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   LSG Bayern, 24.01.2008 - L 5 B 1074/07 KR ER   

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https://dejure.org/2008,30717
LSG Bayern, 24.01.2008 - L 5 B 1074/07 KR ER (https://dejure.org/2008,30717)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.01.2008 - L 5 B 1074/07 KR ER (https://dejure.org/2008,30717)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - L 5 B 1074/07 KR ER (https://dejure.org/2008,30717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Apheresebehandlung für eine lebensbedrohliche koronare Herzerkrankung; Abschließende Prüfung der Sachlage und Rechtslage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei existentiell bedeutsamen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Lipid-Apherese - konorare Herzerkrankung - Sonderfall (generalisierte Arteriosklerose u. kombinierte Hyperlipoproteinämie mit Hyperlipoproteinämie)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2008 - L 5 B 1074/07
    Vielmehr ist eine Folgenabwägung vorzunehmen, bei welcher die grundrechtlichen Belange des Betroffenen mit den Belangen der Versichertengemeinschaft abzuwägen sind (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06 mwN).

    Insoweit ist in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06) die Erkrankung des Antragstellers als regelmäßig tödlich zu qualifizieren ist.

    Die vorliegende Entscheidung ergeht im Zusammenhang mit einer Vielzahl gleichgerichteter Entscheidungen (Bayer. LSG Beschluss vom 23.08.2007 - L 5 B 702/07 KR ER; LSG Brandenburg - L 5 B 63/06 KR ER sowie BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06), so dass von gefestigter Rechtsprechung gesprochen werden kann.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2008 - L 5 B 1074/07
    Auch wenn somit grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung der nicht zugelassenen neuen Behandlungsmethode besteht, ergibt die grundrechtskonforme Auslegung der Leistungsvorschriften des SGB V im hier bestehenden Ausnahmefall einen Anspruch des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 2 Satz Grundgesetz (BVerfG Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98).
  • BVerwG, 02.03.2007 - 5 B 63.06

    Begründung der widerleglichen Vermutung für ein erhebliches Vorschubleisten des

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2008 - L 5 B 1074/07
    Die vorliegende Entscheidung ergeht im Zusammenhang mit einer Vielzahl gleichgerichteter Entscheidungen (Bayer. LSG Beschluss vom 23.08.2007 - L 5 B 702/07 KR ER; LSG Brandenburg - L 5 B 63/06 KR ER sowie BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06), so dass von gefestigter Rechtsprechung gesprochen werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - L 11 KR 865/20
    Besteht die Gefahr, dass der Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Verwaltungs- bzw. Hauptsacheverfahrens stirbt oder er schwere oder irreversible gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, ist ihm die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht aufgrund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert oder der Einsatz mit dem Risiko behaftet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behandlung auf andere Weise zu verwirklichen (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 1074/07 KR ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - L 9 KR 293/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2015 - a.a.O. - jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2016 - L 11 KR 152/16

    Versorgung mit extrakorporalen Lipid-Apherese-Behandlungen; Eilverfahren und

    Besteht die Gefahr, dass der Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Verwaltungs- bzw. Hauptsacheverfahrens stirbt oder er schwere oder irreversible gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, ist ihm die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht aufgrund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert oder der Einsatz mit dem Risiko behaftet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behandlung auf andere Weise zu verwirklichen (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.01.2008 - L 5 B 1074/07 KR ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 10.02.2014 und 16.06.2015 beide a.a.O.).
  • SG Münster, 17.02.2020 - S 15 KR 52/20
    Besteht die Gefahr, dass die Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Verwal-tungs- bzw. Hauptsacheverfahrens stirbt oder sie schwere oder irreversible gesundheitli-che Beeinträchtigung erleidet, ist ihr die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht aufgrund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert oder der Einsatz mit dem Risiko behaftet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behand-lung auf andere Weise zu verwirklichen (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.01.2008 - L 5 B 1074/07 KR ER).
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