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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06 ER AS   

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LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06 ER AS (https://dejure.org/2006,18587)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2006 - L 5 B 71/06 ER AS (https://dejure.org/2006,18587)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - L 5 B 71/06 ER AS (https://dejure.org/2006,18587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in voller Höhe als Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei der Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06
    Dies gilt auch, wenn der Hilfebedürftige den Bedarf aus Einkommen oder Vermögen gedeckt hat, zu deren Einsatz er nicht verpflichtet war (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. z.B. Urt. v. 5.5.1994, - 5 C 43.91 -, BVerwGE 96, S. 18 ff., 19, 21 m.w.N.; Rothkegel in Rothkegel, a.a.O., S. 363 Rn. 3 f.).
  • SG Düsseldorf, 09.03.2009 - S 35 AS 12/07

    Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe nicht auf Hartz IV-Leistungen anrechenbar

    Die Außerachtlassung von "Leistungen nach diesem Buch" als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II soll sicherstellen, dass vor Gericht erstrittene Nachzahlungen nach dem SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. Eicher/Spellbrink a.a.O., § 11 Anm. 30 mit Verweis auf LSG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006, Az.: L 5 B 71/06 ER AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 2465/12
    Die Kläger haben vorgetragen, dass es sich bei der Nachzahlung um eine Geldleistung handelt, die in entsprechender Anwendung des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II a.F. (jetzt: § 11a Abs. 1 SGB II) von der Einkommensanrechnung ausgeschlossen sei und sich dabei auf Entscheidungen einiger Sozialgerichte und Landessozialgerichte bezogen, die die Anrechnung von nachträglich gezahlten Sozialleistungen wegen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes für unzulässig hielten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil 15.04.2008, L 11 AS 10/07 R (Nachzahlung Alhi); LSG Hamburg, Beschluss 17.07.2006, L 5 B 71/06 AS ER (Nachzahlung Verletztenrente); SG Koblenz, Urteil 22.01.2013, S 14 AS 798/11 (Nachzahlung Asylbewerberleistungen); SG Speyer, Urteil 05.03.2013, S 20 AS 1119/10 (Nachzahlung Asylbewerberleistungen).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 10/07

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Dem folgend hat das LSG Hamburg (Beschl. v. 17. Juli 2006 - L 5 B 71/06 ER AS -, FEVS 58, S. 137) diese Grundsätze auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende übertragen und ausgeführt:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 19 B 176/07

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach

    Zwar kann die Nachzahlung nicht als Einkommen auf zukünftige Ansprüche angerechnet werden (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II; vgl. auch LSG Hamburg, Beschl. v. 17.07.2006 - L 5 B 71/06 ER AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2010 - L 15 AS 200/10
    Ungeachtet der Härtefallregelung in Ziff. 1.2.2, Rdnr. 11.16 zu § 11 SGB II der Durchführungshinweise und der ihr zugrunde liegenden Ermessensausübung nach § 3 Abs. 4 Satz 2 ALG II-V (n.F.) gehen im Übrigen das Landessozialgericht Hamburg (Beschluss vom 17. Juli 2006, Az. L 5 B 71/06) und das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Urt. v. 15. April 2008, Az. L 11 AS 10/07) für den speziellen Fall einer Nachzahlung von Sozialleistungen aufgrund gerichtlicher Verurteilung davon aus, dass sich deren Anrechnung als Einkommen auf den laufenden Bedarf an unterhaltssichernden Leistungen nach dem SGB II bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen verbiete.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2010 - L 15 AS 201/10
    Hiervon ist vorliegend bereits deshalb auszugehen, weil das Landessozialgericht Hamburg (Beschluss vom 17. Juli 2006, Az. L 5 B 71/06 ER AS) sowie das Landessozialgericht Schleswig - Holstein (Urteil vom 15. April 2008, Az. L 11 AS 10/07) die Auffassung vertreten haben, dass durch Rechtsmittel erstrittene Nachzahlungen von Sozialleistungen zur Wahrung des Grundsatzes der von Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzgewährung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit unberücksichtigt zu bleiben haben.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2007 - L 5 B 71/06 KR   

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https://dejure.org/2007,22558
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2007 - L 5 B 71/06 KR (https://dejure.org/2007,22558)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - L 5 B 71/06 KR (https://dejure.org/2007,22558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2007 - L 5 B 71/06
    Für den - hier vorliegenden - umgekehrten Fall eines Klägers, der seine vom Versicherungsträger behauptete Versicherteneigenschaft (im Ergebnis erfolgreich) bestritten hat, gilt nichts anderes (so BSG U. 5.10.2006, B 10 LW 5/05 R, juris für die gleiche Rechtslage im Widerspruchsverfahren).

    Es wird dem Umstand gerecht, dass Verfahrensgebühren bereits mit der Einreichung der Klageschrift fällig werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Gerichtskostengesetz (GKG)) und ist auch deshalb geboten, weil die Kostenfreiheit nach § 183 SGG den Zugang zum Gericht erleichtern soll und deshalb nicht bis zum Ende des Verfahrens offen bleiben kann, ob dieses für einen Kläger kostenfrei ist (BSG U. 5.10.2006, B 10 LW 5/05 R, juris).

    Der Zugehörigkeit zu diesen privilegierten Personenkreisen kann man deshalb weder durch eine Option für Kostenpflicht noch durch den Nachweis guter oder sogar sehr guter Einkommens- und Vermögensverhältnisse "entgehen" (BSG U. 5.10.2006, B 10 LW 5/05 R, juris).

  • LSG Hamburg, 28.06.2005 - L 3 B 138/05

    Kostenerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenfreiheit bei nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2007 - L 5 B 71/06
    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2005 - L 3 B 138/05 R - ASR 2005, 133 und - ihm folgend - Sächsisches LSG, Beschlüsse vom 22.11.2005 - L 2 B 206 U und L 2 B 207/05 U-LW - juris) und auch dem Schrifttum (vgl. Klatt/Radke-Schwenzer, in: Plagemann (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 2. Aufl. 2005, § 38 Rz 7; Meyer-Ladewig/Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Komm, 8. Aufl, § 183 RdNr 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - L 3 B 8/07

    Kostenpflicht des Unternehmers in Beitragsstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2007 - L 5 B 71/06
    Nach § 183 Satz 1 SGG ist das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit kostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 4.5.2007, L 3 B 8/07 U, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
    Denn nach § 197 a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGG iVm § 183 Satz 3 SGG unterfällt der Privilegierung der Kostenfreiheit nicht nur derjenige, der sozialversicherungspflichtig ist, sondern auch derjenige, der sich für sozialversicherungspflichtig hält, und zwar solange seine Versicherungsfreiheit nicht rechtskräftig festgestellt worden ist, also auch noch zum Zeitpunkt des Ergehens der - nur zukünftig rechtskräftig werden könnenden - Gerichtsentscheidung zur Feststellung der Versicherungsfreiheit (vorliegend also der Senatsentscheidung) (vgl. nur: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.0., § 183 Rdn. 9; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Juli 2007, L 5 B 71/06 R).
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