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   LSG Baden-Württemberg, 22.10.2003 - L 5 KA 3590/02   

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https://dejure.org/2003,18527
LSG Baden-Württemberg, 22.10.2003 - L 5 KA 3590/02 (https://dejure.org/2003,18527)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2003 - L 5 KA 3590/02 (https://dejure.org/2003,18527)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - L 5 KA 3590/02 (https://dejure.org/2003,18527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehrte bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Streitigkeit der erforderlichen Fachkunde; Höhere Einordnung der Qualifikation bei therapeutischer Tätigkeit; Eingruppierung des regelmäßigen Nikotinkonsums als Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2003 - L 5 KA 3590/02
    Denn der Bescheid des Berufungsausschusses tritt grundsätzlich als Regelung der Zulas-sungssache an die Stelle des vorangegangenen Bescheides des Zulassungsausschusses und bildet den alleinigen Gegenstand der weiteren Beurteilung der Zulassungssache (BSG SozR 3 - 2500 § 96 Nr. 1).
  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztregistereintragung - approbierter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2003 - L 5 KA 3590/02
    Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung in anderen Behandlungsverfahren absolviert oder diese in der Vergangenheit ausschließlich angewandt haben, dürfen zwar außerhalb der GKV Psychotherapie anbieten und durchführen, sollen aber nicht in das Arztregister eingetragen und nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen werden können (BSG Urteil vom 6. November 2002 - B 6 KA 37/01-).
  • FG Köln, 08.03.2012 - 10 K 2389/09

    Frage der Erfassung von Seminaren zur Raucherentwöhnung als steuerfreie

    Ob dem eine seelische Erkrankung zu Grunde liegt oder ob auch nur die Notwendigkeit besteht, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, oder ob dies lediglich als Erleichterung auf dem Weg zur Nikotinabstinenz gesehen worden ist, lässt sich allein aus der Teilnahme an einer Raucherentwöhnungsbehandlung nicht folgern (BSG-Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B, BSG-Intern RegNr 26639, in Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 2003 - L 5 KA 3590/02).
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