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LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 02.12.2008 - S 28 AS 1348/07
- SG Hamburg, 15.09.2011 - S 28 AS 1348/07
- LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Sozialhilfe entwickelte Grundsatz eines Individualanspruchs gilt auch im Leistungssystem des SGB II (BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). - LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 33/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Unterhaltsgeld - …
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht gewährter Leistungen nach dem SGB II müssen deshalb eindeutig erkennen lassen, welches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in welcher Höhe zu Unrecht erhalten hat und welcher Betrag von welcher Person zurückgefordert wird (LSG Hessen, Urteil vom 12.3.2007, L 9 AS 33/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2009, L 28 AS 1354/08, LSG NRW, Urteil vom 28.4.2010, L 12 AS 34/09). - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Von § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X werden mithin alle Erstattungsansprüche erfasst, in denen - für den Empfänger erkennbar - der Träger der Sozialleistung bewusst und gewollt an einen bestimmten Empfänger geleistet und dessen Vermögen vermehrt hat, um seiner vermeintlichen Pflicht nicht nur dem Versicherten, sondern auch gegenüber dem Empfänger aufgrund seines Einziehungsrechts (aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) nachzukommen (BSG, Urteil vom 24.7.2001, B 4 RA 102/00 R).
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 23/06 R
Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - …
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Dieser Frage kommt zwar über den vorliegenden Fall hinausgehende Bedeutung zu, jedoch wird ihr wegen der bereits vorliegenden Rechtsprechung zur individualisierten Rückabwicklung von Leistungsbewilligungen (siehe oben und vgl. auch BSG, Urteil vom 19.3.2008, B 11b AS 23/06 R) keine nennenswerte Breitenwirkung beigemessen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 12 AS 34/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht gewährter Leistungen nach dem SGB II müssen deshalb eindeutig erkennen lassen, welches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in welcher Höhe zu Unrecht erhalten hat und welcher Betrag von welcher Person zurückgefordert wird (LSG Hessen, Urteil vom 12.3.2007, L 9 AS 33/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2009, L 28 AS 1354/08, LSG NRW, Urteil vom 28.4.2010, L 12 AS 34/09). - BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten - …
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Auch nach der früher vertretenen Auffassung, dass der Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X die Kehrseite des öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnisses sei und deshalb nur die Fälle erfasse, in denen die Leistungserbringung ohne Verwaltungsakt aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnisses zwischen dem Empfänger und dem Leistungsträger erfolge (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1986, 7 Rar 77/85), ist ein solches zwischen dem Kläger und der Beklagten bezüglich der Leistung für den Sohn C. nicht entstanden. - LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bestimmtheit von Aufhebungs- und …
Auszug aus LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht gewährter Leistungen nach dem SGB II müssen deshalb eindeutig erkennen lassen, welches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in welcher Höhe zu Unrecht erhalten hat und welcher Betrag von welcher Person zurückgefordert wird (LSG Hessen, Urteil vom 12.3.2007, L 9 AS 33/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2009, L 28 AS 1354/08, LSG NRW, Urteil vom 28.4.2010, L 12 AS 34/09).
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 3 AS 4073/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der …
Aus dem jeweiligen Bescheid muss sich die individuelle Aufhebungsverfügung ergeben, bei welchem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe die Leistungsbewilligung korrigiert wird (LSG Hamburg, Urteil vom 15.09.2011 - L 5 AS 3/09, juris).