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   LSG Bayern, 13.05.2013 - L 3 U 91/12   

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https://dejure.org/2013,12600
LSG Bayern, 13.05.2013 - L 3 U 91/12 (https://dejure.org/2013,12600)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.05.2013 - L 3 U 91/12 (https://dejure.org/2013,12600)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 (https://dejure.org/2013,12600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei einer nicht erwerbsmäßigen Pflege nach einer Hofübergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei einer nicht erwerbsmäßigen Pflege nach einer Hofübergabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt verletzt sich bei der Pflege des Vaters - Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verweigert ihm den Unfallversicherungsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 793 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 3 U 91/12
    Hierbei ist der innere (sachliche) Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Schaden stiftenden Verrichtung wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz reicht (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 3 U 91/12
    Pflegepersonen sind in der Regel Familienangehörige wie hier der Kläger, deren Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich gefördert und anerkannt und deren oftmals ganzer oder teilweiser Verzicht auf eine eigene Berufstätigkeit somit abgesichert werden soll (Riebel a.a.O. mit Hinweis auf BT-Drucksache 12/5262 S. 82, 100 f.).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.05.2013 - L 3 U 91/12
    Zuletzt hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R (SozR 4-5868 § 12 Nr. 1) dies nochmals bekräftigt.
  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Da überdies Seitens des Klägers ebenfalls nicht geltend gemacht worden ist, dass entweder der Haushalt seiner Mutter oder der Haushalt seiner Großeltern wesentlich der Landwirtschaft diene bzw. gedient habe (insbesondere im Unfallzeitpunkt bzw. ggf. im Zeitpunkt der Betriebsübergabe), hat der Senat keinen Anlass für weitere Ermittlungen gesehen (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 11. November 2015 - L 2 U 308/13 -, juris Rn. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 41).

    Überdies wurden entsprechende Regelungen früher und werden es auch noch heute als sittliche Pflicht der übernehmenden Angehörigen angesehen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 37).

    Aus Sicht des Senats ist es daher nicht zulässig, den gesetzlich definierten Unfallversicherungsschutz durch private Vereinbarungen individuell zu erweitern (oder ggf. auch einzuengen; vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 40).

  • SG München, 22.04.2015 - S 1 U 5063/14

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

    Die Hofübergabe innerhalb der Familie war auch ein Beitrag dazu, der Überalterung in der Landwirtschaft entgegenzusteuern und wird deshalb vonseiten des Gesetzgebers gefördert (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. Mai 2013, Az.: L 3 U 91/12).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 4 U 601/20

    Schenkungsweise Übertragung eines Gewerbebetriebs in Verbindung mit einem

    Überdies wurden entsprechende Regelungen früher und werden es auch noch heute als sittliche Pflicht der übernehmenden Angehörigen angesehen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Mai 2013 - L 3 U 91/12 -, juris Rn. 37).".
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