Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - L 5 AS 723/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - Kostensenkungsverfahren - Unzumutbarkeit eines Umzugs - Wirtschaftlichkeitsvergleich - angemessene Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme unangemessen hoher Heizkosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme unangemessen hoher Heizkosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wohnungswechsel wegen überhöhter Heizkosten muss als Kostensenkungsmaßnahme zumutbar sein
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 21.05.2013 - S 6 AS 1009/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - L 5 AS 723/13 B ER
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - L 5 AS 723/13
Ersteres könnte bereits vom Träger der Grundsicherung nicht ohne weiteres kontrolliert und durchgesetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12, Rnr. 29 - zitiert nach juris).Bleibt im vorliegenden Fall nur der Wohnungswechsel als Maßnahme zur Senkung der Heizkosten, gilt nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 12. Juni 2013 (a.a.O.) folgendes:.
- BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - L 5 AS 723/13
Soweit eine Nachforderung in einer Summe fällig wird, ist sie als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - zitiert nach juris). - BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskosten- bzw …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - L 5 AS 723/13
Für den vorliegenden Fall ergibt sich aus den vorgenannten Grundsätzen, dass die Heizkosten für das Jahr 2012, denen materiell auch die Stromkostennachforderung, soweit sie auf der Beheizung der Wohnung beruht, ihrer Entstehung im tatsächlichen Sinne zuzuordnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, B 4 AS 12/10 R - zitiert nach juris), vom Antragsgegner in vollem Umfang zu übernehmen sind.
- SG Dessau-Roßlau, 27.01.2017 - S 35 AS 1059/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung …
Dies ist - unabhängig von individuell vorliegenden weiteren Gründen - nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann der Fall, wenn in einer anderen Wohnung des Vergleichsraums gleichhohe oder sogar höhere Kosten, die der Grundsicherungsträger als angemessen übernehmen würde, anfallen (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2013, Az. B 14 AS 60/12 R; dem folgend: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2013, Az. L 5 AS 723/13 B ER). - SG Dessau-Roßlau, 08.08.2018 - S 14 AS 913/14 Die Unzumutbarkeit einer Kostensenkung durch Wohnungswechsel ist dabei - unabhängig von etwaigen weiteren individuellen Gründen - grundsätzlich dann unzumutbar, wenn in einer anderen Wohnung des Vergleichsraums gleich hohe oder sogar höhere Kosten, die der Grundsicherungsträger als angemessen zu übernehmen hätte, anfallen können (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 60/12 R, juris; s. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - L 5 AS 723/13 B ER, juris).
- SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 1191/15
Pflicht des Grundsicherungsträgers zur Übernahme unangemessener Kosten der …
Dies ist - unabhängig von individuell vorliegenden weiteren Gründen - nach der Rechtsprechung des BSG dann der Fall, wenn in einer anderen Wohnung des Vergleichsraumes gleichhohe oder sogar höhere Kosten, die der Grundsicherungsträger als angemessen übernehmen würde, anfallen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R; dem folgend: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - L 5 AS 723/13 B ER; juris).