Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 22.02.2006

Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17939
LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03 (https://dejure.org/2004,17939)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2004 - L 4 KR 45/03 (https://dejure.org/2004,17939)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2004 - L 4 KR 45/03 (https://dejure.org/2004,17939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch für eine durchgeführte interstitielle Brachytherapie; Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nach Ablehnung der Gewährung einer Sachleistung; Freistellungsanspruch des Versicherten bei schutzwürdigem Vertrauen in den Ersatz der Kassenleistung ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Entweder klagt der Versicherte auf Gewährung einer noch ausstehenden Behandlung als Sachleistung oder er beschafft sich die Behandlung privat auf eigene Rechnung und verlangt von der Krankenkasse die Erstattung der Kosten (BSG, Urteil vom 09. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R, abgedruckt SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).

    Diese Rechtsprechung ist jedoch bereits durch das Urteil des BSG vom 09. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 zu Recht aufgegeben worden.

    In einem solchen Fall fehlt es schon an einer vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchsgrundlage, aus der sich eine solche Verbindlichkeit ergeben könnte (vgl. BSG, Urteil vom 09. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Bei einem solchen Sachverhalt umfasst die ursprüngliche Ablehnung der Sachleistung zugleich auch die Ablehnung der Einstandspflicht für die Kosten (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 1997 - 1 RK 4/96, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 14), so dass der Widerspruchsausschuss zutreffend (nur noch) über einen Anspruch auf Kostenerstattung entschieden hat.

    Das BSG ist im Urteil vom 15. April 1997 - 1 RK 4/96, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 14 sogar noch darüber hinausgegangen und hat das Entstehen des Vergütungsanspruchs von der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift (seinerzeit § 17 Abs. 1 Nr. 2) abhängig gemacht (unklar insoweit BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Die frühere Rechtsprechung war schon deswegen zweifelhaft, weil § 13 Abs. 1 SGB V ausdrücklich bestimmt, dass eine Kostenerstattung, mithin also auch eine Freistellung von einer Verbindlichkeit (BSG Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92, abgedruckt in BSGE 73, 271, 276), nur in Betracht kommt, soweit es das SGB V oder das SGB IX vorsieht.
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 09. Juni 1998 - B 1 KR 18/96 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 kommt es mithin nicht an.
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Ausnahmsweise kann eine Kostenerstattung bei noch nicht durchgeführter Behandlung auch dann in Betracht kommen, wenn die begehrte Leistung nicht vom EBM erfasst wird (BSG, Urteil vom 03. April 2001 - B 1 KR 40/00 R abgedruckt in SozR 3-2500 § 27 a Nr. 3).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Damit stellt der in § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V normierte verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch aus Garantiehaftung (vgl. auch BSG Urteil vom 24. September 1996 - 1 RK 33/95, abgedruckt in BSGE 79, 125, 126) eine abschließende gesetzliche Regelung dar (so ausdrücklich im Verhältnis zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch: BSGE 79, 125, 126; insoweit aber differenzierend Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, SGB V, 37. Ergänzungslieferung, Höfler, § 13 Rdnr. 22; vgl. auch Hauck/Haines-Noftz, Sozialgesetzbuch SGB V, K § 13 Rdnr. 48 im Sinne einer umfassenden und abschließenden Regelung).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Das BSG ist im Urteil vom 15. April 1997 - 1 RK 4/96, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 14 sogar noch darüber hinausgegangen und hat das Entstehen des Vergütungsanspruchs von der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift (seinerzeit § 17 Abs. 1 Nr. 2) abhängig gemacht (unklar insoweit BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 21).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auszug aus LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03
    Damit liegt keine erstmalige Entscheidung über den Anspruch, also ein Erstbescheid, den der Widerspruchsausschuss wegen insoweit funktioneller Unzuständigkeit nicht hätte erlassen dürfen (vgl. dazu BSG SozR 1500 § 54 Nr. 45; BSG Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R), sondern eine Widerspruchsentscheidung vor.
  • AG Schorndorf, 16.12.2009 - 2 C 359/09

    Privatliquidation eines Krankenhauses bei einem Kassenpatienten: Beweislast für

    Diese Regelung bindet nicht nur die unmittelbaren Vertragspartner und damit über den Spitzenverband die Krankenkassen und über die kassenärztlichen Bundesvereinigungen die Vertragsärzte als Mitglieder ihrer kassenärztlichen Vereinigung, sondern wirkt auch gegenüber dem Kassenpatienten als begünstigtem Dritten als Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB, in dessen Interesse und zu dessen Schutz diese Regelung getroffen wurde (so z. B. zur Vorgängervorschrift des § 18 Abs. 8 Nr. 2 und 3 BMV-Ä das LSG Brandenburg, Urteil vom 3. November 2004, Az.: L 4 KR 45/03, zit. nach juris), so dass dessen Voraussetzungen auch im Verhältnis zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und Patient gegeben sein müssen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Selbst wenn der formlos abgeschlossene Privatarztvertrag nicht unwirksam wäre, könnte die Klägerin den Honorarforderungen ihrer Ärztin zudem jedenfalls als dauerhafte Einrede deren Verstoß gegen den EKV-Ä entgegenhalten: Bei den zitierten Vertragsklauseln des EVK handelt es sich um einen im Interesse und zugunsten der Versicherten geschlossenen Vertrag entsprechend § 328 Abs. 1 BGB (so bereits LSG Brandenburg, Urteil vom 3. November 2004 - L 4 KR 45/03 - zur früheren entsprechenden Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte - BMV-Ä).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.02.2006 - L 4 KR 45/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30051
LSG Bayern, 22.02.2006 - L 4 KR 45/03 (https://dejure.org/2006,30051)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2006 - L 4 KR 45/03 (https://dejure.org/2006,30051)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - L 4 KR 45/03 (https://dejure.org/2006,30051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Krankengeld; Begriff der Arbeitsunfähigkeit; Erfordernis einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Anspruch auf Krankengeld als Entscheidung der Krankenkassen; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als gutachtliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 4 KR 45/03
    Die Krankenkassen sind aber gehalten, bei Zweifeln über das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit, insbesondere wenn die aus dem Ausland mitgeteilten Diagnosen und Befunde nicht jede Erwerbstätigkeit ausschließen oder wenn die genannten Diagnosen Zweifel an der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wecken, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung heranzuziehen (BSG vom 26.02.1992 SozR 3-2200 § 182 Nr. 12; BSG vom 31.03.1998 B 1 KR 56/96 B).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 56/96 B

    Bindungswirkung der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, Beweislast

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2006 - L 4 KR 45/03
    Die Krankenkassen sind aber gehalten, bei Zweifeln über das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit, insbesondere wenn die aus dem Ausland mitgeteilten Diagnosen und Befunde nicht jede Erwerbstätigkeit ausschließen oder wenn die genannten Diagnosen Zweifel an der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wecken, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung heranzuziehen (BSG vom 26.02.1992 SozR 3-2200 § 182 Nr. 12; BSG vom 31.03.1998 B 1 KR 56/96 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht