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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09   

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https://dejure.org/2010,17171
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09 (https://dejure.org/2010,17171)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09 (https://dejure.org/2010,17171)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - L 5 AS 1576/09 (https://dejure.org/2010,17171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 131 Abs 1 S 3 SGG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 2 SGB 2
    Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Wiederholungsgefahr - angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung - Umzug - Ablehnung der Zusicherung - anderweitige Vermietung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 2 SGB 2, § 131 SGG
    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei Ablehnung einer Zusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22; SGG § 131 Abs. 1 S. 3
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei Ablehnung einer Zusicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 5 B 2097/08

    Keine isolierte Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09
    Durch Beschluss vom 16. Januar 2009 (L 5 B 2097/08 AS ER) wies das Landessozialgericht die Beschwerde zurück.

    Der nunmehr geänderte Antrag läuft im Ergebnis auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens zur Höhe der maximal als angemessen anzusehenden Kosten der Unterkunft und Heizung der Kläger hinaus; hierzu sind die Gerichte allerdings nicht berufen (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2009 - L 5 B 2097/08 AS ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 1147/06

    Erforderlichkeit eines Umzuges Feststellung im Rahmen einer ausnahmsweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09
    Ob eine Wiederholungsgefahr im Falle der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II bejaht werden kann, wenn die Zusicherung (allein) unter Verweis auf die fehlende Notwendigkeit eines Umzug abgelehnt wird, kann dahinstehen (dies in einem Ausnahmefall bejahend: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Dezember 2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, ablehnend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - L 5 B 1156/08 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - L 5 B 1156/08

    Einstweilige Anordnung; Subsidiarität der Feststellungsklage;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09
    Ob eine Wiederholungsgefahr im Falle der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II bejaht werden kann, wenn die Zusicherung (allein) unter Verweis auf die fehlende Notwendigkeit eines Umzug abgelehnt wird, kann dahinstehen (dies in einem Ausnahmefall bejahend: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Dezember 2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, ablehnend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - L 5 B 1156/08 AS ER).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    a) Nach der wohl überwiegend vertretenen Ansicht wird davon ausgegangen, dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse i.S.e. Wiederholungsgefahr - in jedem Fall - bereits dann ausscheidet, wenn sich eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II wegen eines Umzuges oder einer anderweitigen Vermietung erledigt hat (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09, juris, Rn. 20 ff.; Beschl. v. 08.08.2012 - L 18 AS 424/12 B PKH, juris, Rn. 5 ff.; Hessisches LSG, Urt. v. 17.02.2017 - L 7 AS 412/16, juris, Rn. 26, 46; SG Marburg, Gerichtsbescheid v. 04.04.2016 - S 8 AS 120/12, juris, Rn. 34; Berlit, in: Münder, SGB 11, 6.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 19 AS 43/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Verweigert der zuständige Leistungsträger zu Unrecht eine Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II, besteht vielmehr grundsätzlich ein Interesse des Hilfebedürftigen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung (ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER = www.juris.de; einschränkend LSG Berlin-Brandendenburg Urt. v. 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09 = www.juris.de; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rn 105).

    Daher besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig nicht nur, soweit der Leistungserbringer den Umzug als solchen als nicht notwendig angesehen hat, sondern auch soweit er die Zusicherung wegen Unangemessenheit der neuen Unterkunft abgelehnt hat (a.A. LSG Berlin-Brandenburg Urt. v. 11.05.2010 a.a.O.; Krauß a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 7 AS 149/20
    Auch ist es nicht Aufgabe der staatlichen Gerichte abstrakte Rechtsgutachten über eine "BSG-taugliche" Eingliederungsvereinbarung zu verfassen (vgl. BSG Urteil vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 11.05.2010 - L 5 AS 1576/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2012 - L 15 AS 397/11
    erforderlichen Verwaltungsentscheidung die gleichen Verhältnisse gegeben sind wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsakts, insbesondere noch einmal ein gleichartiges Wohnungsangebot zum Zwecke der Zusicherung eingereicht wird (so im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Mai 2010 - L 5 AS 1576/09 -, Rdnr. 25 ff und Beschluss vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH -, Rdnr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 15 AS 1077/09
    erforderlichen Verwaltungsentscheidung die gleichen Verhältnisse gegeben sind wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsakts, insbesondere noch einmal ein gleichartiges Wohnungsangebot zum Zwecke der Zusicherung eingereicht wird (so im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Mai 2010 - L 5 AS 1576/09 -, Rdn. 25 ff und Beschluss vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH -, Rdn. 6).
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