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   LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15   

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https://dejure.org/2016,30257
LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15 (https://dejure.org/2016,30257)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2016 - L 4 AY 1/15 (https://dejure.org/2016,30257)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2016 - L 4 AY 1/15 (https://dejure.org/2016,30257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Rahmen eines Zugunstenverfahrens; Überprüfungsantrag mit dem Ziel einer rückwirkenden Gewährung dieser Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, scheidet eine Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG aus, wenn die Bedürftigkeit inzwischen vorübergehend oder auf Dauer entfallen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R unter Berufung auf das Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R; Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R und Urteil vom 26.6.2013 - B 7 AY 3/12 R).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der ununterbrochen fortbestehenden Bedürftigkeit ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R und Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R).

    Sind mangels durchgehender Bedürftigkeit der Klägerin vom Beklagten Leistungen rückwirkend nicht zu erbringen, so besteht unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der bestandskräftig gewordenen Bewilligungsentscheidungen für die streitgegenständlichen Zeiträume kein Anspruch auf Rücknahme dieser Bewilligungsentscheidungen nach § 44 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, scheidet eine Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG aus, wenn die Bedürftigkeit inzwischen vorübergehend oder auf Dauer entfallen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R unter Berufung auf das Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R; Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R und Urteil vom 26.6.2013 - B 7 AY 3/12 R).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der ununterbrochen fortbestehenden Bedürftigkeit ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R und Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 20 AY 93/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15
    Die hiergegen vor dem Sozialgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen S 20 AY 93/10 erhobene Klage nahm die Klägerin im Juni 2011 ohne Begründung zurück.

    Der Senat hat die Leistungsakte des Beklagten, die Ausländerakte der Klägerin, die Prozessakten des Verwaltungsgerichts Hamburg zu den Aktenzeichen 21 K 1861/08 (3 Bf 22/13.Z), 21 K 8/10 (3 Bf 14/14.Z), 15 A 962/05 und 21 A 449/09 sowie die Prozessakte des Sozialgerichts Hamburg zum Aktenzeichen S 20 AY 93/10 beigezogen.

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, scheidet eine Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG aus, wenn die Bedürftigkeit inzwischen vorübergehend oder auf Dauer entfallen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R unter Berufung auf das Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R; Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R und Urteil vom 26.6.2013 - B 7 AY 3/12 R).

    Die Frage, ob die Bedürftigkeit der Klägerin durchgehend vorgelegen hat, ist - abhängig vom Aufenthaltsstatus der Klägerin - nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R).

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 3/12 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, scheidet eine Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG aus, wenn die Bedürftigkeit inzwischen vorübergehend oder auf Dauer entfallen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R unter Berufung auf das Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R; Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R und Urteil vom 26.6.2013 - B 7 AY 3/12 R).
  • LSG Hamburg, 20.11.2017 - L 4 AY 3/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem AsylbLG

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 1.9.2016 - L 4 AY 1/15), scheidet eine Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylbLG aus, wenn die Bedürftigkeit inzwischen vorübergehend oder auf Dauer entfallen ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.2011 - B 8 AY 1/10 R unter Berufung auf das Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R; Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 4/11 R und Urteil vom 26.6.2013 - B 7 AY 3/12 R).
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