 42/93 sowie vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 14/94) bzw. zu den BK-Ziffern 2108 - 2109 (Urteile vom 19. Januar 1995, Az.: 2 RU 13/94 sowie Az.: 2 RU 20/94) in der Anlage 1 zur BKVO erst nach Inkrafttreten der 1. Änderungsverordnung zum 1. April 1988 gesichert vorlagen, während die Versicherten bereits vorher erkrankt oder verstorben und - soweit Wirbelsäulenerkrankungen im Streit waren - aus dem Berufsleben ausgeschieden waren, so daß der Versicherungsfall bei Anwendung der vorgenannten Definition des Versicherungsfalles zu verneinen gewesen wäre.
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93
    Die nach § 551 Abs. 2 RVO allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Lungenfibrose von Schweißern nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L-3/U-143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Leidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht erhoben worden sind.
  • BSG, 22.11.1979 - 8a RU 66/79

    Bronchialasthma - Beruflich bedingte Krankheit - Anspruch auf Entschädigung als

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
  • BSG, 30.06.1993 - 2 BU 212/92
  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

  • BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen den Ausführungen von Prof. Dr. W. , Dr. S. und des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) im Urteil vom 13. November 1996 (L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) angeschlossen.

    Zwar kann es zur Feststellung einer gruppentypischen Risikoerhöhung nicht allein auf Methoden der Epidemiologie oder auf statistische Belege ankommen (Lauterbach/Koch, SGB VII, § 9 RdNr 263 mwN), jedoch geben zahlenmäßige Übersichten - soweit vorhanden - im Sinne einer epidemiologischen Evidenz wertvolle Hinweise darauf, ob nun zB von einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder ausgegangen werden kann oder ob - wofür hier vieles spricht (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 13. November 1996 - L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) - nur ein vereinzelt vorkommendes Krankheitsbild vorliegt (vgl BSGE 59, 295, 299 = SozR 2200 § 551 Nr. 27).

    Auch der Verweis des LSG auf die Ausführungen des Hessischen LSG im Urteil vom 13. November 1996 (L 3 U 40/93 = HVBG-Info 1997, 1999) zu einer seit 1992 eingetretenen BK-Reife vermag die damit offenbar gewordene Beweislücke nicht zu schließen.

  • LSG Bayern, 22.05.2001 - L 17 U 105/99

    Anerkennung und Entschädigung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit ;

    Sie haben sich erst nach Inkrafttreten der 2. Änderungsverordnung vom 18.12.1992 zur BK-Reife verdichtet (Hessisches Landessozialgericht vom 13.11.1996 - L 3 U 40/93).

    Für die Entscheidung maßgeblich ist jedoch die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BSG Urteil vom 25.11.1992 - 2 RU 40/91; Hessisches LSG Urteil vom 13.11.1996 - L 3 U 40/93; BVerfG vom 22.10.1981 aaO; Meyer-Ladewig SGG, § 54 Anm 34).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2002 - L 2 U 268/98

    Quasi-Berufskrankheit - Schweißerlunge - generelle Geeignetheit - gesicherte

    Die Beklagte hat im Anschluss daran ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 (Az L 10 U 4773/98) vorgelegt, in welchem - entgegen einem Urteil des Hessischen LSG vom 13.11.1996 (Az L 3 U 40/93) - ua die Auffassung vertreten worden war, gesicherte Erkenntnisse über einen Ursachenzusammenhang zwischen einer beruflichen Belastung durch Schweißtätigkeiten und einer Lungenfibrose seien nicht vorhanden.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2000 - L 10 U 2421/00

    Anerkennung einer Quasi-Berufskrankheit

    Entsprechend habe das Hessische Landessozialgericht (LSG) am 13. November 1996, Az. L 3 U 40/93, entschieden.
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