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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05 KR   

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https://dejure.org/2005,14255
LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05 KR (https://dejure.org/2005,14255)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2005 - L 5 ER 5/05 KR (https://dejure.org/2005,14255)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - L 5 ER 5/05 KR (https://dejure.org/2005,14255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Krankengeld, neue Erwerbstätigkeit nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum, Anordnungsgrund beim einstweiligen Rechtsschutz

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG (13.9.1993, 1 RK 46/92, BSGE 73, 121; 8.2.2000, B 1 KR 11/99 R, BSGE 85, 271) ist im Rahmen des § 48 Abs. 2 Nr. 1 SGB V nicht die Arbeitsunfähigkeit für die bisherige Tätigkeit des Versicherten vor Beginn des Dreijahreszeitraums maßgebend, sondern die Arbeitsunfähigkeit für eine andere, trotz der fortbestehenden Erkrankung zeitweise mögliche Erwerbstätigkeit.
  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 43/99 B

    Dieselbe Krankheit bei Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Eine Arbeitsunfähigkeit beruht dann auf derselben Krankheit, wenn ihr jeweils dieselbe nicht behobene Krankheitsursache zugrunde liegt (Bundessozialgericht - BSG -, 11.7.2000, B 1 KR 43/99 B).
  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02

    Kostenübernahmezusage für die Benutzung eines Medikaments, das außerhalb seiner

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin, 28.1.2003, L 9 B 20/02 KR ER W 02 I).
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG (13.9.1993, 1 RK 46/92, BSGE 73, 121; 8.2.2000, B 1 KR 11/99 R, BSGE 85, 271) ist im Rahmen des § 48 Abs. 2 Nr. 1 SGB V nicht die Arbeitsunfähigkeit für die bisherige Tätigkeit des Versicherten vor Beginn des Dreijahreszeitraums maßgebend, sondern die Arbeitsunfähigkeit für eine andere, trotz der fortbestehenden Erkrankung zeitweise mögliche Erwerbstätigkeit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2002 - L 5 B 3/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheeentscheidung abzuwarten (Bayerisches LSG, 17.12.1999, L 12 B 359/99 KA ER, Breithaupt 00, 245; LSG Nordrhein-Westfalen, 25.2.2002, L 5 B 3/02 KR ER, NZS 2002, 498).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003, L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44) und ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung idR stattzugeben (vgl LSG Thüringen, aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 123, Rz 25), wobei allerdings auch in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann.
  • LSG Thüringen, 02.04.2002 - L 6 KR 145/02
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Wenn die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, ist ein Recht, das geschützt werden müsste, nicht vorhanden; der Antrag auf eine einstweilige Anordnung ist in diesem Fall, auch wenn ein Anordnungsgrund vorliegt, abzulehnen (LSG Thüringen, 2.4.2002, L 6 KR 145/02 ER Breithaupt 2002, 684).
  • LSG Bayern, 17.12.1999 - L 12 B 359/99
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheeentscheidung abzuwarten (Bayerisches LSG, 17.12.1999, L 12 B 359/99 KA ER, Breithaupt 00, 245; LSG Nordrhein-Westfalen, 25.2.2002, L 5 B 3/02 KR ER, NZS 2002, 498).
  • SG Koblenz, 08.04.2016 - S 1 R 291/16

    Rentenversicherungsträger muss Rente an Berechtigten zahlen

    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht und die auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (vgl LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, Az: L 5 ER 5/05 KR).
  • LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 6 R 886/05

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Zuerkennung einer höheren Rente

    Dabei gelten dabei folgende Grundsätze: Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet, existiert kein Recht, das geschützt werden müsste; der Antrag auf eine einstweilige Anordnung ist, auch wenn ein Anordnungsgrund vorliegt, abzulehnen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2002 - Az.: L 6 KR 145/02 ER in: Breithaupt 2002, 684; LSG Rheinland-Pfalz vom 15. Februar 2005 - Az.: L 5 ER 5/05 KR, nach juris).

    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 15. Februar 2005, a.a.O.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 86b Rdnr. 29).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05

    Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder

    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG Rheinland-Pfalz 15.2.2005 L 5 ER 5/05 KR, juris).
  • LSG Thüringen, 13.01.2011 - L 6 R 1366/10

    Regelaltersrente - Zuerkennung einer höheren Rente - einstweilige Anordnung -

    Dabei gelten folgende Grundsätze: Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet, existiert kein Recht, das geschützt werden müsste; der Antrag auf eine einstweilige Anordnung ist, auch wenn ein Anordnungsgrund vorliegt, abzulehnen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2002 - Az.: L 6 KR 145/02 ER in: Breithaupt 2002, 684; LSG Rheinland-Pfalz vom 15. Februar 2005 - Az.: L 5 ER 5/05 KR, nach juris).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens ist eine Interessenabwägung erforderlich, so dass die einstweilige Anordnung dann erlassen wird, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 15. Februar 2005, a.a.O.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 86b Rdnr. 29).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05

    Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Abwerbung - Möglichkeit der Gegenüberstellung

    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, L 5 ER 5/05 KR).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2005 - L 5 B 17/05

    Krankenversicherung

    Ohnehin verringern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund, wenn in der Hauptsache die Klage offensichtlich zulässig und begründet ist (vgl. LSG Mainz, Beschl. vom 15.2.2005 - L 5 ER 5/05 KR).
  • SG München, 03.02.2017 - S 28 KA 1/17

    Vorläufige Genehmigung für eine Zweigpraxis

    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, Az. L 5 ER 5/05 KR, Rn. 11).
  • SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06

    Gmünder Ersatzkasse darf nicht mit "Nr. 1" werben

    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl LSG Rheinland-Pfalz 15.2.2005 L 5 ER 5/05 KR, juris).
  • SG München, 17.08.2015 - S 28 KA 822/15

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, L 5 ER 5/05 KR, Rn. 11).
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