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LSG Baden-Württemberg, 04.07.2001 - L 5 AL 2593/00 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - L 5 AL 2593/00 (https://dejure.org/2001,38158)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 25.05.2000 - S 9 AL 1615/98
- LSG Baden-Württemberg, 04.07.2001 - L 5 AL 2593/00
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R
Wird zitiert von ...
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R
Sozialgerichtliches Verfahren - wesentlicher Verfahrensmangel - Prozessurteil …
Die Verfahren hat das Landessozialgericht (LSG) unter den Aktenzeichen L 5 AL 2593/00 und L 10 RA 2637/00 eingetragen.Dieser Schriftsatz führt bereits das Aktenzeichen des LSG L 5 AL 2593/00 an.
Diese nahe liegende Annahme wird zur Gewissheit, weil die Prozessbevollmächtigten des Klägers mit weiterem Schriftsatz vom 31. Juli 2000 - also gleichzeitig - zum Aktenzeichen L 5 AL 2593/00 (überflüssiger Weise) nochmals Berufung gegen das unter dem Aktenzeichen S 9 AL 1615/98 ergangene Urteil des SG vom 25. Mai 2000 Berufung eingelegt und mit ihrem Sachantrag klargestellt haben, dass sich die Berufung auf beide Streitgegenstände beziehen solle, über die das SG geurteilt hat.