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   LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06   

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LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06 (https://dejure.org/2007,6971)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2007 - L 5 AS 42/06 (https://dejure.org/2007,6971)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - L 5 AS 42/06 (https://dejure.org/2007,6971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen der Vererbung eines Hauses; Verwertbarkeit eines geerbten Hauses; Vorliegen einer besonderen Härte bei Verwertung eines Hausgrundstücks; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Verwertbarkeit von Immobilien, Rücknahme zu Unrecht gewährter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urteil vom 25.9.1992, 8 C 68 und 70.90 = BVerwGE 91, 82, 90 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, entfällt eine Begründungspflicht dann, wenn der zu treffenden Entscheidung durch das einschlägige Fachrecht eine bestimmte Richtung vorgegeben ist, d.h. kraft dieses Fachrechts das Ermessen im Regelfall fehlerfrei nur durch eine bestimmte Entscheidung - hier durch eine Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsaktes - ausgeübt werden kann (sog. ´intendiertes Ermessen") und ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vorliegt.
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Dem rein finanziellen Interesse des Klägers, die Leistungen auch in Zukunft als verlorenen Zuschuss statt als rückzahlbares Darlehen zu erhalten, steht der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, das Gleichbehandlungsgebot und das Anliegen, die Solidargemeinschaft von ungerechtfertigten Belastungen frei zu halten, ebenso gegenüber wie der Gesichtspunkt, dass die Rücknahme nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgt ist und zudem eine Dauerleistung betrifft, bei der generell ein höheres öffentliches Rücknahmeinteresse besteht (Steinwedel in KassKomm., § 45 SGB X Rn. 47 unter Hinweis auf BSGE 60, 147, 152).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Der Senat schließt sich der entsprechenden Auffassung des 7a-Senats des BSG (Urteil vom 5.9.2006, B 7a AL 66/05 R, Rn. 26 - juris) ausdrücklich an.
  • VG Düsseldorf, 07.06.2002 - 13 K 6127/99

    Ablehnung eines Antrages auf pauschaliertes Wohngeld mangels Anspruch auf Hilfe

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Da das Grundsicherungsrecht - wie zuvor das Sozialhilferecht (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2002, 13 K 6127/99, Rn. 36 - juris) - fast auschließlich gebundene Ansprüche kennt, ist im Gegenzug die Bewilligung einer zu Unrecht gewährte Leistung im Regelfall zurückzunehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rücknahme erfüllt sind, insbesondere kein Vertrauensschutz entgegensteht und im Einzelfall keine Besonderheiten vortliegen.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Daneben hat das BSG den Begriff der offensichtlich unwirtschaftlichen Verwertung dahin interpretiert, dass der Betroffene nicht gehalten ist, sein Vermögen zu verschleudern (vgl. Urteil v. 25.4.2002, B 11 AL 69/01 R, Rn. 32 - juris - unter Hinweis auf Ebsen in Gagel, AFG, § 137 Rn. 229; auch Bayerisches LSG, Urteil v. 18.8.2006, L 7 AS 81/06, Rn. 18 - juris).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil v. 25.5.2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, S. 14, 17 m.w.N.) den Begriff ´offensichtliche Unwirtschaftlichkeit" dahingehend definiert, dass diese dann vorliegt, wenn der durch die Verwertung erlangte bzw. zu erzielende Gegenwert in einem (deutlichen) Missverhältnis zum wirklichen Wert des verwerteten bzw. zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht oder stehen würde; umgekehrt ist die offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung dann nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Der Senat konnte dahinstehen lassen, ob eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit im Sinne einer Verschleuderung dann anzunehmen ist, wenn ein normal und ökonomisch Handelnder diese Verwertung unterlassen würde (vgl. BSG v. 9.12.2004, B 7 AL 44/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 3, S. 11, 16 und B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, S. 1, 5), oder ob - enger - auf die Sichtweise eines Hilfebedürftigen abzustellen ist, der zunächst alles Erforderliche veranlassen muss, um seine Abhängigkeit von Sozialleistungen zu vermeiden (vgl. SG Berlin v. 2.8.2005, S 63 AS 2117/05, Rn. 19 - juris).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Der Senat konnte dahinstehen lassen, ob eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit im Sinne einer Verschleuderung dann anzunehmen ist, wenn ein normal und ökonomisch Handelnder diese Verwertung unterlassen würde (vgl. BSG v. 9.12.2004, B 7 AL 44/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 3, S. 11, 16 und B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, S. 1, 5), oder ob - enger - auf die Sichtweise eines Hilfebedürftigen abzustellen ist, der zunächst alles Erforderliche veranlassen muss, um seine Abhängigkeit von Sozialleistungen zu vermeiden (vgl. SG Berlin v. 2.8.2005, S 63 AS 2117/05, Rn. 19 - juris).
  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Nach der zum Arbeitsförderungsrecht ergangenen Rechtsprechung des BSG ist bei der Frage der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit einer Verwertung ein rein wirtschaftlich-ökonomischer Maßstab anzulegen (vgl. Urteil v. 3.5.2005, B 7a/7 AL 84/04 R, SozR 4-4220 § 1 Nr. 4, S. 4, 8).
  • LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 41/06

    Im Wege der Erbschaft erlangter Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück aus

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Prozessakten L 5 AS 41/06 und L5 AS 42/06 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung gewesen sind.
  • LSG Bayern, 18.08.2006 - L 7 AS 81/06

    Bedeutung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung für die Bemessung des zu

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung einer schweizerischen

  • SG Reutlingen, 20.02.2007 - S 2 AS 564/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 2117/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Vermögen - Verwertung

  • LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 41/06

    Im Wege der Erbschaft erlangter Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück aus

    Nachdem die Beklagte dem Kläger mit Bescheid vom 9. Dezember 2004 zunächst antragsgemäß Leistungen für den Zeitraum Januar bis Juni 2005 bewilligt hatte, hob sie mit Bescheid vom 11. Januar 2005 den Bewilligungsbescheid ab Februar 2005 auf und und wies den hiergegen erhobenen Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 16. Juni 2005 zurück; hiergegen hat der Kläger zum Aktenzeichen S 56 AS 660/05 (L 5 AS 42/06) vor dem Sozialgericht (SG) Klage erhoben.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - L 3 AS 79/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss einer

    Dies ist aber nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III jedenfalls bei Bösgläubigkeit des Betroffenen nicht der Fall (vg. zum Ermessen bei Bösgläubigkeit: BSG, Urteil vom 05.09.2006, B 7a AL 66/05 R sowie LSG Hamburg, Urteil vom 31.05.2007, L 5 AS 42/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 13 AS 68/12
    Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen der SGB II-Vorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (so LSG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2007 - L 5 AS 42/06 -, juris Rn. 35) oder ob die Verwertung dem Betroffenen aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls ein deutlich höheres Opfer abverlangt als eine einfache Härte und die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG, Urteil vom 18. September 2014 - a. a. O. -, juris Rdn. 30; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R - m. w. Nachw.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 2014 - L 7 AS 144/13 -, juris Rdn. 84).
  • SG Hamburg, 12.11.2008 - S 53 AS 2451/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

    Wesentlich erscheint der Kammer jedoch, dass die mit dem Erbfall übergegangenen (Mit-)Eigentumsrechte beziehungsweise die Miterbenanteile einerseits - zu Recht - bereits vor der Auszahlung konkreter Beträge als verwertbares Vermögen angesehen werden (vergleiche nur LSG Hamburg 31.5.2007 - L 5 AS 42/06; Brühl, a.a.O., § 12 Rdnr. 10), andererseits die Auszahlung der Zuflusszeitpunkt von Einkommen sein soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2010 - L 13 AS 395/09
    Zwar würde dann die Sonderregelung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB i. V. m. § 330 Abs. 2 SGB III dann nicht eingreifen, auch ist bei fehlender Bösgläubigkeit im Rahmen der Rücknahmeentscheidung an sich Ermessen zu betätigen (vgl. LSG Hamburg, Urt. vom 31. Mai 2007 - L 5 AS 42/06 -, EuG 2008, 221= ZEV 2008, 544 - zit. nach juris, Rz. 44); eine Ermessensbetätigung ist aber dann entbehrlich, wenn eine Rücknahme nur für die Zukunft erfolgen soll und das Ermessen der Verwaltung dahingehend gebunden ist, dass nur eine einzige Entscheidung rechtmäßig ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null) (BSG, Urt. vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R -, USK 2002, 59 = ZfS 2002, 329 = KrV 2003, 27 - zit. nach juris, Rz. 25f.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 17. Juni 2006 - L 29 B 1104/05 AS - zit. nach juris, Rz. 31 m. w. Nachw.).
  • SG Augsburg, 28.10.2008 - S 6 AS 753/08

    Umwandlung einer darlehensweisen Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Entgegen der Darlegung des Bevollmächtigten handelt es sich bei einem Miteigentumsanteil grundsätzlich um verwertbares Vermögen (siehe hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.01.2008 - L 13 AS 207/07 ER, FEVS 59, 364 ff; LSG Hamburg, Urteil vom 31.05.2007 - L 5 AS 42/06).
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