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   LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,18741
LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,18741)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.03.2011 - L 5 KR 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,18741)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,18741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme einer Hyperthermie-Behandlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bei Selbsthilfemöglichkeit durch Einsatz eigenen Vermögens; Anspruch auf Kostenübernahme einer Hyperthermie-Behandlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 2
    Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die Erstattung der Kosten einer Hyperthermie-Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zumutbarkeit von Möglichkeiten der Selbsthilfe; Einsatz des eigenen Vermögens

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 39
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - L 5 B 429/09

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von Verbrauchsmaterialien für Insulinpumpe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11
    Eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit stellt der Einsatz eigenen Vermögens dar (vgl. Beschluss des Senats vom 20. August 2009 - L 5 B 429/09 KR ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 19. April 2010 - L 27 P 9/20 B ER).

    Denn für den Fall, dass sie im Hauptsacheverfahren unterliegt, wäre sie verpflichtet, die im Rahmen der Anordnung von der Antragsgegnerin vorgestreckten Zahlungen dieser zu erstatten (Entscheidung des Senats vom 20. August 2009, a.a.O.; zur Erstattungspflicht vgl. etwa Plagemann/Timme, MAH Sozialrecht, § 47 Rz. 97 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 5 B 8/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11
    Der Senat lässt offen, ob er dieser Auffassung vor dem Hintergrund der über fünf Jahre zurückliegenden Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses und der gegen diese Rechtsprechung vorgetragenen Bedenken (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2007 - L 5 B 8/07 KR ER) folgt, bezieht sie aber gleichwohl in die Beurteilung der Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens mit ein.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 3 KN 1/03
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11
    Erweist sich der geltend gemachte Anspruch im Hauptsacheverfahren als begründet, wird dem Rechtsschutzinteresse des Antragstellers dadurch entsprochen, dass die Leistungen (hier Kostenerstattung der streitigen Behandlung) nachträglich erbracht werden und dadurch die eingesetzten eigenen finanziellen Mittel im Nachhinein ersetzt werden (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen vom 24. April 2003 - L 3 KN 1/03 P ER; Dühring in Jansen, Kommentar zum SGG, § 86b Rz. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    aa) Ein Anordnungsgrund besteht nicht, wenn der Antragsteller jedenfalls gegenwärtig auf eigene Mittel oder zumutbare Hilfe Dritter zurückgreifen kann (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. September 2014 - L 5 KR 147/14 B ER - juris Rdnr. 17; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER - juris Rdnr. 10), etwa zur Vorfinanzierung (LSG Thüringen, Beschluss vom 26. November 2015 - L 6 KR 1266/15 B ER - juris Rdnr. 14 f.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. September 2014 - L 5 KR 147/14 B ER - juris Rdnr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Ein Anordnungsgrund besteht nicht, wenn der Antragsteller jedenfalls gegenwärtig auf eigene Mittel oder zumutbare Hilfe Dritter zurückgreifen kann (Beschluss des Senats vom 6. März 2017 - L 7 SO 420/17 ER-B - juris Rdnr. 8; Beschluss des Senats vom 9. August 2018 - L 7 SO 2685/18 ER-B - n.v.; Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - L 7 AS 634/19 ER-B - juris Rdnr. 7; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. September 2014 - L 5 KR 147/14 B ER - juris Rdnr. 17; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER - juris Rdnr. 10), etwa zur Vorfinanzierung (LSG Thüringen, Beschluss vom 26. November 2015 - L 6 KR 1266/15 B ER - juris Rdnr. 14 f.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. September 2014 - L 5 KR 147/14 B ER - juris Rdnr. 17).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Begründung

    Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Antragsteller die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit eigenen Mitteln - oder mit zumutbarer Hilfe Dritter - überbrücken kann (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2015 - L 4 AS 137/15 B ER -, juris, Rn. 25; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER -, juris, Rn. 10; zu den verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Sichtweise vgl. allerdings BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, juris, Rn. 12).
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