Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9391
LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99 (https://dejure.org/2000,9391)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2000 - L 4 KR 29/99 (https://dejure.org/2000,9391)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - L 4 KR 29/99 (https://dejure.org/2000,9391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Eintritt der Versicherungspflicht - Arbeitsaufnahme - Arbeitsunfähigkeit - Beginn der Mitgliedschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 186 Abs. 1 SGB V a.F. ; § 186 Abs. 1 SGB V
    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Feststellungsinteresse hinsichtlich des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses; Versicherungspflicht trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit auf Grund Arbeitsunfähigkeit; Feststellungslast für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Feststellungsinteresse hinsichtlich des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses; Versicherungspflicht trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit auf Grund Arbeitsunfähigkeit; Feststellungslast für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Dazu, dass die Versicherung in der Regel erst mit der Arbeitsaufnahme beginne und erst danach bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld begründen könne, stehe es in Widerspruch, eine Versicherung entstehen zu lassen, wenn die Arbeitsaufnahme an der Arbeitsunfähigkeit scheitere (BSGE 75, 278, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 Seite 6).

    Von dem Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme hat das BSG (vgl SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 5) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächliche Arbeit die Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).

    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 (12 RK 17/92, 12 RK 7/93) und vom 8. August 1995 (1 RK 28/94) erforderlich geworden (BT-Drucksache 13/9741 Seite 12 -- zitiert nach Peters, Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band I, Stand: 1. August 2000).

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    In seinem Urteil vom 14. Dezember 1997 (BSGE 81, 231, 238 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37), in dem das BSG entschieden hat, dass die Rechtsfigur des missglückten Arbeitsversuchs seit Inkrafttreten des SGB V nicht mehr anzuwenden ist, hat es auch ausgeführt, dass Arbeitsfähigkeit in der Regel Grundlage der Beschäftigung und der Beschäftigungsversicherung sei und dem Entstehen der Beschäftigungsversicherung trotz Arbeitsunfähigkeit Grenzen gesetzt seien, weil der Eintritt in die Beschäftigung verlangt werde und darunter regelmäßig die Aufnahme der vereinbarten Arbeit zu verstehen sei (vgl BSG Urteil vom 10. Dezember 1998 -- B 12 KR 7/98 R).

    Die Feststellungslast für die Tatsachen, die Versicherungspflicht begründen, trägt derjenige, der sich auf sie beruft (BSGE 81, 231, 239 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37).

  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Von dem Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme hat das BSG (vgl SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 5) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächliche Arbeit die Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).

    Der Kläger war vor dem 1. April 1997 nicht Betriebsangehöriger der Beigeladenen zu 2) und wie in dem vom BSG am 28. Juni 1976 (BSGE 48, 235) entschiedenen Fall dem Weisungsrecht seines Arbeitgebers unterstellt, so dass es hier nicht um die Fortsetzung einer Betriebszugehörigkeit ohne Unterbrechung ging.

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Von dem Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme hat das BSG (vgl SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 5) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächliche Arbeit die Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Von dem Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme hat das BSG (vgl SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 5) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächliche Arbeit die Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Von dem Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme hat das BSG (vgl SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 5) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächliche Arbeit die Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 (12 RK 17/92, 12 RK 7/93) und vom 8. August 1995 (1 RK 28/94) erforderlich geworden (BT-Drucksache 13/9741 Seite 12 -- zitiert nach Peters, Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band I, Stand: 1. August 2000).
  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R

    Krankenversicherung - unbezahlter Urlaub - Beginn der Pflichtmitgliedschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    In seinem Urteil vom 14. Dezember 1997 (BSGE 81, 231, 238 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 37), in dem das BSG entschieden hat, dass die Rechtsfigur des missglückten Arbeitsversuchs seit Inkrafttreten des SGB V nicht mehr anzuwenden ist, hat es auch ausgeführt, dass Arbeitsfähigkeit in der Regel Grundlage der Beschäftigung und der Beschäftigungsversicherung sei und dem Entstehen der Beschäftigungsversicherung trotz Arbeitsunfähigkeit Grenzen gesetzt seien, weil der Eintritt in die Beschäftigung verlangt werde und darunter regelmäßig die Aufnahme der vereinbarten Arbeit zu verstehen sei (vgl BSG Urteil vom 10. Dezember 1998 -- B 12 KR 7/98 R).
  • BSG, 08.08.1995 - 1 RK 28/94

    Pflicht einer Ersatzkasse zur Zahlung von Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 (12 RK 17/92, 12 RK 7/93) und vom 8. August 1995 (1 RK 28/94) erforderlich geworden (BT-Drucksache 13/9741 Seite 12 -- zitiert nach Peters, Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band I, Stand: 1. August 2000).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67

    Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99
    Von dem Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme hat das BSG (vgl SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5, SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 5) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächliche Arbeit die Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

    Auch aus der Rechtsprechung des BSG zum Krankenversicherungsschutz des auf dem Weg zur Aufnahme einer Beschäftigung verunglückten Arbeitnehmers (grundlegend BSG, Urteil vom 28.02.1967, 3 RK 17/65, SozR Nr. 3 zu § 306 RVO; obiter dictum auch bei BSG, Urteil vom 21.05.1996, 12 RK 67/94, juris, Rn. 17 und LSG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2000, L 4 KR 29/99) ergibt sich angesichts der Verschiedenheit der Rechtsmaterien nichts anderes.
  • SG Hannover, 15.04.2009 - S 19 KR 661/08
    Ergänzend verweist sie auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19. Dezember 2000 (L 4 KR 29/99), wonach die Versicherungspflicht von den tatsächlichen Verhältnissen abhängt, nicht jedoch von der Anerkennung einer Versicherungspflicht durch Bescheinigungen der Krankenkasse oder durch Aushändigung der Versichertenkarte.

    Denn nach der von der Beklagten zutreffend zitierten Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 19.12.2000, L 4 KR 29/99) ist die Versicherungspflicht von den tatsächlichen Verhältnisses abhängig.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht