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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06 (https://dejure.org/2007,18968)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2007 - L 4 U 47/06 (https://dejure.org/2007,18968)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2007 - L 4 U 47/06 (https://dejure.org/2007,18968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Umfassendes Weisungsrecht und Direktionsrecht der Bauherren; Abgrenzung einer arbeitnehmerähnlichen von einer unternehmerähnlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Gesamtbild nach die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder wie von einem Unternehmer ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - m.w.N.).

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
    Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -).

    Der geschätzte Zeitaufwand für die Dacharbeiten von ca. 30 Stunden spricht auch nicht gegen die Zuordnung der geplanten Tätigkeit des Klägers zu einer rein familiären Gefälligkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -, 40 Stunden bei der Tätigkeit des Schwiegervaters; Urteil vom 30.07.1987, - 2 RU 17/86 - Tätigkeit von 3 ½ - 4Tagen im Jahr beim Holzfällen und Brennholzzubereiten für einen Bruder).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
    Maßgeblich ist das Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens, also das Gesamtbild der übernommenen Aufgaben (BSG, Urteil vom 24.01.1991, - 2 RU 44/90 - Urteil vom 17.03.1992, - 2 RU 22/91 -).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
    Maßgeblich ist das Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens, also das Gesamtbild der übernommenen Aufgaben (BSG, Urteil vom 24.01.1991, - 2 RU 44/90 - Urteil vom 17.03.1992, - 2 RU 22/91 -).
  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 17/86
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
    Der geschätzte Zeitaufwand für die Dacharbeiten von ca. 30 Stunden spricht auch nicht gegen die Zuordnung der geplanten Tätigkeit des Klägers zu einer rein familiären Gefälligkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -, 40 Stunden bei der Tätigkeit des Schwiegervaters; Urteil vom 30.07.1987, - 2 RU 17/86 - Tätigkeit von 3 ½ - 4Tagen im Jahr beim Holzfällen und Brennholzzubereiten für einen Bruder).
  • LSG Niedersachsen, 13.03.1997 - L 6 U 348/96

    Kein UV-Schutz bei verwandtschaftlicher Gefälligkeitsleistung während nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
    Die Tatsache, dass diese Arbeiten eine besondere Sachkunde erfordern und Arbeiten am Dach ihrer Natur nach gefährlich sind, steht der Annahme einer rein familiär geprägten Gefälligkeitshandlung nicht entgegen (siehe auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.1987, - L 6 U 348/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10

    Gefälligkeitsleistung und Nachbarschaftshilfe: Besteht ein gesetzlicher

    Die Beklagte hat die angefochtenen Bescheide unter Hinweis auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) NRW (Urteil vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -) und des Bayerischen LSG (Urteil vom 5.12.2006 - L 17 U 166/04 -) für rechtmäßig gehalten.

    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergleiche BSG, Urteil vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - mit weiteren Nachweisen); Urteile des erkennenden Senats vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, vom 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 208/17

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Die Ausübung einer beschäftigungsähnlichen Tätigkeit ist dennoch zu verneinen, wenn die Verrichtung wegen und im Rahmen einer Sonderbeziehung zum Unternehmer erfolgt, zum Beispiel als Familienangehöriger, aufgrund enger Freundschaft oder als Vereinsmitglied (vgl. Urteile des BSG vom 20.03.2018, B 2 U 16/16 R, und vom 19.06.2018, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen, Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2011, L 4 U 484/10, 03.09.2010, L 4 U 140/09, 02.03.2007, L 4 U 47/06, und des erkennenden Senats vom 24.04.2013, L 17 U 683/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 17 U 399/10
    Denn sofern zum Unfallzeitpunkt noch keine konkreten Absprachen über den Zeitpunkt und den Umfang weiterer Helfertätigkeiten bestanden hätten, seien diese Arbeiten bei der Beurteilung des Charakters der Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt nicht zu berücksichtigen (unter Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 02.03.2007 - L 4 U 47/06).

    Aber abgesehen davon, dass unter Nachbarn auch länger andauernde Hilfeleistungen nicht ungewöhnlich sind (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03), hat die Beklagte auch zutreffend darauf hingewiesen, dass Arbeiten, über deren Anfall noch keine konkrete Absprache getroffen worden sind, von vornherein nicht mit einzubeziehen sind (vgl. LSG NRW, Urteil vom 02.03.2007 - L 4 U 47/06).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 3 U 177/10

    Arbeitsunfall, versicherte Tätigkeit als "Wie-Beschäftigte" bei freiwilliger

    Für die Beurteilung einer Versicherungspflicht bei Gefälligkeitsdiensten besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 29. September 1992, 2 RU 46/91; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Mai 2008, L 2 U 28/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02. März 2007, L 4 U 47/06; alle in Juris).
  • SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06

    Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau

    Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (BSG - a.a.O.; vgl. auch Urteil des LSG (Landessozialgericht) Nordrhein-Westfalen - L 4 U 47/06 - vom 02.03.2007 (jurisRn. 31)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 15 U 131/16

    Anerkennung eines Arbeitsunfalles

    § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII will dabei aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen Versicherungsschutz auch dann gewähren, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf. nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung z.B. als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, m.w.N. (noch zu § 539 Abs. 2 RVO); so auch LSG NRW, Urteil vom 24.04.2013, L 17 U 683/11; Urteil vom 02.03.2007, L 4 U 47/06 (zum SGB VII)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - L 17 U 152/12

    Streit um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls

    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R -, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28.02.2011 - L 4 U 484/10 -, 03.09.2010 - L 4 U 140/09 - und 02.03.2007 - L 4 U 47/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11
    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergl. BSG, a.a.O., mit weiteren Nachweisen, Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).
  • SG Hildesheim, 27.06.2012 - S 11 U 30/11

    Wertung der Verletzung einer Schülerin bei Ausübung einer Hilfstätigkeit in einem

    Für die Beurteilung einer Versicherungspflicht bei Gefälligkeitsdiensten besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 29.09 1992, 2 RU 46/91 [zit nach juris, dort Rn 17]; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.2007, L 4 U 47/06; [zit nach juris, dort Rn 31]; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008, L 2 U 28/08 [zit nach juris, dort Rn 19]).
  • SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20

    Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

    Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang sowie Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit ( so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil - L 4 U 47/06 - vom 02.03.2007 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 4709/10
  • SG Berlin, 02.02.2009 - S 25 U 1032/07

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; versicherte Tätigkeit;

  • SG Detmold, 16.02.2015 - S 1 U 18/13

    Einordnung einer durch das Führen eines Pferdes im Rahmen einer Gefälligkeit

  • SG Berlin, 15.06.2009 - S 25 U 741/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Arbeitsunfall - Mithilfe

  • SG Münster, 25.01.2016 - S 3 U 36/13

    Anspruch des Geschäftsführers und Chefdirigents eines Gitarrenensembles auf

  • SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12

    Arbeit & Soziales - Schwiegervater und -sohn als Bauhelfer: Versicherungspflicht

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