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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16   

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https://dejure.org/2016,39528
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16 (https://dejure.org/2016,39528)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2016 - L 5 KR 396/16 (https://dejure.org/2016,39528)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2016 - L 5 KR 396/16 (https://dejure.org/2016,39528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stationäre Krankenhausbehandlung; Zeitlicher Rahmen für zulässige Nachberechnungen; Überschreitung der oberen Grenzverweildauer; Ablauf des auf das Rechnungsjahr folgenden Haushaltsjahres; Treu und Glauben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stationäre Krankenhausbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Keine Rechnungskorrektur nach Ende des Haushaltsjahrs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    Diese Rechtsprechung bestätigte der 1. Senat mit Urteil vom 5.7.2016 (B 1 KR 40/15 R, siehe auch Beschuss (NZB) vom 25.7.2016 -B 1 KR 2/16 B-), der eine Nachberechnung infolge einer ursprünglich übersehenen Kodierung, die am 16.5.2011 auf die Schlussrechnung vom 11.3.2010 erfolgte, zu Grunde lag.

    Zwar führt der 1. Senat in seinem Urteil vom 5.7.2016 (a.a.O., RZ. 22), in dem es allerdings auch nicht um eine von der Krankenkasse beanstandete Schlussrechnung ging, aus, dass die Krankenkassen grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass einmal gestellte, nicht beanstandete Schlussrechnungen nicht von den Krankenhäusern zu einem Zeitpunkt nachträglich korrigiert werden, die ihre Kalkulation beeinträchtigen.

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    Die Klägerin hat zu der Widerklage vorgetragen, die Beklagte sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 8.9.2009 -B 1 KR 11/09 R-) mit ihrer Nachberechnung 18 Monate nach Erteilen der Schlussrechnung nach Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ausgeschlossen.

    Der Entscheidung des 1. Senats vom 08.09.2009 (B 1 KR 11/09 R) lag eine Rechnungskorrektur mehr als zwei Jahre nach Rechnungslegung zugrunde.

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    Die Entscheidung des SG verstoße gegen Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz (GG), da Vergütungsausschlüsse nach den Ausführungen des BVerfG (Beschluss vom 7.5.2014 -1 BvR 3571/13 und 3572/13-) prinzipiell einer gesetzlichen Grundlage bedürften und die Entscheidung die bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderliche Güterabwägung vermissen lasse.
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ausschluss der Nachforderung der restlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    In seiner zweiten Entscheidung vom 22.11.2012 (B 3 KR 1/12 R) führte der 3. Senat bei einer die Betragsgrenze übersteigenden Rechnungskorrektur nach etwas mehr als sechs Monaten nach Erteilung der Schlussrechnung aus, dass er mit dem 1. Senat dahingehend übereinstimme, dass der zeitliche Rahmen für zulässige Nachberechnungen auf das Ende des auf die erste Abrechnung folgenden Kalenderjahres zu beschränken sei.
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    Nachdem die ausschließliche Zuständigkeit für das Leistungserbringerrecht der Krankenhäuser auf den 1.Senat des BSG übergegangen war, stellte dieser mit Urteil vom 19.4.2016 (B 1 KR 33/15 R) zu einer gut zwei Monate nach Rechnungsstellung erfolgten Korrektur fest, dass das Rechtsinstitut der Verwirkung als ergänzende Regelung innerhalb der kurzen vierjährigen Verjährungsfrist grundsätzlich nicht passe und nur in besonderen, engen Ausnahmefällen anzuwenden sei, etwa wenn sich das Krankenhaus länger als ein ganzes Rechnungsjahr Zeit lasse, um eine vorbehaltslos erteilte Schlussrechnung im Wege der Nachforderung im Blick auf Grundlagen zu korrigieren, die dem eigenen Verantwortungsbereich entstammten.
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R

    Krankenversicherung - Geltendmachung einer weiteren Vergütung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    In dem Urteil vom 13.11.2012 (B 1 KR 6/12 R) präzisierte der 1. Senat den Begriff "zeitnah", indem er ausführte, die Krankenkassen dürften von den Krankenhäusern erwarten, dass diese "jedenfalls innerhalb eines vollständigen Geschäftsjahres" durch ihre Binnenkontrolle abklärten, ob die erteilten Schlussrechnungen vollständig oder zu korrigieren seien.
  • BSG, 25.07.2016 - B 1 KR 2/16 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    Diese Rechtsprechung bestätigte der 1. Senat mit Urteil vom 5.7.2016 (B 1 KR 40/15 R, siehe auch Beschuss (NZB) vom 25.7.2016 -B 1 KR 2/16 B-), der eine Nachberechnung infolge einer ursprünglich übersehenen Kodierung, die am 16.5.2011 auf die Schlussrechnung vom 11.3.2010 erfolgte, zu Grunde lag.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 396/16
    Der 3. Senat entscheid am 17.12.2009 (B 3 KR 12/08 R) zu einer drei Monate nach Rechungslegung erfolgten Rechnungserhöhung um 1, 7%, dass in Analogie zu § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V die Korrektur einer vorbehaltlosen Schlussrechnung durch ein Krankenhaus unabhängig von deren Höhe innerhalb von sechs Wochen seit Rechnungsstellung grundsätzlich möglich sei.
  • SG Dortmund, 05.06.2020 - S 40 KR 319/18
    Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses und dazu korrespondierend die Zah-lungsverpflichtung einer Krankenkasse entstehen - unabhängig von einer Kostenzusa-ge - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Ge-setzes, wenn die Versorgung - wie hier - in einem zugelassenen Krankenhaus durch-geführt wird und i.S.v. § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (st. Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28.03.2017, Az.: B 1 KR 29/16 R; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016, Az.: L 5 KR 396/16).
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