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   LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03   

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https://dejure.org/2005,14099
LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03 (https://dejure.org/2005,14099)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03 (https://dejure.org/2005,14099)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 (https://dejure.org/2005,14099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Klägerin zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen an die Versicherten; Festlegung der Praxisausstattung für die Gewährleistung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung; Erforderlichkeit einer Mindestraumhöhe; Ausreichende Raumgröße ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Heilmittelerbringers bei nicht erreichter Mindestraumhöhe in der Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassungsrichtlinien - Streit um fünf Zentimeter Raumhöhe: Die Zulassung wurde trotzdem erteilt!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03
    Soweit Bezug genommen werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. März 1996 (3 RK 25/95 = BSGE 78, 125), sei darauf hinzuweisen, dass das BSG zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung" zu Unrecht die Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. I S. 729, ArbStättV 1975) herangezogen habe.

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des SG, das unter Zugrundelegung des Urteils des BSG vom 27. März 1996 (a.a.O.) im Sinne des § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V für die Gewährleistung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung eine Praxisausstattung gefordert hat, in der u.a. eine Mindestraumhöhe von 2, 50 m - lichte Höhe - erreicht ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Erweiterung einer Zulassung zur

    Zur Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleisten muss, gehört auch die Raumgröße (zur Raumhöhe BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 19; Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Es handelt sich um Verwaltungsbinnenrecht, das die Gerichte nicht bindet (Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 109; tendenziell so auch BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 17 m.w.N.; allgemein Uhle, in: Kluth/Krings [Hrsg.], Gesetzgebung, 2014, § 24 Rn. 5 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 15.07.2005, - L 4 KR 4824/03 -, in juris) könne bei der Prüfung einer Zulassung von der erforderlichen Raumhöhe von 2, 50 m geringfügig abgewichen werden.

    Der erwähnte Wert spiegelt nach Überzeugung des Senats die allgemeine Einschätzung fachkundiger Kreise wider, dass nur mit einer Raumhöhe von mindestens 2, 50 m eine ordnungsgemäße Be- und Entlüftung gewährleistet werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03 -, in juris).

    Dabei braucht der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, inwieweit bei einer nur geringfügigen Unterschreitung der Mindestgrenze bei einem Ausgleich der genannten Hindernisse, z.B. durch eine ausreichende Belüftung, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Ausnahmegenehmigung in Betracht kommt (vgl. hierzu: LSG, Urteil vom 15.07.2005 -L 4 KR 4824/03 -, in juris).

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