Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 28.09.2016

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   LSG Bayern, 26.09.2016 - L 5 KR 466/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,31685
LSG Bayern, 26.09.2016 - L 5 KR 466/16 B ER (https://dejure.org/2016,31685)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2016 - L 5 KR 466/16 B ER (https://dejure.org/2016,31685)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2016 - L 5 KR 466/16 B ER (https://dejure.org/2016,31685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Versorgung mit einer Haushaltshilfe; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund für Zeiträume vor einem gerichtlichen Antrag

  • rewis.io

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Bewilligung einer Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung; Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGB V § 38 ; SGG § 86b
    Anspruch auf Bewilligung einer Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 60 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Rehabilitation/Häusliche Krankenpflege/Haushaltshilfe/Fahrkosten | Haushaltshilfe | Keine Unmöglichkeit der Weiterführung des Haushalts

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Weil keine existenzsichernde Leistung gegenständlich ist erfolgt die Entscheidung nach summarischer Prüfung, eine Folgenabwägung ist nicht geboten (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2009 - 1 BvR 2496/07, Rn. 15, 16 - zitiert nach juris) sowie unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes, welcher auch in Eilverfahren nach § 86b SGG Geltung besitzt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 18 - zitiert nach juris = NZS 2009, 674, 676).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Weil keine existenzsichernde Leistung gegenständlich ist erfolgt die Entscheidung nach summarischer Prüfung, eine Folgenabwägung ist nicht geboten (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2009 - 1 BvR 2496/07, Rn. 15, 16 - zitiert nach juris) sowie unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes, welcher auch in Eilverfahren nach § 86b SGG Geltung besitzt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 18 - zitiert nach juris = NZS 2009, 674, 676).
  • LSG Bayern, 20.09.2016 - L 5 KR 356/15

    Kein Anspruch auf eine Maßnahme der stationären medizinischen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Bei ihm ist ein GdB von 100 anerkannt sowie das Merkzeichen G. Aus dem zwischen den Beteiligten geführten Verfahren L 5 KR 356/15 ZVW ergibt sich, dass der AST an einem Nagel-Patella-Syndrom leidet mit Fingernagelverformungen sowie Patella-Verkümmerungen unter einhergehender Störung des Zentralen Nervensystems bei früher starkem Alkoholkonsum sowie Tranquilizer-Missbrauch.
  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 11 AS 293/16

    Keine Einstweilige Anordnung mangels Hilfebedürftigkeit und fehlenden

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einem gerichtlichen Antrag besteht nur ausnahmsweise, falls ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft ist, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. August 2016 - L 11 AS 293/16 B ER).
  • LSG Bayern, 26.03.2024 - L 5 KR 26/24

    Rechtsschutzbedürfnis, Sozialgerichtliches Verfahren, Außergerichtliche Kosten,

    In sozialgerichtlichen Verfahren hingegen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz auch im einstweiligen Rechtsschutz (st. Rspr., BVerfG 25.2.2009 - 1 BvR 120/09; Bayer. LSG, Beschluss vom 26. September 2016 - L 5 KR 466/16 B ER, Rn. 17, zitiert nach Juris; s.a. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 86b Rn. 16a, 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2018 - L 4 KR 309/18
    Für die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes für die Vergangenheit, also vor Antragstellung bei Gericht, besteht regelmäßig kein Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 2017 - L 21 AS 229/17 B ER - juris Rn. 42; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2017 - L 19 AS 2381/16 B ER - juris Rn. 26; LSG Bayern, Beschluss vom 26. September 2016 - L 5 KR 466/16 B ER - juris Rn. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rn. 3).
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   LSG Bayern, 28.09.2016 - L 5 KR 466/16 B ER   

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LSG Bayern, 28.09.2016 - L 5 KR 466/16 B ER (https://dejure.org/2016,32640)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.09.2016 - L 5 KR 466/16 B ER (https://dejure.org/2016,32640)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Weil keine existenzsichernde Leistung gegenständlich ist erfolgt die Entscheidung nach summarischer Prüfung, eine Folgenabwägung ist nicht geboten (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2009 - 1 BvR 2496/07, Rn. 15, 16 - zitiert nach juris) sowie unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes, welcher auch in Eilverfahren nach § 86b SGG Geltung besitzt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 18 - zitiert nach juris = NZS 2009, 674, 676).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Weil keine existenzsichernde Leistung gegenständlich ist erfolgt die Entscheidung nach summarischer Prüfung, eine Folgenabwägung ist nicht geboten (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2009 - 1 BvR 2496/07, Rn. 15, 16 - zitiert nach juris) sowie unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes, welcher auch in Eilverfahren nach § 86b SGG Geltung besitzt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 18 - zitiert nach juris = NZS 2009, 674, 676).
  • LSG Bayern, 20.09.2016 - L 5 KR 356/15

    Kein Anspruch auf eine Maßnahme der stationären medizinischen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Bei ihm ist ein GdB von 100 anerkannt sowie das Merkzeichen G. Aus dem zwischen den Beteiligten geführten Verfahren L 5 KR 356/15 ZVW ergibt sich, dass der AST an einem Nagel-Patella-Syndrom leidet mit Fingernagelverformungen sowie Patella-Verkümmerungen unter einhergehender Störung des Zentralen Nervensystems bei früher starkem Alkoholkonsum sowie Tranquilizer-Missbrauch.
  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 11 AS 293/16

    Keine Einstweilige Anordnung mangels Hilfebedürftigkeit und fehlenden

    Auszug aus LSG Bayern, 28.09.2016 - L 5 KR 466/16
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einem gerichtlichen Antrag besteht nur ausnahmsweise, falls ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft ist, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. August 2016 - L 11 AS 293/16 B ER).
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