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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17   

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https://dejure.org/2020,77328
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17 (https://dejure.org/2020,77328)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2020 - L 4 KR 569/17 (https://dejure.org/2020,77328)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - L 4 KR 569/17 (https://dejure.org/2020,77328)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 KR 292/11

    Anwendung zweier unterschiedlich zu vergütender Diagnosis Related Groups nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).

    Voraussetzung dieses einseitigen Rechtsgeschäfts, mit dem die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen bewirkt wird, ist gem. § 387 BGB, dass sich zum Zeitpunkt einer Aufrechnungserklärung gegenseitige, gleichartige und fällige bzw. erfüllbare Forderungen gegenüberstehen, wobei die Gegenforderung voll wirksam und fällig sein muss, die Hauptforderung dagegen lediglich erfüllbar zu sein braucht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11, juris).

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 KR 28/02 R; Urteil vom 19. Dezember 2017 - B 1 KR 17/17 R) seien die Beteiligten nicht ermächtigt, eine Erweiterung des Versorgungsauftrags vorzunehmen.
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 20/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf medizinisch nicht erforderliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Danach entsteht die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (stRspr., vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 20/15 R, SozR 4-2500 § 39 Nr. 26 m.w.N.).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Bei einer auf Zahlung von Behandlungskosten von Versicherten gerichteten Klage des Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse gehe es um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht komme (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25. Oktober 2016 - B 1 KR 9/16 R, juris Rn. 7).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, sodass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. Dezember 2013, L 1 KR 292/11 m.w.N., juris; BSG, Urteil vom 19. April 2008, B 3 KR 14/07 R, juris).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 24/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung einer Fallpauschale - Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Eine nähere Prüfung erübrige sich insoweit (Verweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 24/13 R, juris Rn. 8).
  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Die Aufrechnung von Krankenkassen zur Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser folgt aus §§ 387 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in entsprechender Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 2. November 2010, B 1 KR 11/10 R, juris).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 28/02 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Pflegesatzvereinbarung - Versorgungsauftrag -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2020 - L 4 KR 569/17
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 KR 28/02 R; Urteil vom 19. Dezember 2017 - B 1 KR 17/17 R) seien die Beteiligten nicht ermächtigt, eine Erweiterung des Versorgungsauftrags vorzunehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2023 - L 16 KR 292/21
    Die Ausführungen des SG Braunschweig seien in einem Parallelverfahren bereits durch den 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen (L 4 KR 569/17 ) bestätigt worden.

    Diese Problematik wird im Urteil des 4. Senats des LSG ( vom 21. Oktober 2020, - L 4 KR 569/17 -), der einen Versorgungsauftrag für die psychosomatische Therapie in einem Parallelverfahren bejaht, nicht aufgelöst.

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