Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002

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   LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.2003 - L 5 KR 119/01   

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https://dejure.org/2003,51508
LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.2003 - L 5 KR 119/01 (https://dejure.org/2003,51508)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.2003 - L 5 KR 119/01 (https://dejure.org/2003,51508)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 2003 - L 5 KR 119/01 (https://dejure.org/2003,51508)
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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01 (https://dejure.org/2002,17826)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2002 - L 5 KR 119/01 (https://dejure.org/2002,17826)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - L 5 KR 119/01 (https://dejure.org/2002,17826)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01
    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass ungeachtet der fehlenden Vereinbarung einer bestimmten Arbeitszeit und des Tätigwerdens des Beigeladenen zu 1) auf Abruf durch den Kläger zwischen den Parteien ein Dauerarbeitsverhältnis begründet worden war (vgl. dazu BAG, BB 1998, 2211, 2212), das auch während der Zeit des unbezahlten Urlaubsfortbestand: Die Parteien gingen offensichtlich davon aus, dass der Beigeladene zu 1) nach Dezember 1996 im bisherigen Umfang für den Kläger tätig werden würde.
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01
    In den Entscheidungen, in denen das BSG in Bezug auf das Rentenversicherungsrecht das Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses bejaht hat, hatte der Arbeitgeber einen Teil des Arbeitsentgelts fortgezahlt (BSGE 41, 24; SozR 2200 § 1227 Nr. 4).
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01
    Diese Ansicht bezieht sich auf ältere Entscheidungen des BSG, die überwiegend das Krankenversicherungsrecht betreffen (vgl. BSGE 12, 90; 20, 154; 34, 254).
  • LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 333/13

    Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Erfüllung der notwendigen

    Das Fortbestehen alleine des vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzenden Arbeitsverhältnisses ist insofern unbeachtlich (vgl dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2007 - aaO - mit Verweis auf BSG, Urteil vom 09.09.1993 - 7 RAr 96/92 - BSGE 73, 90; LSG Berlin, Urteil vom 10.09.2003 - L 9 KR 740/01 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.05.2002 - L 5 KR 119/01 - juris; auch Satorius/Bubeck in Plagemann, Münchner Anwaltshandbuch Sozialrecht, 4. Auflage, § 14 Rn 48 fordern für die Anwendbarkeit der des § 7 Abs. 3 SGB IV, dass das Beschäftigungsverhältnis für die Unterbrechung fortdauert; mithin darf es nicht bereits beendet sein).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 260/05

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg -

    Auch wenn -wie hier- das Arbeitsverhältnis fortbesteht, endet das Beschäftigungsverhältnis, wenn die Beschäftigung faktisch ein Ende gefunden hat (BSGE 73, 90, 94 mit weiteren Nachweisen; im Ergebnis ebenso: LSG Berlin, Urteil vom 10.09.2003 - L 9 KR 740/01 - Juris; LSG Essen, Urteil vom 27.05.2002 - L 5 KR 119/01 - Juris).
  • LSG Bayern, 13.07.2004 - L 5 KR 123/03

    Beitragsforderungen nach einer Betriebsprüfung wegen Nichtanwendung des

    Bei der Stichtagsbenennung 01.10.1996 handelt es sich somit offensichtlich um ein Redaktionsversehen, weil eine Übergangsregelung sinnvollerweise nur an den letzten Tag der Geltung des alten Rechts anknüpfen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27.05.2002, L 5 KR 119/01; BSG Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R; Grintsch in Kreikebohm, Kommentar zum SGB VI, 2.Aufl., § 230 Rdnr.14; Marschner, Die Sozialversicherung 1997, 33; Gürtner in: Kasseler Kommentar, § 230 Rdnr.17; anderer Ansicht aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und aufgrund des Wortlautes wohl Zugmeier, SGb 1997, 258).
  • LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01

    Rentenversicherungspflicht für bei einem Taxiunternehmen arbeitende Studierende ;

    Vielmehr setzt die Besitzstandsregelung voraus, dass am 30. September 1996 eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Beschäftigung, mithin eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wurde bzw. zu fingieren ist und diese Beschäftigung im Folgenden auch fortgesetzt wurde (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27. Mai 2002 - L 5 KR 119/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 KR 4312/08
    Der Tatbestand einer abhängigen Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts und der Tatbestand der Arbeitsnehmereigenschaft sind allerdings nicht vollständig deckungsgleich (BSG, Beschluss vom 17.10.1990 - 11 BAr 39/90 -, im Anschluss daran: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.5.2007 - L 1 KR 260/05 -und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.5.2002 - L 5 KR 119/01 -, jeweils in Juris).
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