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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - L 4 SB 135/02   

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LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - L 4 SB 135/02 (https://dejure.org/2003,29301)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2003 - L 4 SB 135/02 (https://dejure.org/2003,29301)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - L 4 SB 135/02 (https://dejure.org/2003,29301)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.09.1991 - 9a BV 16/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sachverständigenanhörung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - L 4 SB 135/02
    Sie sind daher aus Gründen der Gleichbehandlung im Regelfall anzuwenden (BSG, NJW 1992, 455).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 SB 40/06

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Die gegen das Urteil des SG Mainz eingelegte Berufung des Landes hat das LSG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 20.01.2003 - L 4 SB 135/02 - zurückgewiesen; denn die AHP könnten nicht durch Einzelfallgutachten oder Auslegungen gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut hinsichtlich ihrer generellen Richtigkeit widerlegt werden; dies gelte auch hinsichtlich der Ausführungen des Sachverständigenbeirats.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 7 SB 39/05

    Bestimmung der Höhe des Grades der Behinderung (GdB) im Rahmen eines

    Das SG hat den Beschluss des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 20.01.2003 (L 4 SB 135/02) beigezogen und die Klage nach entsprechendem Hinweis im Erörterungstermin vom 11.11.2004 durch Gerichtsbescheid vom 22.02.2005 abgewiesen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.12.2003 - L 4 SB 74/03

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus Typ I oder Typ II

    Damit muss es bei einem GdB von 50 für einen allein mit Insulin schwer einstellbaren Diabetes mellitus verbleiben (vgl. Beschluss des Senats vom 20.01.2003, Az.: L 4 SB 135/02).
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