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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - L 5 B 1178/06 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19438
LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - L 5 B 1178/06 AS PKH (https://dejure.org/2007,19438)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2007 - L 5 B 1178/06 AS PKH (https://dejure.org/2007,19438)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - L 5 B 1178/06 AS PKH (https://dejure.org/2007,19438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Bedingung einer Klage im Hinblick auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Zulässigkeit; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche sozialgerichtliche Verfahren; Ermittlung der Erfolgsaussicht einer beabsichtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1 § 90 § 94; ZPO § 114
    Wirksamkeit der Klageerhebung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - L 5 B 1178/06
    Prozesskostenhilfe darf also nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fern liegend ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, S. 1936).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.01.2007 - L 5 B 1178/06
    Eine wirksame Klageerhebung darf unter keiner Bedingung stehen; eine bedingte Klageerhebung, zum Beispiel für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung, ist unzulässig (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Aufl. 2005, Rdnr. 4 zu § 90 und Keller/Leitherer, a.a.O., Rdnr. 5 b zu § 73 a; Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Oktober 1992, 4 RA 36/92, SozR 3-1500 § 67 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - L 5 AS 1949/09

    Bedingte Klageerhebung; Mehrbedarf; Erwerbsunfähigkeit

    Die Auslegung dieser Erklärung ergibt nach Auffassung des Senats, dass in dem Schriftsatz vom 31. Juli 2009 keine wirksame Klageerhebung zu sehen ist (vgl. zum Folgenden: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Januar 2007 - L 5 B 1178/06 AS PKH, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - L 6 AS 11/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Verbindung von PKH-Antrag und Klageerhebung sind grundsätzlich drei Fallgestaltungen zu unterscheiden (s. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v 03.01.2007 - L 5 B 1178/06 AS PKH, juris Rn. 5): Die Klage wird unabhängig von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhoben (1), sie wird (nur) unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhoben (2) oder es handelt sich um Ausführungen in einem Entwurf der Klageschrift, die lediglich der Begründung des PKH-Gesuchs dienten (3).
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